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Rücklicht mittig oder geht auch re. & li. ?
Wow,
ich habe auch mal eine Frage, die ich durch googeln nicht gefunden habe.
Ich möchte meinen Bock unter anderem mit neuen Rücklicht/Blinker Kombinationen umrüsten.
Natürlich habe ich die schon (Mit E Zeichen) gekauft. Nach der Recherche über die erlauben Anbaumaße, stolpere ich immer über Artikel die aussagen, das am Moped das Rücklicht "mittig" montiert sein muß, max 2 Rücklichter dicht nebeneinander sein dürfen und wohl auch max. 2 Bremslichter vorhanden sein dürfen. Das ist aber mit den neuen 2er Kombi und den gefundenen mindestabständen nicht möglich. Wenn man die neuen Kombi Blinker mit Rücklicht, rechts und links montiert, hat man das Rücklicht nicht mehr mittig, sondern rechts und links. ist das mittlerweile erlaubt? Muss man dann noch ein Rücklicht mittig habe (also 3 Rücklichter)? Wenn ich nicht irre, sind doch einige neue Modelle auch mit den kombis ausgerüstet. Gab oder gibt es dort eine Gesetzesänderung? Was ist erlaubt und was nicht?
also, bei der Sporty ist es auch links und rechts.
Und man kann doch nur mit einem Massstab rechnen.
Ich würde deshalb sagen ein drittes in der Mitte ist nicht erforderlich. Oder überhaupt in der MItte nicht. Und es gibt doch auch Umbauten wo es das Bremslicht nur auf der linken Seite gibt, zB. Stop oder F*** you.
Ich würde es links und rechts machen. Die Rücklichter hast ja schon.
Und nicht vergessen einen Bild rein zu setzen.
So long,
Orange883
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Remember to drink large and fall over.
Hallo First Evo
Ein Freund hat sein Bike letzte Woche Angemeldet mit dieser Kombi und ohne Probleme
Hi F.,
wie Du im Prinzip schon richtig den Rückschluß auf die Kombi-Lichter gezogen hast: Diese spez. Bauform ist mit Einführung der Nightster u. Co. zulässig, also auch die Teile aus dem Zubehör (natürlich mit entsprechender E-Kennzeichnung). Diese ersetzen dann das mittig plazierte Rücklicht.
Was bei uns nicht zugelassen ist, ist die seitliche Anbringung des Kennzeichens mit dort angebrachten Einzelrücklicht wie es oft in anderen Ländern bei Umbauten zu sehen ist.
Dann, bei seitl. Kz., entweder die neuen Kombilichter oder ein Rücklicht in der Mitte.
LG
Roland
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"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes
Beim Anmelden guckt ja auch keiner, wie das Bike aussieht bzw. was verbaut ist. Bei der nächsten HU oder Rennkontrolle evtl. schon.
Die Frage ist ja, ob das mittlerweile erlaubt ist oder ob man mit einem Ticket rechnen muß, wenn es mal Kontrolliert wird. Die 3 "Flens" kann sich nicht jeder Leisten 
zum zitierten Beitrag Zitat von greyfellow
Hi F.,
wie Du im Prinzip schon richtig den Rückschluß auf die Kombi-Lichter gezogen hast: Diese spez. Bauform ist mit Einführung der Nightster u. Co. zulässig, also auch die Teile aus dem Zubehör (natürlich mit entsprechender E-Kennzeichnung). Diese ersetzen dann das mittig plazierte Rücklicht.
Was bei uns nicht zugelassen ist, ist die seitliche Anbringung des Kennzeichens mit dort angebrachten Einzelrücklicht wie es oft in anderen Ländern bei Umbauten zu sehen ist.
Dann, bei seitl. Kz., entweder die neuen Kombilichter oder ein Rücklicht in der Mitte.
LG
Roland
Hi F.,
das ist momentan alles ein bißchen unübersichtlich.
Du musst unterscheiden, ob Dein Moped nach EG-Recht oder nach altem deutschen Zulassungsrecht zugelassen ist.
Dann greifen rein rechtlich die einen oder anderen Bestimmungen, siehe z.B. Rückspiegel, Bauabstände Blinker usw., also entweder STVZO oder EG-Richtlinie.
