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Geschrieben von Pete am 03.07.2005 um 11:24:

Reflektoren

Moin Moin,

ich wollte an meiner Night Train die Reflektoren an der Vordergabel abmachen. Aber die kleben ja wie sau!

Hat jemand ne Idee wie man die am besten abbekommt? Möglichst das die Gabelholme dabei keinen Schaden nehmen.

MFG Pete


Geschrieben von Fatboyfahrer am 03.07.2005 um 13:57:

RE: Reflektoren

ruck zuck ist übertrieben!

der kleber ist wirklich gut. es gibt von 3m speziellen aufkleberentferner, der geht etwas besser. brauchst du aber trotzdem etwas geduld. du kannst auch etwas dünne angelsehne dahinter durchziehen und das klebepad damit zerschneiden, dann kannst du den rest besser abpopeln. wenn du das machst , schneid dir nicht in die finger. der rest geht dann mit zitronen- oder orangensäure gut ab.

gruß ff

bremsenreiniger verdunstet einfach zu scnell und hat ne zu geringe angriffsfläche.

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Geschrieben von mokba am 03.07.2005 um 15:15:

RE: Reflektoren

hallo

die dinger gehen einfach runter indem du sie ca. 3-4 minuten mit einem haarföhn anwärmst und dann mit einer angelsehne dahinter durchziehst. hab ich auch so gemacht. den rest vom kleber einfach weg poulieren.

ciao mokba


Geschrieben von Rediron am 03.07.2005 um 15:55:

RE: Reflektoren

Bei meiner Springer sind die Reflektoren eitlich an der vorderen Rahmenholmen.

Einer davon ist schon von alleine in die Garage gesprungen, der zweite klebt noch.

Braucht man die Dinger überhaupt oder kann ich den zweiten auch abreißen?

Schönen Sonntag noch,

StefanL


Geschrieben von Pete am 03.07.2005 um 19:50:

RE: Reflektoren

Jo, danke erstmal Männer.

Das mit der Angelschnur hört sich nicht schlecht an. Muß ich mir mal besorgen. Bremsenreiniger hab ich auch noch da. Sollte ja eigendlich klappen.

MFG Pete


Geschrieben von Chacka am 04.07.2005 um 09:39:

RE: Reflektoren

mein kumpel und ich habens gfenauso gemacht wie es mokba sagte. heissfön benutzt und dann mit einem duennen draht runtergezogen.. bichen naachpoliert um die reste wegzubekommen und fertig.

Abe


Geschrieben von Pete am 10.07.2005 um 13:28:

RE: Reflektoren

So Leute, habe heute die Reflektoren an der Gabel abgemacht.

Dank eurer Tips gings auch recht flott.

Anwärmen mit Föhn, mit Bremsenreiniger einsprühen, mit der Angelsehne das Klebepad einschneiden und zum Schluss nochmal mit Bremsenreiniger die Reste des Klebepads entfernen. Fertig!

Vielen Dank für die Tips.

MFG Pete


Geschrieben von Pit- am 21.10.2010 um 07:57:

RE: Reflektoren

Moin

An meiner US Road King sind die Reflektoren seitlich am Rahmen engebracht . Dasr man sie entfernen ich meine wegen Tüv.

Wenn nicht gibts da etwas  optisch besser Sachen noch ?

Gruß Olli


Geschrieben von FLHRCI am 21.10.2010 um 08:19:

RE: Reflektoren

Moin Olli,

die Reflektoren sind natürlich nich zum Spass angeklebt, sondern vorgeschrieben. Wird aber selten beanstandet. Nach der Sylt-Party im Juni durften allerdings einige deswegen auf dem Festland ein Bußgeld abdrücken.

Gruss Hans

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Geschrieben von Uli G. am 21.10.2010 um 11:55:

RE: Reflektoren


FLHRCI:

Moin Olli,

die Reflektoren sind natürlich nich zum Spass angeklebt, sondern vorgeschrieben. Wird aber selten beanstandet. Nach der Sylt-Party im Juni durften allerdings einige deswegen auf dem Festland ein Bußgeld abdrücken.

Gruss Hans

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Hallo Hans,

vorgeschrieben waren sie zumindest in der STVZO nicht, jedenfalls nicht für Krafträder. Fahrzeuge von mehr als 6m Länge waren sie allerdings Pflicht (§51)

 

"(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel"

Lediglich die hinteren Rückstrahler, in ROT!!!,nicht orange wie die seitlichen, sind Pflicht, und das waren wohl auch die als fehlend bemängelten auf Sylt.

