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Geschrieben von HarleyChild am 07.09.2023 um 22:47:

Reifenfreigabe Michelin Commander II

Hallo zusammen, 

ich habe ein Problem mit meinen Reifen und hoffe ich habe meinen Beitrag hier richtig platziert. 

Ich habe seit einem Jahr eine 1992er Softail FXSTC und diese hat vorne ein 90/90 21 Vorderrad. 

Der Vorbesitzer machte vor Verkauf die Reifen neu und brachte das Motorrad so durch den TÜV. 

Jetzt sehe ich dass bei mir im Schein MH/90 21 steht und laut meiner Umrechnungstabelle wäre das 80/90 und gerade nicht 90/90, denn das wäre MJ/90.

Muss ich jeden Bedenken haben, wenn der nächste TÜV fällig wird oder ich in eine Kontrolle gerate?

Es sind Michellin Commander II und es ist die Originalfelge vorne. 

Also der 90er Reifen passte schonmal auf die Originalfelge, aber ich habe trotzdem Bedenken 

Hat jemand zufällig Erfahrungen dazu?


Geschrieben von Nobbi-One am 08.09.2023 um 07:03:

Fahr doch zum TÜV und frage da, die wissen am besten ob das geht. Notfalls kannst du den 90/90-21 gleich eintragen lassen.

Was nicht im Schein steht darf auch nicht montiert sein oder?

Ohne Eintragung würde ich so nicht rumfahren wollen, wegen TÜV, Kontrollen, Unfall, Versicherung usw…

P.S. Auf meiner 1988er Softail fahre ich immer nur den MH/90-21


Geschrieben von HarleyChild am 08.09.2023 um 08:42:

Ich glaube, ich konnte es selbst aufklären. Es gibt offenbar eine Freigabe für den Commander II, dass man vorne auch 90/90 21 fahren darf.

Allerdings weiß ich grad nicht, ob die Maße der Felge mit den originalen vorne übereinstimmen. 

Darf ich fragen, ob deine 88er Softail 4 oder 5 Gänge hat? Und wie laut darf dein Standgeräusch laut Schein sein?


Geschrieben von FRN1985 am 08.09.2023 um 10:02:

Die Freigaben sind hinfällig, das musst du trotzdem eintragen lassen. Steht auch so im Kleingedrucktem auf deiner Bescheinigung. 

Ich persönlich würde so weiter fahren, und im Fall der Fälle, falls das jemandem auffällt, den richtigen Reifen aufziehen und fertig. Spätestens aber dann beim nächsten fälligen Reifentausch.

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Greetz
Franky


Geschrieben von snike98 am 08.09.2023 um 10:04:

Auch wenn jemand schneller war:

Ich hab es so ähnlich mit Metzeler-Reifen auf meiner Springer. Es gibt diese Freigaben der Hersteller, diese sind aber seit einiger Zeit allein nicht mehr legitim. 
Der TÜV kann aber aufgrund der herstellerseitigen Freigabe eine Eintragung vornehmen. Ist alles nur Beutelschneiderei, muss aber jetzt so sein.
Also eintragen lassen.

Gruß Dirk

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Geschrieben von cal43 am 08.09.2023 um 10:41:

Bei dem Baujahr würde  ich bevor ich da eine Entscheidung treffe die Frage stellen was im Schein steht, wenn Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis  ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis.

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Geschrieben von HarleyChild am 08.09.2023 um 10:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von cal43
Bei dem Baujahr würde  ich bevor ich da eine Entscheidung treffe die Frage stellen was im Schein steht, wenn Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis  ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis.

Im Schein steht tatsächlich nichts dazu. Nur die Reifendimensionen.


Geschrieben von cal43 am 08.09.2023 um 11:35:

da steht das du hinten z.B. den Dunlop K181 fahren darfst, den Vorderreifen konnte ich jetzt nicht finden.

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Geschrieben von Nobbi-One am 08.09.2023 um 13:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild

Darf ich fragen, ob deine 88er Softail 4 oder 5 Gänge hat? Und wie laut darf dein Standgeräusch laut Schein sein?

Hat 5 Gänge und unter U.1 = 99P eingetragen


Geschrieben von HD501 am 08.09.2023 um 14:29:

Reifenfabrikatsbindung gibts laut meinem TÜVer nicht mehr. Auch wenn es in vielen Papieren noch drinsteht. Trotzdem auf jeden Fall eintragen lassen und nicht so fahren, denn das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen nach §19/2. So wies ja auch in der Herstellerbescheinigung steht.
Also einfach mit dem Zettel zum TÜV oder wer sonst noch so alles was einträgt und dann passts.

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