In wie weit das in der Praxis zum Tragen kommt, ist immer vom Einzelfall abhängig. Ich weiß von Polizisten (bei uns!), dass solche Kleinigkeiten i.d.R. nach EG-Recht behandelt werden, also z.B. da kommt einer mit einem neuen Super-Sportler in die Kontrolle mit einem völlig freien Hinterrad und einer mit einer uralten CB-Schlag-mich-tot mit entferntem Schmutzlappen, so werden beide gleich behandelt. Früher gab es ja mal die 15cm-Regelung hinten. Ob das dann der Mann in grau genauso sieht ist dann wieder ein anderes Thema.
Bei meiner alten Honda hatte der Prüfer auch bemängelt, dass die Blinker vorne zu eng saßen, nach EG wäre es i.O. gewesen! Hat mir dann doch den Stempel gegeben, allerdings war ich auch schön freundlich und hab Small-Talk gemacht. Wie man in den Wald ruft...., gilt auch bei unseren Cops, sind auch nur Menschen!
Hab Dir noch einen Anhang gesucht, der Dein Problem anspricht, siehe dort weiter unten.
LG
Roland
http://dsima-temp.data-systems.biz/t-lampen.shtml
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"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes
Hallo First evo
Welche hast du denn bestellt?
Gibts dafür ne HP ?
Gruß Schwälmer
In der aktuellen STVZO, § 53 pp. steht unter anderem folgendes:
"Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm ......."
Nun haben die 2 Lampen je 1 Rücklicht, je 1 Bremslicht und je 1 Blinker.
also wäre danach schon das zweite Bremslicht nicht zulässig. Da ich aber schon ein zusätzliches Bremslicht im Tour Pack habe, kann das mit den 2 Bremslichtern ja auch nicht so ganz stimmen, da es damit noch nie ein Problem gegeben hat
Meine 84er fällt sicher unter deutsches Zulassungsrecht, bei der 95er bin ich nicht so sicher, müßte aber schon EU sein. Umgebaut werden zwar beide, da die 84er aber bereit die Blinker in den Koffern Serienmäßig verbaut hat, ändere ich dort nichts an der Beleuchtung.
Also geht es um die 95er.
Um DIESE Dinger geht es.
Hallo,
bis jetzt habe ich noch nicht gehört das es bei diesen kombinierten Rück/Bremslichtern zu Problemen mir den Ordnungshütern gekommen ist.
Was aber gerne vergessen wird ist die Kennzeichnbeleuchtung und da achtet die Rennleitung drauf.
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Gruß, zena
Ich kenne mich mit den Vorschriften nicht gut aus, aber wenn z.B. Kellermann seine Blinkerkombi mit E-Zeichen verkauft, gehört eine Anbauanleitung dazu, die auch die Mindestabstände erklärt. Das muss also in irgendeiner Behörde abgesegnet worden sein, in diesem Falle vom Ministeres des Transportes Luxemburg in Form einber Homologisierung.
Ob und wann solche Abweichungen vom geltenden Straßenverkehrsrecht übernommen werden weiß ich leider auch nicht. Und ob jetzt nur Moppeds, die nach EG Recht zugelassen worden sind Teile verbauen dürfen, die nach demselben Recht zugelassen worden sind wage ich mal zu bezweifeln.
Ich dachte, dass das E-Zeichen (unter der Voraussetzung der korrekten Anbringung) automatisch die Erlaubnis bedeutet, es zu nutzen. 
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Zitat von George
Ich dachte, dass das E-Zeichen (unter der Voraussetzung der korrekten Anbringung) automatisch die Erlaubnis bedeutet, es zu nutzen.![]()
ZITAT:Ich dachte, dass das E-Zeichen (unter der Voraussetzung der korrekten Anbringung) automatisch die Erlaubnis bedeutet, es zu nutzen. ZITAT ENDE
Das bringt es doch auf dem Punkt.Und ich denke bei geringen Abweichungen welche durch die Bauart bedingt sind,gibt auch kein Ticket.
Zitat von First Evo
Das dachte ich auch mal, scheint aber nicht ganz so zu sein. Ich darf mir z.b. nicht jede E Auspuffanlage an die 95er Schrauben
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Hallo First Evo,
ich fahre selber einen Umbau mit Kellermann-Kombi-Blinkern und das ohne Probleme, Du musst nur darauf achten, dass Du das Mindestmaß von 30cm zwischen den beiden Blinkern einhälst und vorsichtshalber noch den Platz für ein zusätzliches Katzenauge einplanst, dann gibt es auch keine Diskussionen mit der Rennleitung 
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Gruß Olaf