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Geschrieben von Andi003 am 15.07.2022 um 15:08:

Offener Luftfilter und Penzel

Hallo Zusammen, ich bin auf der Suche nach einem offenen Lufi für meine E-Glide FLHT BJ2007.
Leider finde ich keinen mit TÜV und Penzl-Zulassung (Kombi ABE).

Hat hier jemand Erfahrung oder kann mir weiterhelfen.

Gruß Andi


Geschrieben von v2devil am 15.07.2022 um 15:28:

Ich fahre seit Jahren auf meiner 2001er Heritage einen Ness Big Sucker mit Penzlanlage. 
Beides ist eingetragen, jedoch ohne Kombi-ABE. Dieses Thema Kombi ABE kenne ich auch nur hier aus dem Forum...

So war´s bei mir damals:
Penzl war bereits eingetragen. Ich hatte von einem Bekannten den Namen eines kompetenten TÜV-Ingenieurs vom TÜV Rheinland bei uns bekommen und diesen angerufen. Hab ihm erklärt, was ich möchte und mit ihm einen Termin gemacht.
Bin mit dem CCE Katalog unterm Arm hin und hab das mit ihm durchgesprochen, da es für den Big Sucker ja kein Gutachten gibt (damals gabs auch noch kein TÜV Kit mit Alu-Streifen).; Nach seinem OK hab ich den Lufi besorgt und bin mit dem montierten Lufi zur Vorführung zu ihm zum TÜV; 
Ingenieur hat Anbauprüfung gemacht und alles per Fotos dokumentiert, auf denen man auch die Penzl-Anlage sieht. Fotos mit Lufideckel; ohne Lufideckel; Foto vom CCE Katalog zum Nachweis dass es ein Großserienteil ist...; "Geräuschprüfung" hat er auch gemacht.
Damit hab ich dann die normale TÜV-Bescheinigung zur Eintragung bei der Zulassungsstelle bekommen und dort entsprechend eintragen lassen. Feddisch!

Bisher nie Probleme gehabt.

Mein Vorschlag wäre wie bei mir den Umbau mit nem kompetenten TÜV-Ingenieur durchzusprechen und der wird dir sagen, was geht und was nicht...

__________________
Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Andi003 am 15.07.2022 um 15:48:

Hi v2devil,

bei mir ist die Penzl nicht eingetragen hat ne ABE.

Der ABE ist allerdings zu entnehmen nur in Verbindung mit Originalbauteilen unter anderem LuFi.
 
Gruss Andi


Geschrieben von v2devil am 15.07.2022 um 15:56:

Ich hab sie mir trotz ABE eintragen lassen, um den Bestandschutz zu haben, falls die mal die Klappenanlagen verbieten wollen.

__________________
Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Andi003 am 15.07.2022 um 17:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
Ich hab sie mir trotz ABE eintragen lassen, um den Bestandschutz zu haben, falls die mal die Klappenanlagen verbieten wollen.

Ah ok, dann sollte ich das wohl zuerst machen.

Gruß


Geschrieben von Fux am 15.07.2022 um 18:50:

Habe wie v2devil beides einzeln eingetragen (Hypercharger/Penzl). Beim TÜV hatte ich damit noch nie Probleme. Ob das in einer Kontrolle dann auch so sein wird, werde ich ggf. irgendwann mal sehen...


Geschrieben von Andi003 am 15.07.2022 um 18:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Fux
Habe wie v2devil beides einzeln eingetragen (Hypercharger/Penzl). Beim TÜV hatte ich damit noch nie Probleme. Ob das in einer Kontrolle dann auch so sein wird, werde ich ggf. irgendwann mal sehen...

Hast Du beide gleichzeitig eintragen lassen, oder die Penzl zu erst und erst später den Lufi?

Gruß Andi


Geschrieben von Fux am 15.07.2022 um 19:01:

Bei mir war der Hypercharger bereits eingetragen. Der Eintrag der Penzl ist nachträglich erfolgt.


Geschrieben von Andi003 am 18.07.2022 um 16:40:

Also heute die Penzl eingetragen, 

TÜV Süd wollte nicht eintragen da 
musste ich zur Dekra.

Bei der Dekra hat es geklappt.

Gruss Andi


Geschrieben von Fux am 18.07.2022 um 18:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Andi003
Also heute die Penzl eingetragen, 

TÜV Süd wollte nicht eintragen da 
musste ich zur Dekra.

Bei der Dekra hat es geklappt.

Gruss Andi

Super!

