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Geschrieben von GeorgK am 25.05.2022 um 21:44:

Ein Experiment an den ESDs

Was haltet Ihr hiervon? großes Grinsen
Ist ein Versuch, der erstmal am Mopped bleibt.


Geschrieben von GeorgK am 29.05.2022 um 19:57:

Hallo zusammen.
Rein aus Interesse, 220 Leute lesen - keine Reaktion. Ist das so uninteressant oder an sich eine "dämliche" Lösung?

Gruß Georg


Geschrieben von Moos am 29.05.2022 um 20:11:

Mindestens 2 Leuten gefällt bei Beitrag auf jeden Fall. Augenzwinkern
Und nein, ist keine dämliche Lösung, zumindest handwerklich gut gemacht.

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von GeorgK am 29.05.2022 um 20:29:

OK, Sinn oder Unsinn der Aktion stand auch nicht zur Debatte großes Grinsen


Geschrieben von Sam V am 29.05.2022 um 21:00:

Ist die "Standartlösung" bei BSL Dämpfern. Da werden regelmäßig die Löcher der Dämpfereinsätze mit größeren Bohrungen versehen, die haben auch nicht überall denselben Durchmesser, um den Sound anzupassen. 

ABER: In dem Moment, in dem du die Dämpfer so umbaust, verliert das E-Zeichen an den Hüllen seine Gültigkeit. Wenns einer von der Rennleitung merkt, gibt´s halt Ärger. Und das ist auch nicht der erste Auspuff, der aufgemacht und umgebastelt wurde.

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von bestes-ht am 29.05.2022 um 21:24:

Und nicht nur „Verliert seine Gültigkeit“, in Bezug auf die E-Nr. ist dass dann doch auch kein Kavaliersdelikt mehr oder? Weißt du als Anwalt doch bestimmt?

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von GeorgK am 29.05.2022 um 22:10:

Über die möglichen Folgen bin ich mir natürlich im Klaren.
Wollte eben nur sehen was geht.


Geschrieben von Sam V am 30.05.2022 um 08:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Und nicht nur „Verliert seine Gültigkeit“, in Bezug auf die E-Nr. ist dass dann doch auch kein Kavaliersdelikt mehr oder? Weißt du als Anwalt doch bestimmt?

Ob das dann als Urkundenfälschung angesehen wird, ist umstritten. Da gibt es so oder so Rechtsprechung und das kommt im Zweifel auf den Richter an. Die einen sehen den Auspuff als Gesamturkunde an, bei der das E-Zeichen auch den Inhalt des Auspuffs definiert. Die anderen gehen davon aus, dass die Hülle und damit das E-Zeichen selber nicht verändert wurde. Sonst wäre ja auch das Fahren mit einem durchgerosteten Auspuff eine Urkundenfälschung. Das ist daher eher dann einschlägig, wenn man an irgendeinem Bastelauspuff danach eins der in der Bucht beliebten Schildchen von BSL, Penzl, Kesstech oder ähnlichem annietet, um damit dem ganzen den Anschein der Legalität zu verleihen. Da wird dann eben absichtlich das falsche E-Zeichen drangeklebt und etwas falsches beurkundet.

Es wird aber automatisch dann zur Urkundenfälschung, wenn man sich bei der Kontrolle hinstellt und versucht der Rennleitung zu erklären, dass man ja einen Originalauspuff dran hat und dabei auf das E-Zeichen am Auspuff zum Nachweis dafür zeigt. Da ist Dummstellen (keine Ahnung, das war so als ich die gekauft habe) günstiger.

Aber Fahren ohne Betriebserlaubnis kommt auf jeden Fall dabei raus.

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Geschrieben von stachri am 31.05.2022 um 18:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Sonst wäre ja auch das Fahren mit einem durchgerosteten Auspuff eine Urkundenfälschung.

Das ist nicht richtig: Die vorsätzliche Absicht die Auspuffanlage illegal zu manipulieren macht den Unterschied.