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Hallo zusammen, habe keinen passenderen Thread gefunden deswegen hier: Ist das wirklich so, dass man, wenn man zum Beispiel einen Auspuff mit einem § 19 StVZO Gutachten beim TÜV eintragen lässt, dieser das Gutachten einzieht?
Das Gutachten ist doch mein Eigentum, dass ich beim Erwerb des jeweils einzutragenden Bauteils mit kaufe…
weißt da jemand Bescheid?
schöne nasse sonntagliche Grüße
Reinhard
zum zitierten Beitrag Zitat von da bayer
Das Gutachten ist doch mein Eigentum, dass ich beim Erwerb des jeweils einzutragenden Bauteils mit kaufe…
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Das war aber nicht immer so? Ich hab von früheren Sachen die Gutachtens ja noch. Hat sich wohl was geändert. Und wie läuft es wenn ich dann das Bauteil wieder verkaufen möchte?
Wird nur eingezogen wenn es im Gutachten vermerkt ist. Wenn dem so ist mache ich ne gute Kopie und die darf der TÜV-Mensch dann gerne behalten. 
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Du nimmst dann in dem Fall also nur die Kopie zur Eintragung mit und der Prüfer kriegt das Original gar nicht in die Hände?
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von da bayer
Das Gutachten ist doch mein Eigentum, dass ich beim Erwerb des jeweils einzutragenden Bauteils mit kaufe
Um Mißbrauch vorzubeugen wird das Gutachten eingezogen.
So jedenfalls sind die entsprechenden Vorschriften.
zum zitierten Beitrag Zitat von da bayer
Oder sind das nur TÜV interne Vorschriften?
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zum zitierten Beitrag Zitat von da bayer
Du nimmst dann in dem Fall also nur die Kopie zur Eintragung mit und der Prüfer kriegt das Original gar nicht in die Hände?
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von da bayer
Oder sind das nur TÜV interne Vorschriften?
Verfahrensanweisung soundso ...
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Moos
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Danke euch für die Antworten! Dann werde ich wenn es wieder mal soweit ist du mir das Gutachten vorher genau durchlesen. Sollte der Passus, dass es einzuziehen, ist nicht vorhanden sein, werde ich das auch sicher nicht hergeben!
Wenn du es jetzt hergegeben hast, würde ich mich direkt beim Hersteller um ein neues bemühen. Ist jetzt mit einem Bezug/Rechnung einfacher als irgendwann in 5 Jahren. Firmen lösen sich auf, werden verkauft, verändern ihre Produktlinie…
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....

Derzeit nicht....
ich muss aber in nächster Zeit, da der einzige TÜV-Prüfer mit Sinn und Verstand bei uns leider in Rente gegangen ist, meine Springer umbauen, bzw. umbauen lassen....
Hab seit 28 Jahren ein Müller Heck (eingetragen), der Kennzeichen Winkel war nie ein Thema....
War zwar zu flach, aber halt so von Müller mit Gutachten....
Jetzt keine Chance mehr TÜV zu kriegen, also muss jetzt ein anderes Heck, oder ein seitlicher Kennzeichen-Halter her (da haben früher die TÜVerer einen Herzinfarkt bekommen, jetzt interessiert nur noch der Kennzeichenwinkel....
Ich könnte nur noch im Strahl kotzen....
Sollte der Kennzeichenhalter im §19 GA sein, möchte ich dass natürlich wenn irgendie möglich, behalten.... Trau schau wem....
Außerdem werde ich mir wohl AMC-Endtöpfe zulegen.... Gleiches Thema, Gutachten wenn irgendwie möglich, bleibt bei mir!
Das Gutachten wird in der Regel NIE eingezogen, es werden immer nur Fotos bei Erstellung der Eintragung und der Abnahme im System eingepflegt, damit die QS des jeweiligen Vereins bei Überprüfung einzelner Gutachten nachvollziehen kann, auf welcher Grundlage eine Abnahme durchgeführt wurde.
Auch gibt es keine neue Verfahrensanweisung dazu, das Gutachten einzuziehen - scheinst auf einen Prüfer geraten zu sein der seine eigenen Regeln macht…
Alles klar, dann wird es beim nächsten Mal sicherlich spannend!
Mir wurden auch schon Gutachten einbehalten! Das scheint jeder so zu machen wie er will! 😎
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