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Geschrieben von Gizmo am 26.06.2007 um 08:23:

Augenzwinkern Deutsche Gesetzesgebung

Hallo an alle. Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert? Seit der neuen "Drängelervorschrift" (Drängeln = 250,-- Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot!!!) sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen = 50,-- Euro und 3 Punkte (200,-- Euro + 1 Punkt + Fahrverbot gespart!). Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens nutzen = 50,-- Euro und 2 Punkte. Also: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell voran gekommen und noch 200,-- Euro, sowie 2 Punkte gesparrt.

ABER: Das geht noch viel billiger und vor allem effektiver! Kauft euch ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebraucht dasselbe und man kann sich seinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die illegale Verwendung dieser kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20,-- Euro!!! Steht so im § 38 StVO geschrieben, somit 230,-- Euro gesparrt und es gibt auch keine Punkte!!!

So gelesen in "Motorrad und Reisen"

Gruss
Heiko

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Als Gott mich schuf wollte er angeben!
... there're 10 kinds of people ... those who understand binaries and those who don't ...


Geschrieben von Klaus Leim am 26.06.2007 um 09:37:

Syrene

Hallo und guten Tag Gizmo,

bei meiner ersten FLH 1200 Bauj.74 hatte ich eine Radlaufsyrene und ein Halogen ausfahrbares Rotlich montiert.Es war immer wieder ein Erlebnis,wie schnell die Fahrspur leer wurde.
Speziell unsere damaligen Besatzer waren kurz davor in den Graben auszuweichen.
www.klausleim.de/FLH74.jpg
Gruesse von weiter suedlich
Klaus

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When Smith & Wesson talk, every Body listen.


Geschrieben von Big-Al am 26.06.2007 um 10:04:

@ Gitzmo, kaputtlach.............typisch Deutsch

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"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
cool


Geschrieben von Tax am 26.06.2007 um 10:53:

RE: Deutsche Gesetzesgebung

Zitat von Gizmo
...Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens nutzen = 50,-- Euro und 2 Punkte. Also: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell voran gekommen und noch 200,-- Euro, sowie 2 Punkte gespart.
Gruss
Heiko

Das mache ich eigentlich viel lieber so, keine Irren die den Weg versperren wollen und mal eben schnell (obwohl sie eigentlich stehen) rüber in Deine Richtung ziehen.
Außerdem komme ich eh manchmal nicht in der Mitte durch und nutze relativ schnell die Standspur. Dass die auch noch günstiger ist wusste ich noch gar nicht Augenzwinkern Augenzwinkern

Zitat von Gizmo
ABER: Das geht noch viel billiger und vor allem effektiver! Kauft euch ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebraucht dasselbe und man kann sich seinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die illegale Verwendung dieser kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20,-- Euro!!! Steht so im § 38 StVO geschrieben, somit 230,-- Euro gespart und es gibt auch keine Punkte!!!
Gruss
Heiko

Das halte ich allerdings für ein Gerücht. Ein ex Kollege von mir hat im Auto mal das Blaulicht angehabt, nur so zum Spaß und wollte damit sinnigerweise einen Porsche wegdrängeln.
Dummerweise war das ein Anwalt der sofort an der nächsten Polizeiwache hielt und Anzeige erstattete. Mein Kollege hatte zwar Schwein, aber wenn das vorm Richter gelandet wäre dann wegen Amtsmissbrauch. Und ich glaube nicht das Du das für 20 Euronen bekommst.

Allerdings, wenn doch...... fröhlich fröhlich

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Gruss vom Tax

BRC No.11

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R.I.P. Jimmy, BRC #5


Geschrieben von MikeRod am 26.06.2007 um 11:24:

Hi Gizmo,


Sehr gut!
Dann sollten wir mal über eine Polizeit-Blaulicht- Sammelbestellung nachdenken *lach*

Mike

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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."


Geschrieben von Gizmo am 26.06.2007 um 11:33:

@Tax

hier zum Lesen und Lachen Augenzwinkern

Bußgeldkatalogverordnung zu §38 StVO

@Mike
Jau, der Meinung bin ich auch großes Grinsen

Gruß
Heiko

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Geschrieben von softail-rider am 26.06.2007 um 11:36:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, [...] oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.



ausrede: "das ist ne designer-hose, ich hätte die sonst vollgeschissen, ist ein bedeutender sachwert, den autositz nicht vergessen!!"

fröhlich fröhlich fröhlich

meint ihr das zählt?


Geschrieben von Gizmo am 26.06.2007 um 11:39:

Zitat von softail-rider
ausrede: "das ist ne designer-hose, ich hätte die sonst vollgeschissen, ist ein bedeutender sachwert, den autositz nicht vergessen!!"

fröhlich fröhlich fröhlich

meint ihr das zählt?

Mit Sicherheit fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

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Geschrieben von Tax am 26.06.2007 um 11:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von softail-rider
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, [...] oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.



ausrede: "das ist ne designer-hose, ich hätte die sonst vollgeschissen, ist ein bedeutender sachwert, den autositz nicht vergessen!!"

fröhlich fröhlich fröhlich

meint ihr das zählt?

Na klar zählt das! Werde dann mein neues "Tankcover" angeben fröhlich

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Gruss vom Tax

BRC No.11

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R.I.P. Jimmy, BRC #5


Geschrieben von hadi71 am 26.06.2007 um 13:14:

Für die Helmfreaks großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen







Gruß & Ehre


Hansi

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Geschrieben von softail-rider am 26.06.2007 um 13:23:

bah, beim bund gab es überzieher für den helm, da war ein gelbes licht drauf, sowas habe ich noch irgendwo rumfliegen fröhlich fröhlich


Geschrieben von pike am 26.06.2007 um 15:40:

geil, ich will auch ein blaulicht !! Freude wo gibt es eines ?

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Gruss
Pike
BRC Nr. 12 cool
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