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Geschrieben von giftyz am 22.11.2011 um 17:32:

EU import

mal eine allgemeine frage.

wenn ich aus der EU ein zugelassenens moped importieren möchte war ich bis dato immer der meinung, wenns ein COC papier gibt ist alles easy.

nun muss ich feststellen, scheisse isses.
zumindest in hessen muss ich nicht nur deutschen TÜV machen sondern ich muss eine typenprüfung vorlegen, wenn irgendwelche anbauteile dran sind erts recht und ansonsten eine einzelabnahme machen lassen, mit fahrtest und abgasgutachten und und und ......

alternative: eine zulassung in einem anderen bundesland.

wer hat sowas schonmal gemacht?
wer kennt evtl. eine firma die sowas anbietet, also fix und fertig mit deutschem brief, evtl. durch kurzkennzeichen zulassung?

danke für eure infos

gifty

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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-) Freude Freude Freude


Geschrieben von Riddick am 23.11.2011 um 16:13:

Moinsen...

Ich weiß dass Bike Sektor Mopeds aus England
rüberholt und verkauft. Kannst ja mal anrufen und fragen.


Gruß Riddick


Geschrieben von Streeti am 23.11.2011 um 17:29:

Bei Neufahrzeugen wird meist eine EU-Betriebserlaubnis mitgeliefert. Der internationale Name lautet Certificate of Conformity, abgekürzt COC. War das Fahrzeug bereits zugelassen, bekommt man den Fahrzeugbrief. Da manche Zulassungsstellen in Deutschland die Vorlage des Ursprungszeugnisses oder des ausländischen Fahrzeugbriefes für die Zulassung zwingend vorschreiben, sollte man sich dieses Dokument beim Kauf auf jeden Fall aushändigen lassen. Für die Zulassung von ausländischen Gebrauchtwagen verlangen deutsche Zulassungsstellen hin und wieder das ausländische Nummernschild.

Bei einem zugelassenen Fahrzeug müsste es doch einen Brief geben und keine COC Papiere.

Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Spanne der Gebühren liegt je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden.

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Geschrieben von Nico2xl am 23.11.2011 um 21:58:

Also ich hab meine aus Belgien, die war allerdings neu und noch nie zugelassenen. Ich bin nur mit den COC Papier und dem Kaufvertrag mit ausgewiesenen dt. Mwst. zur Zulassungsstelle, die wollten das Bike nicht mal sehen. EInfach Papiere auf den Tisch und 5 Min. später war alles erledigt.
War in Niedersachsen.

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Geschrieben von giftyz am 23.11.2011 um 22:29:

kann man leider absolut nicht vergleichen, neu und gebraucht unglücklich
und schon garnicht wenn es ein einzelstück ist..........

gz

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Geschrieben von vrsc am 24.11.2011 um 00:24:

Hi, machst uns gans schön neugierig, was steht dieses Jahr neben den Tannenbaum ?

Gruß

vrsc


Geschrieben von Defcon am 24.11.2011 um 08:01:

Haste doch schon geschrieben vrsc ne Gans hatter

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Geschrieben von giftyz am 24.11.2011 um 10:41:

bis weihnachten wird das sicher nix und so wie es ausschaut wird es garnix...... unglücklich

gifty

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Geschrieben von Jodok am 24.11.2011 um 10:45:

hallo,
ich hab meine aus GB...bin zum TÜV -Nord Hatte kein COC ....anderes scheinwerferglas undhab normal Tüvén lassen . 110€... Hat sich gelohnt...


Geschrieben von Streeti am 24.11.2011 um 22:37:

Ich habe COC Papiere, meine ist aus UK, hab schon mal gefragt,
bei uns in Kassel muß ich sie vorführen weil sie die Rahmennr. vergleichen wollen.

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Geschrieben von vrsc am 25.11.2011 um 01:31:

Zitat von chrissi
Haste doch schon geschrieben vrsc ne Gans hatter

Wenn Du keine Rechtschreibfehler hast, reicht das doch, gifty hat meine Frage verstanden und auch geantwortet.


vrsc


Geschrieben von lucifer am 25.11.2011 um 06:03:

Ich glaube dein Problem sind die Anbauteile - habe selbst vor 2 Jahren in Hessen einen Neuwagen zugelassen mit COC Papieren - war kein Problem. Wenn das Fahrzeug älter wie 6 Monate ist, brauchst Du - glaube ich - auch keine Märchensteuer bezahlen.....

Aber die Eintragungen in Hessen - hatte gehört das wäre jetzt nicht mehr so - überprüfen der Eintragungen durch TÜV nochmals in Hessen gegen Gebühr.


Geschrieben von giftyz am 25.11.2011 um 10:46:

heisst bündelungsbehörde der saftladen........

daher will ich ja wenn das teil erst in einem anderen bundesland zulassen!!!!!!!!!!!!!

gz

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Geschrieben von turborod am 25.11.2011 um 15:53:

Hallo,
man muß sich das so vorstellen.
Die Harley wird bei einem Dipl.Ing vorgestellt zur Abnahme.Wenn dieser schon hört,dass das Bike in Hessen zugelassen wird verlangt er COC und eventuell Abgasgutachten.
Dieser prüft alles und stellt die Daten für die Bescheinigung der Betriebserlaubnis aus. Eventuell noch die Sondereintragungen.
Dann schickt man die Unterlagen nach Marburg und dort sitzen Damen und Herren die eigentlich "nur" Mitarbeiter der Zulassungsbehörde sind.
Diese prüfen dann die Arbeit des Dipl.Ing ! Baby . Dauer ca. 5Tage mit Postweg und nochmals Extrageld.
Dies gilt nur für uns Hessen Augen rollen

Am einfachsten bei einem gebrauchten Import,jemand in einem anderen Bundesland für eine Tageszulassung suchen und gut ist.


Geschrieben von giftyz am 25.11.2011 um 17:56:

....du hast vergessen das diese scheisse ausser zeit und porto noch 42,00€ kostet und man danach ja trotzdem noch zu zulassung muss.

aber lassen wir das, wenn ich was kaufen dann lass ich es erst in einem anderen bundesland zu, das war ja auch meine frage oben ganz zu beginn wer da tips hat.

noch ne frage an die fachleute.

stimmt es das custom bikes, kleinstserienmodelle oder einzelstücke garkein COC papier haben?????

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