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Geschrieben von Schobbepetzer am 12.09.2025 um 14:25:

Umbau meiner 48er

Moin zusammen! 
Ich bin wieder zurück. Nachdem ich meine letzte HD bis auf die Grundmauern zerstört habe, habe ich mir nach 6 Jahren wieder eine zugelegt. Nun habe ich Fragen!

Modell 48er BJ 2014

Suche einen Luftfilter der ähnlich oder gleich dem AN Big Sucker ist und den man eintragen lassen kann.
Suche PS Federbeine in 11 oder 11.5". Hatte in meiner Iron 11". das ging gut. Sind ja immer mit Gutachten?
Suche noch eine Klappenabgasanlage. Bin mir noch nicht schlüssig. gibt es da was zu beachten? ZB darf nicht mechanisch verstellbar sein???
Wie ist der aktuell Stand zum Fender kürzen? Vorne egal? hinten maximal bis über die Achse?
Will den kleinen Tank gegen einen 12,5l Tank tauschen. das sollte ja eintragungsfrei sein?

Danke schon mal. Kommt sicherlich noch was dazu

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Mit dem Dispo in die Disco!
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Geschrieben von Vinchi am 12.09.2025 um 21:41:

Boa, ist das Foto im Avatar von deinem Bike? Alles gut ausgegangen? Evtl. Hast du was dazu geschrieben, ist aber an mir vorbeigegangen.
PS 11 und 11,5 haben Zulassung, muss du aber eintragen lassen. Originaltank kannst du ohne Probleme dranmachen. Zu weiteren Fragen habe ich keine aktuelle Info.


Geschrieben von Roadzombie am 13.09.2025 um 14:35:

Federbeine von Bitubo sind mit ABE, also damit nicht eintragungspflichtig.

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"Hättest du geschwiegen, wärst du ein Philosoph geblieben." 


Geschrieben von Schobbepetzer am 15.09.2025 um 09:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Vinchi
Boa, ist das Foto im Avatar von deinem Bike? Alles gut ausgegangen? Evtl. Hast du was dazu geschrieben, ist aber an mir vorbeigegangen.
PS 11 und 11,5 haben Zulassung, muss du aber eintragen lassen. Originaltank kannst du ohne Probleme dranmachen. Zu weiteren Fragen habe ich keine aktuelle Info.

Top. Danke!
Jo, das war der letzte Weg. Ich saß beim Einschlag nicht mehr drauf. Glück gehabt!

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Geschrieben von KMWTeam am 15.09.2025 um 10:46:

Arlen Ness kann man immer noch empfehlen, Gutachten gibts auch noch mit OEM Auspuff. Bertl hatte Kombigutachten für Klappenauspuff, müsste man da mal anfragen.
Wenn du nicht fahren willst, nimm die 11"/11,5" von PS, wenn du wirklich fahren willst, originale ab 2016er Baujahr in 11,75". Bekommt man für knapp 200€ mit etwas suchen und sind deutlich besser als die einfachen PS.
Fender kürzen hinten max soweit das du noch Blinker in legaler Position installieren kannst. Vorne soweit das es noch als Fender erkennbar ist Augenzwinkern
Klappenauspuffanlage darf bei deiner (Euro3) mechanisch vertellbar sein, im öffentlichen Straßenverkehr aber nur geschlossen legal zu bewegen.

Viele Grüße


Geschrieben von Valdez am 11.10.2025 um 16:06:

Moin! Zum Luftfilter: Der S&S Stealth kann eine gute Alternative zum AN Big Sucker sein, gibt’s mit TÜV-Gutachten. PS Federbeine (z.B. Progressive Suspension) in 11 oder 11,5" gibt es teilweise mit Gutachten, beim Händler vorher prüfen! Klappenabgasanlage: Mechanisch verstellbare Systeme sind in Deutschland meist nicht zulässig. Fender vorne meistens egal, hinten höchstens bis Mitte der Achse, sonst Probleme beim TÜV. Der 12,5L Tank ist meist eintragungsfrei, solange er für dein Modell zugelassen ist. Viel Spaß beim Umbau!


Geschrieben von Proberaumfahrer am 13.10.2025 um 15:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schobbepetzer
zum zitierten Beitrag Zitat von Vinchi
Boa, ist das Foto im Avatar von deinem Bike? Alles gut ausgegangen? Evtl. Hast du was dazu geschrieben, ist aber an mir vorbeigegangen.
PS 11 und 11,5 haben Zulassung, muss du aber eintragen lassen. Originaltank kannst du ohne Probleme dranmachen. Zu weiteren Fragen habe ich keine aktuelle Info.

Top. Danke!
Jo, das war der letzte Weg. Ich saß beim Einschlag nicht mehr drauf. Glück gehabt!

Moin Schobbepetzer (ich nehme an, Du lebst auch in Hessen... Grüße aus GI), auch wenn etwas off topic, aber ich bin neugierig, wie sich der Unfall damals dargestellt hat. Bist Du vor dem Impact vom Krad gesprungen oder wie muss man das verstehen?

__________________
Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.

Flosse zum Gruß,
Tobi


Geschrieben von bestes-ht am 13.10.2025 um 18:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schobbepetzer

Ich saß beim Einschlag nicht mehr drauf. Glück gehabt!

