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2004er US Modell ohne Umbau zulassen
Hallo Leute,
mal ne Frage: Ich habe mir eine E Glide Ultra angeschaut. Es ist ein 2004er US Modell. Sie soll 12900,- € kosten. Sie ist bereits für die EU verzollt.
Der Händler meinte, dass der deutsche Brief und TüV beim Kauf von Ihm gemacht werden und im Preis inbegriffen sind. Soweit so gut. Ich habe ihn dann gefragt, ob die Kosten für den dafür nötigen Umbau (Tacho, Beläuchtung und am Wichtigsten der Auspuff) auch im Preis inbegriffen sind. Darauf hin meinte er, dass er die Zulassung/TüV incl. Vollabnahme so macht und dass da nix umgebaut werden würde. Meine Frage wie er denn ohne einen Umbau eine TüV Abnahme schaffen wolle ließ er unbeantwortet.
Meine Befürchtung: Er kennt jemanden vom TüV, der Ihm die Papiere so ausstellt. Und sobald ich als Käufer dann in ne Kontrolle komme oder zur HU muss bin ich im Ar***. Dann heißt es ich hätte ne US Anlage montiert etc...
Die Kosten für die Folgen muss dann ich tragen.
Was meint ihr dazu??
Du wirst wohl Recht haben.
Letztlich sieht der korrekte Weg so aus, dass ein Händler sich ein "Datenblatt" von HD Mörfelden besorgt ... dann wird die Maschine korrekt umgerüstet und die Umrüstung bestättigt. Mit den beiden Sachen geht die §21 locker von der Hand und Du hast eine saubere Maschine.
Lasse Dir im Kaufvertrag zusätzlich nochmal vermerken, dass das Fahrzeug in EU- bzw. StVZO-konformen Zustand übergeben wurde.
Danach fährst Du Du mit dem Bike zum nächsten TÜVer und lässt dies prüfen. Ich würde den TÜV auf explizit die möglichen Abweichungen (insbesondere Beleuchtung und Auspuffanlage) aufmerksam machen. Mit dem Mängelbericht gehst Du dann zu Deinem Händler. Dieser hat dann für alle Beanstandungen aufzukommen bzw. diese nachzubessern. Auf diese Weise bekommst Du auf alle Fälle Rechtssicherheit und bist somit auf der sicheren Seite.
Gegebenenfalls kannst Du sogar dem Händler die Kosten für die TÜV-Untersuchung aufdrücken. Dies setzt allerdings voraus, dass der TÜVer etwas moniert und dies dann attestiert.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Hallo Leute,
ich glaub dann lass ich lieber die Finger dafon. Die Idee mit dem Vermerk im Kaufvertrag ist absolut klasse (wär ich spontan nicht drauf gekommen). So hätte man mit dem TüV-Bericht einen nachgewiesen Sachmangel zu dessen Behebung bzw. Wandlung der Verkäufer laut Kaufvertrag verplichtet wäre. Ich denke allerdings, dass es da hinterher nur wieder auf Streit und Ärger rausläuft und dazu hab ich wenig Lust. Zumal der Verkäufer fast 400 KM weg ist und ich nicht eben mal vorbeifahren kann.
Dann heißt es eben weiter suchen, denn der Preis wäre schon heiß gewesen.
cu on the road.
Ich würde das vielleicht etwas differenzierter sehen.
Wenn der Preis so heiß ist (kann ich nicht beurteilen) und das dein Wunschmodell ist, dann rechne doch mal durch, was das ev. Umrüsten fur Kosten verursacht.
Tacho: Was ich bis jetzt so gelesen und gesehen habe, tauschen nur wenige Importeure den Tacho komplett auf km/h um, da den Prüfern sehr oft auch nur die wichtigsten km/h-Markierungen am Meilentacho genügen. Was ich damit sagen möchte ist einfach das, dass der Tacho jetzt in deinem Fall kein spezielles KO-Kriterium ist. Möchtest du einen km/h-Tacho, dann veranschlage rund Euro 260,-, wenn du ihn dir aus USA schicken lässt (hier in Europa ca. 450,-!!)
Auspuff: Auch hier stellt sich die Frage, ob du den überhaupt vor hast, zukünftig mit der leisen Originaltröte durch die Lande zu fahren oder sowieso auf Remus, Kesstech, etc. umrüsten willst --> denn dann sind die US-Töpfe kein wirklicher Diskussionsgegenstand. Wenn du trotzdem EU-Töpfe willst, dann veranschlage rund Euro 100,- über Ebay oder/bzw. du nimmst meine, die ungenutzt in der Garage liegen.
Beleuchtung: Das mindeste, was auch dein Importeur für die Typisierung tun muss, ist die Deaktivierung der US-Blinkerschaltung (sodass sie nicht ständig leuchten). Das ist aber auch keine Hexerei.
Ausgetauscht werden muss der Frontscheinwerfereinsatz auf EU-Rechtsverkehr --> das täte ich dem Händler umhängen ... kostet aber im Prinzip herzlich wenig. Lt. div. Foreneinträge hat dein BJ zumindest schon Blinker und Rücklicht mit E-Prüfzeichen und müssen nicht getauscht werden.
In Summe reden wir jetzt von ca. 350,- Euro, die du, wenn du korrekt und in km/h unterwegs sein willst, ev. zusätzlich zum Kaufpreis aufwenden musst.
Martin
Zitat von Markus_112
<...>
Zumal der Verkäufer fast 400 KM weg ist und ich nicht eben mal vorbeifahren kann.
<...>.
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Hallo Adi,
ich kenne zwar den Händler den du meinst, aber der ist es nicht. Ich möchte keinen Unfaller. Wer weiß, wie derjenige gearbeitet hat der die Glide wieder zusammengeschustert hat.
