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Geschrieben von Harleybär1988 am 30.08.2024 um 11:28:

Moin in die Runde, ich habe festgestellt dass wenn ich mir die Contilegend WW bei Conti.de Heritage FS2 2000- anschaue dass bei der Vemerkung Eintragung notwendig. Schaue ich nun bei Heritage Springer FS2 2000- steht dort eintragungsfrei und in der PDF steht ne ABE xxxxxxx vermerkt wieso ist es denn bei der normalen Heritage 2000- nicht der Fall und muss extra eingetragen werden wenn diese doch nur die Gabel unterscheidet. Wahnsinn Steig da nicht durch! Kann mich jemand aufklären… Danke und schönes WE


Geschrieben von Schimmy am 30.08.2024 um 11:37:

Moinsen,

DAS (Anhang) schreibt der ADAC zu diesem Thema....

Und die Reifenhersteller sind mit ihrem online zugänglichen Info-Material auch nicht immer "up-to-date".... Augenzwinkern

Greetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

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Geschrieben von KMWTeam am 30.08.2024 um 11:38:

Was steht denn in deinem Fahrzeugschein für eine Reifengröße?

Viele Güße


Geschrieben von Harleybär1988 am 30.08.2024 um 12:21:

Muss ich später mal wenn ich zu Hause bin nachschauen ich meine dort steht nur die Reifenangabe ohne Herstellervorgabe. Die Herstellerangabe Dunlop Stand im Schein vor der Ummeldung vom 1. Besitzer meine ich.


Geschrieben von Moos am 30.08.2024 um 16:40:

Wenn der Reifen die gleiche Größe, etc. aufweist wie im Schein vermerkt muß so oder so nichts eingetragen werden. Kann es sein das die "normale" ne andere Reifengröße hat original als die Heri Springer?

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Geschrieben von Harleybär1988 am 30.08.2024 um 17:12:

Habe nach geschaut im Schein steht Herstellerfabrikat laut Betriebsanleitung. Tolle Aussage nachja wer soll das bei einem TüV oder Kontrolle nachvollziehen da im Schein ja die Angaben zur Reifengröße passt. 👍


Geschrieben von Moos am 30.08.2024 um 17:16:

Die Reifenfabrikatsbindung wurde schon längst als ungültig erklärt und hat keinen Bestand mehr. Es zählen nur die techn. Merkmale eines Reifens, wie Größe, Breite, Querschnitt, Geschwindigkeits- und Lastindex.

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Geschrieben von Börnie am 30.08.2024 um 17:43:

Beispiel von meiner RK 2007 : Alphanumerische Größe MT90-16 entspricht der metrischen Größe 130/90-16.

Wenn Du jetzt die gleiche Grösse ( MT90-16 ) montierst ist alles fein. Du kannst sogar unterschiedliche
Fabrikate nehmen. Nur nicht unterschiedliche Bauarten ( radial / diagonal )

Wenn Du jetzt neue, moderne Reifen montierst haben die neue, moderne :-) Grössenangaben ( 130/90-16 ).
Diese Änderung muss dann eingetragen werden. Also 1. zum TÜV und 2. zur Zulassungsstelle.
2. ist wichtig - weil die Zulassungsstelle von Amts wegen die neue Betriebserlaubnis erteilt.

Frag beim TÜV mit Mopped und Servicebescheinigung des Herstellers VORHER nach den Kosten.
Bei meiner "alten" RK hat mich die Eintragung beim TÜV knapp 100 Euro gekostet. Baby

Und dann noch die Kosten bei der Zulassungsstelle.

Gruss, Börnie

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Geschrieben von Harleybär1988 am 31.08.2024 um 08:46:

Ja dieReifengröße stimmt mit dem im Schein stehenden Angaben nur passt die 71H nicht mehr denn beide Reifen besitzen Vorder- sowie Hinterreifen jetzt 74H was besser als 71H ist naja ob es daher Probleme gibt bezweifle ich.


Geschrieben von Manticore am 31.08.2024 um 09:40:

Bei meinen Weisswandreifen wich nur die Traglast ab, d. h. sie war niedriger (so wie bei dir). Die TÜV-Mitarbeiter waren sich selber nicht sicher, ob das eingetragen werden muss, da die niedrigere Traglast völlig ausreichend ist.
Um auf der Sicheren Seite zu bleiben, habe ich es eintragen lassen. Technische Unterlagen bekommt man beim Reifenhersteller und nimmt sie mit zum TÜV bzw. entsprechenden "Vereinen".

Die Eintragung hat mich insgesamt ca, 65 € gekostet, ist aber schon ein Jahr her.

P.S.: Ich bin davor auch ohne Probleme mit den abweichenden Reifen durch die Abnahme gekommen. Die schauen nur nach der Größe! ;-)

Weitere Infos in den angefügten Dokumenten!


Geschrieben von Moos am 31.08.2024 um 13:31:

Bei Ihm ist der Lastindex aber höher, was ja als völlig unbedenklich einzustufen ist und mMn auch nicht eingetragen werden muß. Man darf ja auch Reifen fahren die einen höheren Geschwindigkeitsindex haben ohne selbige eintragen zu lassen.

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Geschrieben von Börnie am 31.08.2024 um 17:33:

Stimmt.
Und es gibt auch Fahrzeuge, bei denen der vorgeschriebene Lastindex höher ist
als rechnerich aus der Achs-/Radlast hervorgeht.
Wohnwagen, schnelle Fahrzeuge, Fahrzeuge die Reifen hohen Belastungen
aussetzen und/oder mit recht hohen Reifendrücken gefahren werden zB.

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Geschrieben von Harleybär1988 am 31.08.2024 um 17:46:

Alles klar ich nehm es ohne Eintragung hin. Denke da wird nichts beanstandet werden, falls ja gibt es ein Update! Also in dem Sinne, danke euch!


Geschrieben von Manticore am 01.09.2024 um 09:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Bei Ihm ist der Lastindex aber höher, was ja als völlig unbedenklich einzustufen ist und mMn auch nicht eingetragen werden muß. Man darf ja auch Reifen fahren die einen höheren Geschwindigkeitsindex haben ohne selbige eintragen zu lassen.

Das ist beides korrekt!