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--- einfache Frage an Rechtsanwalt für Familenrecht (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=45866)


Geschrieben von lucifer am 24.10.2013 um 10:57:

einfache Frage an Rechtsanwalt für Familenrecht

Gibt es denn unter uns einen Rechtsanwalt für Familienrecht?

Falls ja, hätte ich da mal eine Frage an ihn wegen Überzahlung des Versorgungsausgleichs nach Neuurteil in dieser Sache.

PS: Es geht nicht um langwierige Berechnungen in dieser Sache, sondern nur um die Frage der generellen Rückforderung / bzw. Möglichkeiten hierzu.


Geschrieben von Kalle66 am 24.10.2013 um 16:38:

Na dann viel Glück hier mit Deiner Frage. Aber leg schonmal die Scheckkarte bereit. Du weißt schon - Auskunft von Anwälten und so weiter. großes Grinsen

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Und schlägt der Arsch auch Falten - wir bleiben doch die Alten.


Geschrieben von Beltdriver am 24.10.2013 um 16:44:

bei zuviel bezahltem unterhalt hast du kein recht, dieses geld zurück zu fordern....es sei denn, du kannst nachweisen, das du arglistig getäuscht worden bist........ich spreche aus leidvoller erfahrung ! auf jeden fall vorsicht, es könnte, selbst wenn du recht bekommst, teuer für dich werden ! deinen anwalt zahlst du alleine, während deine kinder den rechtsbeistand kostenlos erhalten ! ( Gerichtskostenhilfe )


Geschrieben von Delta am 24.10.2013 um 21:19:

Er meint nicht den Unterhalt für Kinder sondern der Versorgungsausgleich bei Scheidung zwischen den Ehepartnern, wenn ich das jetzt richtig verstehe?! Da geht es um Rentenanspruch zwischen den Eheleuten und und und...!
Ein Kumpel von mir hatte auch diesen Ausgleich gemacht und seine Frau mußte ihm was abgeben.
Wie die Sache in Zahlen aussieht, dass soll mal wirklich ein Fachmann erklären!
Fakt ist aber, wenn zu viel gezahlt wurde, dann gibt es sicher ein Weg der Rückzahlung bzw. Erstattung! Google hilft da nicht weiter?

Die Fachleute bzw. ein Leidensgenosse könnte Licht ins Dunkel bringen!


Geschrieben von Luke666s am 25.10.2013 um 09:01:

wieso bezahlt??? also ich habe bei meiner scheidung (2011) nix bezahlt ausser anwalts & gerichtskosten...
um urteil für den versorgungsausgleich steht sinngemäß, das meine ex X rentenpunkte von mir bekommt und ich Y rentenpunkte von ihr.
Und dann hab ich noch ne betriebliche altersvorsorge von meinem ehemaligen arbeitgeber und da wurden ihr knapp 2500€ von zugesprochen. aber selbst die bekommt sie nicht von mir sondern, wenn die rente dann irgendwann mal fällig wird, in schönen kleinen monatlichen raten von ca 18 euro direkt von der betreibsrentenkasse (oder wie auch immer man das nennt....)

cheers

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Geschrieben von Gamsbock am 25.10.2013 um 09:32:

Die Rentenpunkte werden mit dem Scheidungsurteil übertragen. Die bekommt man nicht mal mehr zurück wenn der Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt.

Evtl. die BfA fragen...

Siehe auch "Unser Tipp" auf Seite 5, sowie ausführlich Seite 40:

Broschüre BfA

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Geschrieben von MATZ2008 am 25.10.2013 um 22:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Gamsbock
Die Rentenpunkte werden mit dem Scheidungsurteil übertragen. Die bekommt man nicht mal mehr zurück wenn der Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt.

Evtl. die BfA fragen...

Siehe auch "Unser Tipp" auf Seite 5, sowie ausführlich Seite 40:

Broschüre BfA

Das stimmt so nicht ganz.
Meine Anwältin meinte damals nur zu mir, dass wenn der Ex-Partner innerhalb von 3 Jahren nach inkrafttreten des Urteils stirbt, dann werden die Punkte wieder zurück übertragen.

Wäre ja mal Anlaß genug, über einen "Versöhnungsurlaub" in den Alpen nachzudenken innerhalb der Frist. Augenzwinkern Augenzwinkern

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Geschrieben von Ironbutt am 25.10.2013 um 22:35:

auch das stimmt so nicht.
wenn der ehemalige Ehegatte stirbt bevor der Rentenfall bei ihm eingetreten ist kannst du auf Antrag bei der BfA die Rückübertragung durchführen lassen.

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Geschrieben von Luke666s am 25.10.2013 um 22:38:

Mist... Ich hatte damals auch hin und her überlegt ob ich zu ner echt guten Anwältin gehe oder die Kanzlei Smith&Wesson aus Springfield beauftrage..... Baby Baby Baby Baby

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Geschrieben von Rabauke am 25.10.2013 um 22:54:

Hi.

Schau besser mal in der Jurathek vorbei, ist bestimmt Sinnvoller wie in einem Harleyforum. Augenzwinkern

cu

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Geschrieben von Döppi am 25.10.2013 um 22:57:

Enttäuscht mich jetzt schon. Dachte echt hier sind nur Anwälte und Zahnärzte. Augen rollen

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Geschrieben von Iron_Flo am 26.10.2013 um 00:54:

Jeder Anwalt wird sich hüten, dir hier 'ne Rechtsauskunft zu geben (kostenlose Rechtsberatung ist afaik verboten).

Ich würde es da eher bei recht.de oder jurathek.de probieren und den "offenen Meinungsaustausch zwischen Usern" suchen. Augenzwinkern


Geschrieben von Defcon am 26.10.2013 um 07:56:

Das ist auch mein erster Weg ... Suche im Net bevor ich sowas in einem Forum Publik mache , im ersten Moment ist Man(n) ja aufgeregt und will schnelle Hilfe oder Antworten kann ich verstehen .

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Geschrieben von Gerd am 26.10.2013 um 10:12:

Zitat von MATZ2008
Zitat von Gamsbock
Die Rentenpunkte werden mit dem Scheidungsurteil übertragen. Die bekommt man nicht mal mehr zurück wenn der Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt.

Evtl. die BfA fragen...

Siehe auch "Unser Tipp" auf Seite 5, sowie ausführlich Seite 40:

Broschüre BfA

Das stimmt so nicht ganz.
Meine Anwältin meinte damals nur zu mir, dass wenn der Ex-Partner innerhalb von 3 Jahren nach inkrafttreten des Urteils stirbt, dann werden die Punkte wieder zurück übertragen.

Wäre ja mal Anlaß genug, über einen "Versöhnungsurlaub" in den Alpen nachzudenken innerhalb der Frist. Augenzwinkern Augenzwinkern

Richtig. Deshalb immer den/die Ex im Auge behalten. Versäumt man im Sterbefall den Versörgungsausgleich innerhalb der Frist zurück zu fordern, geht alles in den großen Topf für den Rest der deutschen Rentnergemeinde.


Geschrieben von harmit am 27.10.2013 um 09:36:

Ich hab da mal ne Zahnfrage....

Oben links hinten machts so komische Geräusche.. könnte sich da ne Krone losvibriert haben? (duckundrennweg)