 

Grüße

Uli (hinten mit Augenzwinkern)

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(Die meisten Probleme mit dem Motorrad entstehen durch die dumme Nuss, die den Lenker mit der Sitzbank verbindet)

=Man kann nicht alles idiotensicher machen. Immer wenn man‘s probiert, machen sie einfach bessere Idioten=

=Ich weiss alles. Ich kann mich nur nicht an alles erinnern=


Geschrieben von FLHRCI am 21.10.2010 um 14:13:

RE: Reflektoren

@Uli:

Auszug aus der StVZO:

§ 51a Seitliche Kenntlichmachung.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vom angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm, Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein

1. an Fahrzeugen, deren Bauart eine dauernde feste Anbringung nicht zuläßt,

2. an land- oder forstwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und

3. an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

und

§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.

...

(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

 

daneben müssen - beziehungsweise dürfen - die von der EU-Bauartgenehmigung umfassten Rückstrahler vorhanden sein.

 

Insgesamt ein Minenfeld, auf das ich mich als Nicht-Verkehrsrechtler nicht weiter begebe 😁

Gruss Hans

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Geschrieben von Uli G. am 21.10.2010 um 14:53:

RE: Reflektoren

"(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel. "

 

würde ich als gradlinig Denkender sofort als

"da nicht vorgeschrieben besteht keine Veranlassung welche zu haben, aber wenn welche angebracht werden, müssen sie den Ausführungsbestimmungen des Absatzes 1 entsprechen"

übersetzen.

Wenn sie nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht da zu sein. Sind sie trotzdem da, müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Ist doch simpel, oder🤪😁😁😁.

Das hinten dran ein roter gehört (weil vorgeschrieben, da hat man keine Wahl), sollte allen betroffenen "Syltern"🥰 und denen, auf die wg. fehlenden Rückstrahlers Jagd gemacht wurde (nicht nur hier in H), inzw. bekannt sein. Wer jetzt noch ohne erwischt wird hat selber Schuld (sowas passiert auch Autofahrern 😜

 

Grüße

Uli

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Geschrieben von BLUETHUNDER am 21.10.2010 um 17:15:

RE: Reflektoren

222.5   Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler

§ 53 Abs. 1 Satz 1, 3 bis 5, 7,
Abs. 2 Satz 1, 2, 4 bis 6,
Abs. 4 Satz 1 bis 4, 6,
Abs. 5 Satz 1 bis 3,
Abs. 6 Satz 2,
Abs. 8, 9 Satz 1,
§ 53d Abs. 2, 3
§ 69a Abs. 3 Nr. 18g, 19c

15 €

der Rest steht hier.BIMALABIMMMMMMMMMM

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Geschrieben von Pit- am 21.10.2010 um 17:20:

RE: Reflektoren

Danke euch allen , habe meine schon ab gemacht ( sind aber noch heil ).

War am überlegen sie wieder an zu kleben aber nun werde ich erst einmal den Restkleber abmachen.

Und dann mal schaun was der Tüv sagt im Aprill.

 

Gruß Olli


Geschrieben von vamos am 21.10.2010 um 17:48:

RE: Reflektoren

@pit: der tüv sagt nix:

weil selbst in TÜV Dokumenten folgende Passagen stehen :

2.11 Weitere Leuchten nach EWG
(Fundstelle: 93/92/EWG Anh. V Nr.6.8; 6.9; 6.11)
Nebelschlußleuchte, seitliche nicht dreieckige Rückstrahler,
reflektierende, weiße Reifenflanken, Parkleuchten, Rückfahrscheinwerfer
sind zulässig.

*

Nach den Seiten wirkende Rückstrahler sind für Krafträder nicht vorgeschrieben,
aber zulässig. Dann müssen sie folgende Vorgaben erfüllen:
l Mindestens zwei Rückstrahler an jeder Längsseite.
l Ein Rückstrahler im vorderen und einer im hinteren Drittel jeder Längsseite.
l Anbauhöhe höchstens 900 mm (Oberkante) über der Fahrbahn.
Untersagt: Seitliche Rückstrahler in dreieckiger Ausführung.

Außerdem mach ich die gleiche Interpretation wie Uli.

@Blue
kann dir bzw. deinem Zahlenkauderwelsch überhaupt net folgen, da das alles nix mit seitlichen Rektoren zu tun hat



Gruss vom See
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