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Neu ab 01.09.09 in der STVO
Der ein oder andere hat es schon gehört aber einige halt noch nicht. Ab dem 01.09.2009 kommt die neue Straßenverkehrsordnung für uns alle.
Wir bekommen neue Schilder, einige Schilder gehen weg bzw werden Zusatzzeichen. Die Begriffe werden leicht geändert (z.B. Beschleunigungsstreifen wird jetzt Einfädelungsstreifen) und natürlich die kleinen aber feinen Änderungen die plötzlich ganz ganz schmerzhaft werden können. Hier ein paar Beispiele:
- Überholen am Bahnübergang bleibt eine Owi ( aus der schnell eine Straftat werden kann)
(nach der neuen Beschilderung (Bahnübergang) gilt allerding Überholverbot !
ich habe diesen Satz geändert, weil ich von einer Straftat ausgegangen war,sollaber nicht gleich so sein!
-Das warten an der einstreifigen Bake fällt für LKW und Züge weg! Hat ja sowieso keiner getan.
- Das Gefahrzeichen alleine reicht aus, das der Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit reduzieren muss! Auch ohne das dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt ist!
- Das Abbiegen für Fahrradfahrer an der Kreuzung wurde endlich legal gemacht.
- Fahrradfahrer müssen sich (das dauert aber noch etwas) an die Lichtzeichenanlage der AUTOFAHRER halten und nicht mehr an die der Fußgänger.
du meinst vor dem Bahnübergang ? Wenn die Autos warten ? Oder was ?
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Weil jeder Tag zählt
Nothing else matters
Tradition ist das Feuer weiterzugeben,Nicht die Asche anzubeten
An den stehenden Autos vorbeifahren nehm ich an . Na dann pack ich mir schon mal paar Sachen zusammen fürs Gefängnis . 
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
An den stehenden Autos vorbeifahren nehm ich an . Na dann pack ich mir schon mal paar Sachen zusammen fürs Gefängnis .![]()
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zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
An den stehenden Autos vorbeifahren nehm ich an . Na dann pack ich mir schon mal paar Sachen zusammen fürs Gefängnis .![]()
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- no signature -
jo da ist man schneller wie man denkt

Ab diesem Zeitpunkt gilt überall ab dem Gefahrzeichen "Bahnübergang" Überholverbot. Das Verkehrszeichen „beschrankter Bahnübergang“ entfällt. Das Verkehrszeichen 151 heißt ab dann auch nicht mehr „unbeschrankter Bahnübergang sondern nur „Bahnübergang“. Daraus resultiert natürlich, dass LKW über 7,5t und Züge nicht mehr unmittelbar nach der einstreifigen Bake warten müssen.
zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
An den stehenden Autos vorbeifahren nehm ich an . Na dann pack ich mir schon mal paar Sachen zusammen fürs Gefängnis .![]()
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Tradition ist das Feuer weiterzugeben,Nicht die Asche anzubeten
Definieren wir das ganze erst mal:
Halten: Gewollte Fahrtunterbrechung (Parken, Halten zum Nase putzen etc)
Warten: Ungewollte Fahrtunterbrechung (Bus steht an der Hst, kein vorbeikommen; am Zebrastreifen geht die Oma rüber; Ampel rot)
Überholen: An einem sich bewegenden oder wartenden Fahrzeug vorbeifahren:
- Ein Pkw, der hinter dem Bus wartet, wird überholt, wenn man daran vorbeifährt.
- Ein PkW, der am Zebrastreifen steht, weil die Oma rüber will, wird (verbotenerweise) überholt.
Vorbeifahren:
- Ein PkW, der im Halteverbot steht, weil dem Fahrer kotzeschlecht ist
, an Ihm wird vorbeigefahren.
- Am Bus an der Haltestelle wird vorbeigefahren
§5 der StVO regelt das Überholen und §6 das Vorbeifahren. Innerorts darf auf mehrspurigen Fahrstreifen (nicht innerörtliche BAB) bei freier Fahrstreifenwahl auch rechts überholt werden.
Alles klar
oder

...am Bahnübergang stehende Fahrzeuge tun also auch "warten"
, dass bedeutet Vorbeifahren = Überholen !!!
Das wiederum bedeutet: Big Bore pack mal weiter

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- no signature -
Zitat von Whitepearl
...am Bahnübergang stehende Fahrzeuge tun also auch "warten", dass bedeutet Vorbeifahren = Überholen !!!
Das wiederum bedeutet: Big Bore pack mal weiter
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Zitat von Jürgen1308
- Überholen am Bahnübergang ist ab dem 01.09.2009 eine STRAFTAT!
@Jürgen 1308:
Hast Du diesen Kram selbst ausgebrütet
oder warum kennst Du Dich so gut damit aus
In welcher Behörde hat man so böse Büroträume
Ich jedenfalls fahre ab sofort nur noch mit meiner Zahnbürste,
bis bald in der Gefängniszelle 
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Viele Grüße aus Schleswig-Holstein
Harleyluja 
Member of H.D.G.
Zitat von Hackstock666
Zitat von Jürgen1308
- Überholen am Bahnübergang ist ab dem 01.09.2009 eine STRAFTAT!
Da ist dir offensichtlich ein kleiner Fehler unterlaufen:
Da die StVO eine Verordnung ist, kann ein Verstoß dagegen garnicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit gewertet werden! Außerdem handelt man laut § 49 "ORDNUNGSWIDRIG", wenn man gg. die dort aufgeführten Paragrafen verstößt.
Soll heißen: kein Gefängnis, sondern Bußgeld.
oder Bußgeld
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Viele Grüße aus Schleswig-Holstein
Harleyluja 
Member of H.D.G.
Zitat von Harleyluja
Zitat von Hackstock666
Zitat von Jürgen1308
- Überholen am Bahnübergang ist ab dem 01.09.2009 eine STRAFTAT!
Da ist dir offensichtlich ein kleiner Fehler unterlaufen:
Da die StVO eine Verordnung ist, kann ein Verstoß dagegen garnicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit gewertet werden! Außerdem handelt man laut § 49 "ORDNUNGSWIDRIG", wenn man gg. die dort aufgeführten Paragrafen verstößt.
Soll heißen: kein Gefängnis, sondern Bußgeld.
Ja was denn nun: Zelleoder Bußgeld
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Sprich: Zahnbürste oder Bargeld![]()