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Geschrieben von Freddy72 am 11.02.2014 um 18:14:

Scheinwerfer 4" Dock66

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit diesen Scheinwerfern von Dock66? Sind die als Hauptscheinwerfer zugelassen (HCR-Kennung ) und haben die eine 60/55W H4? Meine Anfragen bei Dock66 konnten mir leider nicht präzise bzw. gar nicht beantwortet werden.

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Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes - aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.
F. Nietzsche


Geschrieben von stonman61 am 11.02.2014 um 18:40:

Hi Freddy72,

müßte der gleiche sein wie dieser www.ebay.de/itm/Scheinwerfer-4-schwarz-geripptes-Gehaeuse-Klarglasscheinwerfer-klein-/281130220043?_trksid=p2054897.l4275 gibt´s in chrom und schwarz. Hat zwar ein H4 Leuchtmittel und ein e-Prüfzeichen,aber nur als Fernscheinwerfer. Die genaue Kennzeichnung auf der Streuscheibe steht in der Produktbeschreibung.

Gruß
Uwe


Geschrieben von Freddy72 am 11.02.2014 um 18:48:

Ja sollt der von Bild Nr. 3 sein. Heißt auch dort Diamond Cut Ripped.
Das wäre dann ein reiner Fernscheinwerfer, nicht zugelassen als Hauptscheinwerfer.

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F. Nietzsche


Geschrieben von stonman61 am 11.02.2014 um 18:55:

Na ja nicht ganz, er hat ja ne H4-Lampe (also Auf-und Abblenddlicht) drin. Eine Zulassung hat er halt nicht für beides. Geht mir mit meinem 4" Arizona-Scheinwerfer genauso. Der ist auch von Shin-Yo und hat den selben Einsatz. Aber mein Schrauber hat gesagt, er hat mehrere Kunden die derartige Scheinwerfer verbaut haben und der TÜV-Prüfer hätte noch nie Streß gemacht.


Geschrieben von Dragon am 11.02.2014 um 18:58:

Wenn eine E nummer drauf ist geht das schon.


Geschrieben von Freddy72 am 11.02.2014 um 19:00:

Hast Du ein Bild? Weiß nicht wie der 4" so rüberkommt.
Problem ist eben die Zulassung. Muß ich mir mal überlegen, was ich mache.

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Geschrieben von Leto am 11.02.2014 um 19:01:

Ich versteh nicht ganz:

der Text zu deiner ersten Funzel:

Produktbeschreibung Edel verchromter 4" Scheinwerfer mit Klarglas Einsatz. Gibt den Final Touch für Aufbauten im Bobber oder New School Style. Inklusive H4 Leuchtmittel mit Abblendlicht und Fernlicht und Standlichteinsatz mit Glühlampe. Der erstklassige Scheinwerfer verfügt über ein recht tief innen liegendes klares Glas, der Lichtstrahl erscheint gebündelter, die Optik gewinnt dadurch enorm, im dunkeln wie im hellen. Mit "Bottom Mount" Halterung und Anschlusskabel. Mit E-Prüfzeichen. Tiefe ca. 15 cm, Durchmesser ca. 11 cm.
Kabel / Funktion
rot / Standlicht
schwarz / Masse
Weiß / Masse
grün / Fernlicht
blau / Ablendlicht



Die Zweite:



Produktbeschreibung Verchromter 4" Scheinwerfer mit Klarglas Einsatz. Sorgt für den Final Touch bei Aufbauten im Bobber oder New School Style. Inklusive H4 Leuchtmittel mit Abblendlicht/Fernlicht und Standlichteinsatz mit Glühlampe. Mit "Bottom Mount" Halterung und Anschlusskabel. Mit E-Prüfzeichen - daher ist keine TÜV-Eintragung notwendig! Die Tiefe beträgt ca. 11 cm, der Durchmesser ca. 11 cm.


Und die Dritte:

Produktbeschreibung Verchromter 4" Scheinwerfer mit Klarglas Einsatz. Auf der Oberseite ist der Scheinwerfer gerippt. Ideal für den Final Touch bei Aufbauten im Bobber oder New School Style. Inklusive H4 Leuchtmittel mit Abblendlicht/Fernlicht und Standlichteinsatz mit Glühlampe. Mit "Bottom Mount" Halterung und Anschlusskabel. Die zöllige Schraube der Halterung hat etwa 9,3 mm Durchmesser. Mit E-Prüfzeichen - daher ist keine TÜV-Eintragung notwendig! Die Tiefe beträgt ca. 13 cm, der Durchmesser ca. 11 cm.


Die Dinger haben alle ne E-Nummer und ausgewiesenes Abblend-, Fern- und Standlicht. Somit sind die auch als Hauptscheinwerfer zugelassen, wüsste auch nicht was dagegen sprechen sollte. Im Falle eines Falles zählt die E-Nummer, und die steht drauf. Ich hab noch nie erlebt das ein Uniformierter oder die Kittelbrüder was von ner HCR Zulasssung gefaselt hätten.

