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Geschrieben von Paramedic am 28.03.2026 um 18:37:

Höhe Blinker vorn

Moinsen! 
Eine Frage an diejenigen mit Abehänger!

Ich habe an meiner Sporty vor kurzem einen höheren Lenker verbaut.
Bin noch mit anderen Sachen beschäftigt, deswegen noch nicht eintragen lassen.
Hatte mit dem Gedanken am Heck auch Attos zu verbauen und dann geguckt, welche Vorgaben es für die Position gibt und dann festgestellt, dass Blinker nach EG-Recht / StVO eine Anbauhöhe zwischen 35 cm und 120cm haben müssen.
Anderer Stelle heißt es, dass nur der Abstand zur Fahrzeuglängsachse und zueinander bzw zum Scheinwerfer ne Rolle spielt, solange die Winkel beim Einsehen eingehalten werden. 30° waren es glaube ich.

Da ich die Attos vorn sehr clean unter den Hebelmaturen montiert habe, sind diese mit dem neuen Lenker nun leider ca. 130cm hoch.  
Sind aber sehr deutlich zu erkennen, sowohl von der Lichtstärke als auch von der Position her.

Ich hab echt Unlust, den Lenker wieder zu demontieren, die Kabel raus zu ziehen und mir ne neue Position zu suchen,  die mir nicht gefällt  unglücklich

Hat jemand mit ähnlichem Lenker schonmal Pobleme gehabt?


Geschrieben von Dyna HD am 28.03.2026 um 19:33:

Musste jetzt doch mal messen, bei mir 1,27 m Abstand zum Boden.
https://www.dekra.de/de/lichttechnik/
Hier steht nur der Abstand vom Boden und wie weit die auseinander sein müssen.

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FCK GRN


Geschrieben von Paramedic am 28.03.2026 um 19:38:

Das wär ja top!

Wenn du mit den 127cm beim TÜV noch keine Probleme hattest, beruhigt mich das fürs erste fröhlich


Geschrieben von Dyna HD am 28.03.2026 um 19:48:

Hat der Vorbesitzer alles von HD so umbauen lassen.✌️
Laut Dekra gibt es ja nur eine Mindesthöhe.
Ich habe nur 2 TÜV Berichte, den letzten von HD und einen vom Vorbesitzer.
Beide ohne Mängel bei der TÜV Abnahme.

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FCK GRN


Geschrieben von HeikoJ am 28.03.2026 um 20:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dyna HD
Laut Dekra gibt es ja nur eine Mindesthöhe.

... wenn das Fahrzeug nach StVZO zugelassen ist und die gesamte Beleuchtungsanlage der StVZO enspricht.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger

2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein

Für EG Zulassungen gilt laut ECE R 53

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Paramedic am 28.03.2026 um 20:37:

Laut Recherche haben Fahrzeuge, die nach EG zugelassen sind, im Fahrzeugschein im Feld "K" eine mehrstellige Ziffer mit "e" als Anfang. 

Ist dieses Feld leer oder genullt, ist das Fahrzeug nach StVZO zugelassen.

Google Ist sich da n bisschen uneinig mit den Jahreszahlen. Steht einmal, dass ab 1994 meistens EG gilt. Bei nem anderen Ergebniss heißt es  ab 1998. 

Aber es gilt die eingetragene oder eben die fehlende EG-NR.

Ist bei mir leer, also erstmal Schwein gehabt großes Grinsen


Geschrieben von Dyna HD am 28.03.2026 um 21:18:

Danke euch beiden für die Info, meine nicht TÜV konformen Blinker bereiten mir keine schlaflosen Nächte.😀

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FCK GRN


Geschrieben von Börnie am 28.03.2026 um 21:28:

Also die Blinker nach EU Norm - die Montage nach StVZO.

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FRESH OUT OF FUCKS
 


Geschrieben von Dyna HD am 28.03.2026 um 21:41:

Ja genau so sind die montiert.

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FCK GRN


Geschrieben von Cave Hog am 29.03.2026 um 10:15:

In der Verlinkung von Dyna HD fand ich einen Aspekt zum Thema Rückbeleuchtung ganz interessant.
“Für LED-Rücklichter gilt, dass sie waagerecht zur Fahrbahn stehend anzubringen sind.“
Was ist denn dann mit den ganzen 3in1 Kennzeichenplatten, die häufig so schön im 30 Grad-Winkel in den Himmel leuchten.

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Das Leben ist nicht immer nur Pommes und Disco. 


Geschrieben von Franz-REMCM am 29.03.2026 um 12:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Cave Hog
Was ist denn dann mit den ganzen 3in1 Kennzeichenplatten, die häufig so schön im 30 Grad-Winkel in den Himmel leuchten.

Was wird damit sein?

Fällt aus wegen ist nicht.

Gruß, Franz


Geschrieben von Paramedic am 29.03.2026 um 13:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von Cave Hog
In der Verlinkung von Dyna HD fand ich einen Aspekt zum Thema Rückbeleuchtung ganz interessant.
“Für LED-Rücklichter gilt, dass sie waagerecht zur Fahrbahn stehend anzubringen sind.“
Was ist denn dann mit den ganzen 3in1 Kennzeichenplatten, die häufig so schön im 30 Grad-Winkel in den Himmel leuchten.

Da die Dinger zugelassen sind, aber die Anbringung von Kennzeichenhaltern bauartbedingt so gut wie nie senkrecht zum Boden stehen, fällt das glaub ich unter "Is so" fröhlich


Geschrieben von Wolf93 am 29.03.2026 um 15:08:

Von 90Grad zur Straße steht da nix?   Nur waagerecht, das bedeutet auf gleicher Höhe zur Straße. So würde ich das verstehen,  die max 30Grad ist der Neigungswinkel des Kennzeichens. Dann passt  das meistens auch.