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Geschrieben von eugene am 07.10.2009 um 23:13:

cool Meint Ihr ich kann Harley verklagen

Einige werden schmunzeln doch lustig ist das nicht wirklich so hier meine letzte Ausfahrt für dieses Jahr.

Hatte heute mein Schätzelein zur Inspektion und dachte mir, neues Öl drin frisch geputzt, wird Zeit für ne tolle Ausfahrt. Ok Wetter war nicht so doll aber nach einem Gebet zum Wettergott stellte er sich auch mit mir gut und machte das Wetter erträglich. Ich also mit dem Bock schön durch meine Landstrassen zu Hause gezogen und meinen Lansleuten gezeigt wie schön das Leben sein kann. Hatte beim fahren schon die ganze Zeit Vibrationen was durch den offenen Auspuff nicht ungewöhnlich ist, das Wackeln meine Scheinwerfermaske habe ich nicht mitbekommen. Es kam dann wie es kommen mußte es löste sich die oben genannte Scheinwerfermaske, aber nur um nach einer kurzen Beschleunigen dirket in meinem Gesicht wieder zu Bremsen. Zum Glück nicht gestürzt sondern nur den eisernen Geschmack von Blut in meinem Mund gehabt. ich also schnell nach Hause und beim Blick in den Spiegel merkte ich Das mir doch tatsächlich 2 Zähne fehlten und einer ganz schön schief war. Mal von den aufgeplatzten Lippen ganz zu schweigen.

So jetzt meine Frage meint ihr es besteht die Möglichkeit das ich meine Zähne von der Harley Davidson Group ersetzt bekomme?

Wie gesagt das Möppi kam frisch von der INspektion.

Und falls fragen kommen sollten nein ich hab keine Bilder von meinem neuen Lächeln Baby Baby Baby


Geschrieben von czuk am 07.10.2009 um 23:21:

Damit würde ich auf jeden Fall den Dealer konfrontieren oder die Company. Und falls du einen Anwalt hast, den könntest du auch mal konsultieren.

Personenschäden wg. Sachmängeln an Fahrzeugen - da geht mit Sicherheit was.


Geschrieben von ixxi-seven am 07.10.2009 um 23:33:

Ich würde mal sagen, das ist mehr als dumm gelaufen. Tut mir echt Leid um dein Esszimmer. Das wäre ne Sache, bei der ich man mich nicht lange bitten müsste um direkt zum Anwalt zu marschieren. Zumal Du gerade von einer Inspektion kamst.

Nach meinem Rechtsempfinden müsste das die Betriebshaftpflicht der ausführenden Werkstatt begleichen. Inklusive Schmerzensgeld.


Geschrieben von LETTI am 07.10.2009 um 23:43:

Auf jeden Fall direkt einen Arzt, der die Schäden im Esszimmer aufnimmt und danach einen Anwalt konsultieren. Ach ja - und Fotos sind auch nie verkehrt...
Ich wünsche Dir schnelle Genesung und viel Erfolg!

__________________
BRC #2


Geschrieben von Flintenmacher am 07.10.2009 um 23:51:

Eugene,
sorry wenn ich etwas lachen muss, da ich in den Lenker einer Crossmaschine gebissen habe und auch den Geschmack kenne.
Den Meister des Service würde ich falten.

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BRC Member No. 8 - more you cannot reach !


Geschrieben von Jack Harley am 08.10.2009 um 02:55:

Augen rollen gehört Maskenschrauben anziehen zur Inspektion?
Wenn ja, stehen deine Chancen sicher ganz gut, aber auch dann müsstest du sicherlich beweisen, dass sie sich nicht erst bei deiner Fahrt gelockert haben sondern schon merkbar vorher lose waren.
Ich denk, das wird schwierig Augen rollen
du schreibst ja selber, du hast das Wackeln der Maske nicht bemerkt.

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cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von Grenadier am 08.10.2009 um 08:19:

Zitat von eugene
.... Hatte beim fahren schon die ganze Zeit Vibrationen was durch den offenen Auspuff nicht ungewöhnlich ist.......Baby Baby Baby

Betriebserlaubnis erloschen, Mitverschulden, Shit happenz


Geschrieben von ...da Uwe! am 08.10.2009 um 08:40:

Die NRS-Scheinwerfer wackeln doch alle....Das ist nichts ungewöhnliches...
Aber, dass man sie in die Kauleiste bekommt, das ist auf jeden Fall ungewöhnlich geschockt

Wenn Du reinen Gewissens sagen kannst, dass Du nichts an dem Ding rumgeschraubt hast, dann solltest Du auf jeden Fall dem Meister Deiner Werkstatt Dein Gesicht zeigen und ihm sagen, dass er bald genauso aussieht!

Ansonsten: wear a full face helmet.... Freude

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cool RHOI-NEGGA RULEZ! cool


Geschrieben von yellov20 am 08.10.2009 um 08:47:

autsch dumm gelaufen!! geschockt gute besserung Augenzwinkern
ps,uwe ganz meiner meinung! Augen rollen


Geschrieben von Cody am 08.10.2009 um 08:50:

Muß die Verkleidung bei der Rod zur Inspektion abgenommen oder gelöst werden?

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let´s ride


Geschrieben von GhostRider am 08.10.2009 um 08:52:

mit offenen helm gefahren?...


Geschrieben von Big-Al am 08.10.2009 um 08:53:

also......anwalt auf jeden fall konsultieren !! Freude und die Zähne würde ich mir schon mal vom Werkstattmeister holen großes Grinsen

gute Besserung und immer was weiches Augenzwinkern Freude Freude

__________________
"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
cool


Geschrieben von Amarillo am 08.10.2009 um 08:58:

Grundsätzlich kannst Du jeden verklagen.
Nur ob`s von Erfolg gekrönt ist, ist die Frage.

Im vorliegenden Fall würde ich


1. Arzt aufsuchen (mögl.Gutachterliche Stellungnahme zum Personenschaden.)
2. einlesen (nur kurz...) in die §§ 459, 463 BGB sowie §§ 249, 276 BGB. (vielleicht
Kommentierung dazu)
3. unbedingt Fotos fertigen (von Deiner Kauleiste sowie von der Befestigung der Maske.)
4. Gedanken bzgl. der Kausalität machen (Beweislast liegt bei Dir...... cool )
5. Advokaten aufsuchen.
6. nach dessen Erklärung das ganze Vorhaben in den Gulli treten.


Grüße!


Bobbo


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 08.10.2009 um 13:38:

bevor du jemand verklagst würde ich erst mal zum arzt gehen und mir das fehlen der zähne bescheinigen lassen!!!

dann sofort zum dealer und ihn damit konfrontieren...dann wirst du weiter sehen!!!

verklagen würd ich erst wenn der dealer nicht einsichtig ist bzw die sachlage nicht eindeutig gelklärt werden kann Augenzwinkern

__________________
cool


Geschrieben von Bruchpilot am 08.10.2009 um 15:50:

You make my day großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Ich würde, statt zum Rechtsanwalt, zum Zahnarzt gehen