😉

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Caoz am 21.10.2025 um 20:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von KMWTeam
Arlen Ness kann man immer noch empfehlen, Gutachten gibts auch noch mit OEM Auspuff. Bertl hatte Kombigutachten für Klappenauspuff, müsste man da mal anfragen.
Wenn du nicht fahren willst, nimm die 11"/11,5" von PS, wenn du wirklich fahren willst, originale ab 2016er Baujahr in 11,75". Bekommt man für knapp 200€ mit etwas suchen und sind deutlich besser als die einfachen PS.
Fender kürzen hinten max soweit das du noch Blinker in legaler Position installieren kannst. Vorne soweit das es noch als Fender erkennbar ist Augenzwinkern
Klappenauspuffanlage darf bei deiner (Euro3) mechanisch vertellbar sein, im öffentlichen Straßenverkehr aber nur geschlossen legal zu bewegen.

Viele Grüße

Ich bin auch grad dran meine 2015er 48 umzubauen und bei dem Heck mit Blinker und Rückstrahler hängt es momentan bin noch einen TÜV Prüfer am suchen bei mir aufm Land der sich mit Harley etwas mehr identifizieren kann. Hab auch schonmal zb. Bei der Sportster Garage angefragt ob die Blinker an den Struts covern 2.0 weit genug hinten sind, worauf ich keine richtige Antwort bekommen habe. Jetzt bin ich auch am überlegen die Blinker weiter hinten am Fender zu montieren. Man sieht sonst auch nur Umbauten wo die Rückstrahler am seitlichem Kennzeichen Halter befestigt sind was ja auch nicht der Regel entspricht.


Geschrieben von HeikoJ am 21.10.2025 um 20:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von Caoz
worauf ich keine richtige Antwort bekommen habe.

Die Antwort kannst du dir selber geben ...
ECE R53 Abschnitt 6.3 Fahrtrichtungsanzeiger

in Längsrichtung: Der Abstand nach vorn zwischen dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger und der Querebene, die die hinterste Grenze der „Länge über alles“ des Fahrzeugs markiert, darf höchstens 300 mm betragen.
Für die hinteren Fahrrichtungsanzeiger gilt ein Mindestabstand von 180 mm zwischen den Innenkanten der beiden leuchtenden Flächen.

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Caoz am 21.10.2025 um 20:27:

https://sportster-garage.com/de/products/struts-cover-short-2-0?_pos=1&_psq=struts&_ss=e&_v=1.01907833Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Caoz
worauf ich keine richtige Antwort bekommen habe.

Die Antwort kannst du dir selber geben ...
ECE R53 Abschnitt 6.3 Fahrtrichtungsanzeiger

in Längsrichtung: Der Abstand nach vorn zwischen dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger und der Querebene, die die hinterste Grenze der „Länge über alles“ des Fahrzeugs markiert, darf höchstens 300 mm betragen.
Für die hinteren Fahrrichtungsanzeiger gilt ein Mindestabstand von 180 mm zwischen den Innenkanten der beiden leuchtenden Flächen.

Ja die Richtlinie ist mir wohl bekannt. Ich frag mich nur wie so viele Umbauten rum fahren die dem nicht entsprechen. Und ich wollte es wie bei dem Bild machen doch wenn ich mal ca nach messe kann das irgendwie nicht hinkommen, und ich finde keine Cover die etwas länger sind.


Geschrieben von HeikoJ am 21.10.2025 um 20:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Caoz
Ich frag mich nur wie so viele Umbauten rum fahren die dem nicht entsprechen.

Für den den Vorschriften entsprechenden Zustand des Fahrzeugs ist der Halter verantwortlich. Ob solche nicht sachgemäße Umbauten geahndet werden ist ( leider ) dem Zufall überlassen. Werkstätten führen die Arbeiten nach Kundenwunsch aus. Da sagt dir keiner das das nicht zulässig ist. Z.B. in  Bayern und Baden-Würtemberg kommst du mit mehr als 30 cm Abstand normal nicht durch TÜV, die haben explizite Anweisung das zu überprüfen.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von KMWTeam am 22.10.2025 um 14:43:

Am Ende gibt es die Prüfinstanz und die Kontrollinstanz. Die Prüfinstanz lässt manchmal Sachen durch die so eigentlich nicht legal sind. Zum Teil aus Unwissen, was eigentlich nicht sein sollte, oder aus Nettigkeit. Die Kontrollinstanz trifft dann auf uns, die eine Plakette Fälschlicherweise von der Prüfinstanz bekommen haben und wir regen uns über die Kontrollinstanz auf. So kommt es dann dazu, das man die Motorräder rumfahren sieht die so eigentlich nicht legal sind, aber da sie nie in Berührung mit der Kontrollinstanz gekommen sind, weiter so rumfahren. Beim ersten Treffen mit der entsprechend geschulten Kontrollinstanz darf man dann das Ganze wieder Rückbauen, was manchmal dann sehr Aufwendig ist. Da wo keine Montagemöglichkeiten mehr vorhanden sind, müssen neue geschaffen werden usw.

Viele Grüße


Geschrieben von Sharma am 23.01.2026 um 17:17:

Hey, zu deinen Fragen: 

1. Beim Luftfilter sind der K&N Aircharger oder der S&S Stealth gute Alternativen, beide können mit Gutachten gekauft werden.
2. PS-Federbeine mit ABE oder Teilegutachten gibt’s bei Louis oder Thunderbike, dann ist Eintragung meist problemlos.
3. Klappenabgasanlagen dürfen nicht während der Fahrt verstellbar sein (also keine mechanische Verstellung am Lenker etc.), Elektrosysteme sind meist auch problematisch.
4. Fender: vorne relativ egal, hinten mindestens bis Radmitte bzw. zum hinteren Drittel, alles andere wird schwierig einzutragen.
5. Tanktausch – meist kein Problem, solange es HD-typisches Zubehör ist.

Viel Spaß beim Schrauben!