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Eintragung Penzl Klappenauspuff
Hallo an Alle!
ich stehe kurz vor meiner Paragraph 13 Überprüfung bei der Landesregierung wo ich mir ALLES eintragen lassen möchte. Darunter Tanklift, Sissybar, Sitz, Motogadget, Kennzeichen auf Sissybar UND meinem Penzl Klappenauspuff.
Habe beim Kauf „nur“ die kleine EG-Karte erhalten und wollte mal fragen ob jemand den Weg schon hinter sich hat und ob das reicht. 
Danke im Vorfeld für die Antworten!
LG, Joachim
zum zitierten Beitrag Zitat von JO_HD99
Paragraph 13 Überprüfung bei der Landesregierung
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von JO_HD99
Paragraph 13 Überprüfung bei der Landesregierung
Von welchem Land müssen wir da ausgehen?
Moin,
ich habe erst vor ein paar Wochen meine Penzl an einer FXDC von 2012 beim TÜV-Nord(Deutschland) eintragen lassen. Hat noch nicht einmal ne halbe Stunde gedauert und 29 Euro und ein paar Zerhackte gekostet. Das darf bei uns aber nicht jeder Prüfer machen. Keine Ahnung warum. Jetzt muss ich nur noch einmal zur Zulassungsstelle und mir einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen.
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Gruß
Andreas
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Ist auch in D von Bundesland zu Bundesland verschieden! Gibt auch Bundesländer (Hessen?), die keine entsprechenden Eintragungen mehr vornehmen!
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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!
zum zitierten Beitrag Zitat von dackelpack
Ist auch in D von Bundesland zu Bundesland verschieden! Gibt auch Bundesländer (Hessen?), die keine entsprechenden Eintragungen mehr vornehmen!
Ok, prinzipiell laut EU-Recht (steht über nationaler Gesetzgebung) ist der Penzl sowieso eintragungsfrei. Ich würde nur gern wissen ob ihn jemand schon offiziell eintragen ließ und was dafür vorgelegt wurde 😊
Moin,
siehe oben. Vorgelegt habe ich beim TÜV Prüfer nur die ABE (Kärtchen) und meinen Fahrzeugschein.
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Gruß
Andreas
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zum zitierten Beitrag Zitat von ixxi-seven_neu
Moin,
siehe oben. Vorgelegt habe ich beim TÜV Prüfer nur die ABE (Kärtchen) und meinen Fahrzeugschein.
Hallo,
in Baden Württemberg wird auch kein Klappenauspuff mehr eingetragen