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Geschrieben von Tax am 28.01.2008 um 14:25:

Halterhaftung

...nochmal Schwein gehabt großes Grinsen

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Gruss vom Tax

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R.I.P. Jimmy, BRC #5


Geschrieben von Big-Al am 28.01.2008 um 14:34:

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann kann man zum führen eines Fahrtenbuchs gezwungen werden.

War bei mir mal akut, aber dann viel mir ein das meine Frau gefahren ist
Augenzwinkern Augenzwinkern

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Nase in den Wind @ all !
cool


Geschrieben von Tax am 28.01.2008 um 15:45:

...bei mir war es ähnlich, nur das ich (glücklicherweise) vom Gericht nicht zum Führen einen Fahrtenbuches verdonnert wurde und leider nicht sagen konnte, wer gefahren war.
Es kommt halt immer auf das Honorar und die Fähigkeit des Anwaltes an großes Grinsen

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Gruss vom Tax

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