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Gruß Leto


Geschrieben von Freddy72 am 11.02.2014 um 19:09:

Es geht um die Zulassung nach ECE:

Entspricht der ECE R1(Kfz-Scheinwerfer):

C für Abblendlicht
R für Fernlicht
CR für Abblendlicht und Fernlicht
/ für Leuchten dürfen nicht gleichzeitig an sein
PL Für Kunststoff-Abschlussscheibe
Kein Pfeil = Scheinwerfer ist für Rechtsverkehr genehmigt
-----> = Scheinwerfer ist für Linksverkehr genehmigt
<---->= Scheinwerfer mit Klappe zum umstellen ausgerüstet
Entspricht der ECE R8(Halogen- Scheinwerfer und Lampen):
H für Halogenscheinwerfer z.b. HC,HR,HCR,HC/R,HC PL usw.
Angabe der Leuchtstärke für Fernlicht
Entspricht der ECE R19(Nebelscheinwerfer):
B für Nebelscheinwerfer
PL für Kunststoff-Abschlussscheibe

Wenn Ihr meint, daß da kein Schwein drauf guckt. Gut.Mir solls recht sein.

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Geschrieben von stonman61 am 11.02.2014 um 19:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Freddy72
Hast Du ein Bild? Weiß nicht wie der 4" so rüberkommt.
Problem ist eben die Zulassung. Muß ich mir mal überlegen, was ich mache.

Hier mal zwei Bilder mit 4" Arizona-Scheinwerfer.

Wenn Du unbedingt wert auf ein Zulassung als Hauptscheinwerfer legst und eine Lampe kleiner als 5 3/4" haben willst, bleibt nur als Alternative eine 35/35 Watt Biluxfunzel zu nehmen. Da gibt es mehrere im Netz. Frag mich aber nicht, wieso die ne Zulassung bekommen.


Geschrieben von Leto am 11.02.2014 um 19:13:

Also so weit lehn ich mich jetzt einfach mal aus dem Fenster und sage da guckt kein Schwein drauf. Wenn diese Kriterien alle nicht erfüllt würden, für was haben die Dock66 Funzeln dann ne E-Nummer bekommen? Dafür das sie brennen?? Also wie gesagt, aus eigener Erfahrung: kurzer Blick nach E-Nummer und gut is, sowohl am Strassenrand als auch bei den Kittelträgern. Und das auch nur sofern Sie danach überhaupt schauen.

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Gruß Leto


Geschrieben von stonman61 am 11.02.2014 um 19:18:

Hi Leto

du kannst Dir ein Rücklicht mit e-Prüfzeichen vorn dranschrauben, daß hat auch ne Zulassung, aber eben nicht als Hauptscheinwerfer. Fakt ist damit erlischt die Betriebserlaubnis!


Geschrieben von Freddy72 am 11.02.2014 um 19:18:

@Leto

Naja, es geht darum, wie Du den verwendest. einen Fernscheinwerfer darfst Du eben nur als solchen verwenden.

@stoneman61
Nee 35/35W ist vorn A...h. Will ich nicht.

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F. Nietzsche


Geschrieben von stonman61 am 11.02.2014 um 19:26:

Der ganze Paragrafen-Hukuspokus für Motorradscheinwerfer ist übrigens in einem ausführlichen Beitag in der Custombike 4/11 genau beschrieben.


Geschrieben von Leto am 11.02.2014 um 19:34:

Ja aber wir reden hier ja nunmal von Funzeln die zumindest als HS fungieren (siehe Text: Abblendlicht, Fernlicht und Standlicht) E-Nummer drauf fertsch. Noch nie erlebt das da eben einer nach dieser speziellen Zulassung fragt. Und der Vergleich mit dem Rücklicht...also bitte. Wir wollen uns doch ernsthaft unterhalten.
So, aber mal was anderes, der von dir verlinkte 4"er ist deiner? Wie haste den befestigt? Dach ist ja weg wie ich sehe.

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Gruß Leto


Geschrieben von stonman61 am 11.02.2014 um 20:05:

@Leto

warum so ernsthaft, sind wir hier im Kloster fröhlich , aber Spas beiseite, das ganze Scheinwerfergedöns kommt nun mal aus China (fast ales von Shin-Yo). Außerhalb der EU interessiert es warscheilich keine Sau was man sich ans Moped schraubt. Also werden diese Scheinwerfer als Hauptscheinwerfer verkauft. In der EU müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. Bei diesen Teilen reichts eben nur für eine Zulassung als Fern- oder Abblendscheinwerfer. Einige seriöse Händler weißen auch ausdrücklich darauf hin.
Zum verlinkten Scheinwerfer, daß ist einer von denen die Freddy72 rausgesucht hat, halt mur in schwarz. Ich habe den 4" Arizona dran, der allerdings den selben Scheinwerfereinsatz hat. Befestigt ist er an einem Halter von Crime Szene Choppers.

Gruß
Uwe