Wobei ich diesem Händler selber nichts unterstellen will, aber er kauft wie gesagt ja auch bereits instandgesetzte Unfaller aus USA auf und weiß dann auch nicht 100%ig was da gemacht wurde. Der Herr ist allerdings sehr freundlich wenn man ihn frägt.
Nein, bei dem Verkäufer handelt es sich dem Namen nach um ein Autohaus. Die bieten zwar öfter Harleys an, wobei ich nicht so recht weiß wie kompetent die sind. Grundsätzlich ist mir das auch wurscht, solange das Bike in Ordnung ist. Kleine Dinge kann ich selber machen, für alles andere gibts bei mir um die Ecke nen klasse Schrauber. Und wenns ganz wild wird bitte ich meinen früheren Nachbarn um Hilfe, der hat früher beim Vertragshändler in der Werkstatt gearbeitet und baut nebenbei noch Bikes.
Ich will mich halt nicht mit dem Händler ärgern müssen... und keine Probleme bei der Überführungsfahrt (auf eigener Achse) bekommen.
cu
Schau dich lieber noch einwenig um und spar noch was muß ja auch nicht gleich sein die nächste Saison kommt bestimmt.
Ich fürchte damit hast du recht... dann muss ich die restliche Saison ohne Bike auskommen.
Musste ja meines vorher verkaufen um das Geld zu haben...
Hi,
also zur Bestätigung im Kaufvertrag:
Du kannst theoretisch 30 Minuten nachdem Du vom Hof gefahren bist schon andere Blinker und Auspuff am Moped haben. Wenn die Rennleitung Dich kontrolliert hast auf jeden Fall erst mal Du den Ärger. Demnach müssten die fraglichen Anbauteile entweder genau mit Bezeichnung vermerkt oder halt mit Bild dokumentiert sein.
Wenn man vorher schon die Grube ahnt, in die man vielleicht fallen könnte, wäre das mir persönlich zu heiß.
Lieber noch etwas warten und sparen, die Saison ist ja eh vorbei, bzw war bis jetzt nicht so wirklich prickelnd.
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Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein :-)
Stimmt, ein Kaufvertrag hilft logischerweise immer nur im Nachhinein und dann eben auch grundsätzlich erstmal nur im Falle von zivilrechtlichen Ansprüchen. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle nutzt er erstmal nichts, da hier der Fahrer für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich ist. Deshalb sollte zur Überprüfung durch den TÜV das Fahrzeug sicherheitshalber auch auf einem Hänger vorgeführt werden.
Soviel ist übrigens im Kaufvertrag nicht zu dokumentieren, was nicht StVZO-Konform sein dürfte.
Anzuführen sind aus meiner Sicht insbesondere:
1.) Scheinwerfer,
2.) Tacho (sofern keine KM-Skalierung vorhanden)
3.) Auspuffanlage
4.) Dauerlichtschaltung der vorderen Blinker und
5.) eventuell die orange beleuchtete Frontfenderspitze (z.B. u.a. bei Softail Heritage oder Road King).
Somit alles andere als unüberschaubar.
Alles in Allem würde ich die Kosten für die entsprechende Umrüstung gleich von vorneherein mit einkalkulieren, wenn es sich um ein günstiges Angebot handelt und somit gar nicht erst mit dem Feuer spielen. Dann sehe ich schlussendlich auch sofort, ob das vermeintliche Schnäppchen tatsächlich eines ist.
Gefährlich ist es übrigens, dass wenn ich vorher schon weiss, dass der Händler die Zulassung nur durch Manipulation erreicht hat. Dies könnte man mir hinterher bei Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr rechtlich vorhalten. Und dann kommt schnell die vorsätzliche Erfüllung diverser Verkehrstatbestände in Frage. Insofern solllte die Umrüstung logischerweise vor der ersten Nutzung im Straßenverkehr erfolgen. Bis zum TÜV würde ich sie, wie eingangs bereits erwähnt, auf dem Hänger bringen. Dann besteht überhaupt kein Risiko (solange sie Dir nicht vom Hänger fällt, was dann allerdings ein Schadenrisiko wäre, für das der Verkäufer mangels Kausalität grundsätzlich nicht herangezogen werden kann
).
Allerdings, wenn ich den Threaderöffner richtig verstanden habe, hat sich dieses Thema für ihn ohnehin erledigt.
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Hallo Leute,
jep das Thema ist durch. Werd mir ne andere suchen. Auf den Ärger hab ich keine Lust!
cu
zum zitierten Beitrag Zitat von Markus_112
Hallo Leute,
jep das Thema ist durch. Werd mir ne andere suchen. Auf den Ärger hab ich keine Lust!
cu
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Leider nicht mehr so häufig im Sattel wie ich das gerne möchte. Der Zahn der Zeit halt.
Wenn das Moped nicht nach EU-Norm zugelassen ist (wie bei meiner mit EZ 00) braucht man auch z.B. keine Spiegel nach E Norm, sondern die 60 cm² Spiegelfläche reichen da völlig aus. Beim z.B. Auspuff hört man unterschiedliche Meinungen, da der Eine nach E-Norm zugelassen sein muss, beim Anderen reicht der Nachweis der Lautstärke aus (Einzelgutachten können aber auch hier ins Geld gehen). Meine R.Glide kam aus den NL, ursprünglich USA und der Händler hat das Moped auch irgendwie in D durchbekommen - sogar mit US Positionslicht in den Blinkern??!?! Naja, ich hab sie dann aber abgeschaltet, nachdem die Rennleitung sowieso uns ins Visier genommen hatte. 