Mich würde mal interessieren, warum der TÜV Süd die Eintragung abgelehnt hat. Hast Du eine Begründung dafür bekommen?
Ich finde es zum Teil lustig, wie unterschiedlich das in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird.
Als ich die Penzl eintragen lassen wollte, hat der TÜV-Mitarbeiter mir nur gesagt, dass ich das nicht bräuchte da die Anlage über eine e-Nr. verfüge.
Aber wenn ich unbedingt das Geld für die Eintragung loswerden wolle, würde er das selbstverständlich machen.


Geschrieben von Metal-Rider am 18.07.2022 um 20:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Fux

Super!


Als ich die Penzl eintragen lassen wollte, hat der TÜV-Mitarbeiter mir nur gesagt, dass ich das nicht bräuchte da die Anlage über eine e-Nr. verfüge.

Die E-Nr. ist aber nur bei einem originalen Zustand gültig. Da Du ja einen Hypercharger hast, musst Du natürlich beides "in Verbindung" eintragen lassen.
Also passt das schon, dass Du das hast machen lassen, egal, was der Prüfer sagt. Bei einer Kontrolle interessiert diese Aussage niemanden.

Die unterschiedliche Auslegung ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, oder von TÜV zu DEKRA/KÜS, sondern auch von TÜV zu TÜV. Das durfte ich erst eltztes Jahr wieder feststellen.

Ich lasse morgen meinen neuen Luftfilter "Kombi Extreme Flow" in Verbindung mit meiner J&H eintragen.

__________________
Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von Andi003 am 19.07.2022 um 08:10:

 
Super!

Mich würde mal interessieren, warum der TÜV Süd die Eintragung abgelehnt hat. Hast Du eine Begründung dafür bekommen?
Ich finde es zum Teil lustig, wie unterschiedlich das in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird.

Angeblich gebt es eine Verordnung von Ihrem Vorgesetzten, dass Klappenauspufanlagen nicht mehr eingetragen werden. Das seit ca. 1 Jahr. 
Ist wohl intern so geregelt bei denen,
das war TÜV Süd Rheinland Pfalz. In Baden Württemberg hätte ich morgen einen Termin beim TÜV Süd, die hätten Ihn wohl auch eingetragen. Da die Dekra in der Nähe war, ging ich gleich da hin. 

Gruß Andi


Geschrieben von Andi003 am 19.07.2022 um 08:14:

 Ich lasse morgen meinen neuen Luftfilter "Kombi Extreme Flow" in Verbindung mit meiner J&H eintragen.

Berichte bitte Mal,
was dabei raus kommt, ich hab das auch noch vor.
Gruß Andi


Geschrieben von v2devil am 19.07.2022 um 08:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider

Die E-Nr. ist aber nur bei einem originalen Zustand gültig. Da Du ja einen Hypercharger hast, musst Du natürlich beides "in Verbindung" eintragen lassen.

das verstehe ich nicht ganz.
Wenn der Lufi doch schon eingetragen ist und du dann die Penzl einträgst... ist das doch automatisch "in Verbindung"... bei mir sieht man das zumindest auf den hinterlegten Fotos.
Grundsätzlich:
Wenn du an nem Auto neue Felgen einträgst, für die es eine ABE gibt; ist diese ABE auch nur auf originalen Zustand geprüft, trotzdem ist die Eintragung gültig auch wenn z.B. bereits ein anderes Fahrwerk verbaut ist, welches separat eintragen wird/wurde.
Das sollte dann hier doch genauso sein...

__________________
Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Andi003 am 19.07.2022 um 16:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider

Die E-Nr. ist aber nur bei einem originalen Zustand gültig. Da Du ja einen Hypercharger hast, musst Du natürlich beides "in Verbindung" eintragen lassen.

das verstehe ich nicht ganz.
Wenn der Lufi doch schon eingetragen ist und du dann die Penzl einträgst... ist das doch automatisch "in Verbindung"... bei mir sieht man das zumindest auf den hinterlegten Fotos.
Grundsätzlich:
Wenn du an nem Auto neue Felgen einträgst, für die es eine ABE gibt; ist diese ABE auch nur auf originalen Zustand geprüft, trotzdem ist die Eintragung gültig auch wenn z.B. bereits ein anderes Fahrwerk verbaut ist, welches separat eintragen wird/wurde.
Das sollte dann hier doch genauso sein...

Wenn das so wäre, dann wären  die Kombigutachten 
Unnötig .
Also bei mir steht in der ABE im Kleingedruckten nur mit Originalteilen u. a. LuFi gültig.
Steht bei mir auf der Rückseite, wurde aber so explizit wie im ABE nicht eingetragen. Sondern Nur Hersteller und Typ.
Ich dene wenn du in eine Kontrolle gerätst, wo sich jemand auskennt wird es schwierig.
Gruss Andi