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--- einfache Frage an Rechtsanwalt für Familenrecht (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=45866)
einfache Frage an Rechtsanwalt für Familenrecht
Gibt es denn unter uns einen Rechtsanwalt für Familienrecht?
Falls ja, hätte ich da mal eine Frage an ihn wegen Überzahlung des Versorgungsausgleichs nach Neuurteil in dieser Sache.
PS: Es geht nicht um langwierige Berechnungen in dieser Sache, sondern nur um die Frage der generellen Rückforderung / bzw. Möglichkeiten hierzu.
Na dann viel Glück hier mit Deiner Frage. Aber leg schonmal die Scheckkarte bereit. Du weißt schon - Auskunft von Anwälten und so weiter. 
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Und schlägt der Arsch auch Falten - wir bleiben doch die Alten.
bei zuviel bezahltem unterhalt hast du kein recht, dieses geld zurück zu fordern....es sei denn, du kannst nachweisen, das du arglistig getäuscht worden bist........ich spreche aus leidvoller erfahrung ! auf jeden fall vorsicht, es könnte, selbst wenn du recht bekommst, teuer für dich werden ! deinen anwalt zahlst du alleine, während deine kinder den rechtsbeistand kostenlos erhalten ! ( Gerichtskostenhilfe )
Er meint nicht den Unterhalt für Kinder sondern der Versorgungsausgleich bei Scheidung zwischen den Ehepartnern, wenn ich das jetzt richtig verstehe?! Da geht es um Rentenanspruch zwischen den Eheleuten und und und...!
Ein Kumpel von mir hatte auch diesen Ausgleich gemacht und seine Frau mußte ihm was abgeben.
Wie die Sache in Zahlen aussieht, dass soll mal wirklich ein Fachmann erklären!
Fakt ist aber, wenn zu viel gezahlt wurde, dann gibt es sicher ein Weg der Rückzahlung bzw. Erstattung! Google hilft da nicht weiter?
Die Fachleute bzw. ein Leidensgenosse könnte Licht ins Dunkel bringen!
wieso bezahlt??? also ich habe bei meiner scheidung (2011) nix bezahlt ausser anwalts & gerichtskosten...
um urteil für den versorgungsausgleich steht sinngemäß, das meine ex X rentenpunkte von mir bekommt und ich Y rentenpunkte von ihr.
Und dann hab ich noch ne betriebliche altersvorsorge von meinem ehemaligen arbeitgeber und da wurden ihr knapp 2500€ von zugesprochen. aber selbst die bekommt sie nicht von mir sondern, wenn die rente dann irgendwann mal fällig wird, in schönen kleinen monatlichen raten von ca 18 euro direkt von der betreibsrentenkasse (oder wie auch immer man das nennt....)
cheers
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“Freedom is the power to choose our own chains” - mine is a belt...
Die Rentenpunkte werden mit dem Scheidungsurteil übertragen. Die bekommt man nicht mal mehr zurück wenn der Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt.
Evtl. die BfA fragen...
Siehe auch "Unser Tipp" auf Seite 5, sowie ausführlich Seite 40:
Broschüre BfA
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STA - U 5
zum zitierten Beitrag Zitat von Gamsbock
Die Rentenpunkte werden mit dem Scheidungsurteil übertragen. Die bekommt man nicht mal mehr zurück wenn der Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt.
Evtl. die BfA fragen...
Siehe auch "Unser Tipp" auf Seite 5, sowie ausführlich Seite 40:
Broschüre BfA
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A good friend will come and bail you out of jail...
but, a true friend will sit next to you saying, "Damn...that was fun!"
auch das stimmt so nicht.
wenn der ehemalige Ehegatte stirbt bevor der Rentenfall bei ihm eingetreten ist kannst du auf Antrag bei der BfA die Rückübertragung durchführen lassen.
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IRONBUTT
Der Weg ist das Ziel 
Fucking Faak Crew Jack Daniels drinking school
Mist... Ich hatte damals auch hin und her überlegt ob ich zu ner echt guten Anwältin gehe oder die Kanzlei Smith&Wesson aus Springfield beauftrage.....

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“Freedom is the power to choose our own chains” - mine is a belt...
Hi.
Schau besser mal in der Jurathek vorbei, ist bestimmt Sinnvoller wie in einem Harleyforum.
cu
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Like a Harley Driver...
Enttäuscht mich jetzt schon. Dachte echt hier sind nur Anwälte und Zahnärzte. 
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Jeder Anwalt wird sich hüten, dir hier 'ne Rechtsauskunft zu geben (kostenlose Rechtsberatung ist afaik verboten).
Ich würde es da eher bei recht.de oder jurathek.de probieren und den "offenen Meinungsaustausch zwischen Usern" suchen. 
Das ist auch mein erster Weg ... Suche im Net bevor ich sowas in einem Forum Publik mache , im ersten Moment ist Man(n) ja aufgeregt und will schnelle Hilfe oder Antworten kann ich verstehen .
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Trust The Universe
Zitat von MATZ2008
Zitat von Gamsbock
Die Rentenpunkte werden mit dem Scheidungsurteil übertragen. Die bekommt man nicht mal mehr zurück wenn der Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt.
Evtl. die BfA fragen...
Siehe auch "Unser Tipp" auf Seite 5, sowie ausführlich Seite 40:
Broschüre BfA
Das stimmt so nicht ganz.
Meine Anwältin meinte damals nur zu mir, dass wenn der Ex-Partner innerhalb von 3 Jahren nach inkrafttreten des Urteils stirbt, dann werden die Punkte wieder zurück übertragen.
Wäre ja mal Anlaß genug, über einen "Versöhnungsurlaub" in den Alpen nachzudenken innerhalb der Frist.![]()
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Ich hab da mal ne Zahnfrage....
Oben links hinten machts so komische Geräusche.. könnte sich da ne Krone losvibriert haben? (duckundrennweg)