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Geschrieben von Gambel am 25.03.2014 um 13:28:

Kennzeichenhalter

Nochmals Hallo,
ich würde gerne den "Kennzeichenhalter "side-low" mit TÜV-Gutachten V Rod ® Modelle ab Bj.2002" von Biketec montieren.
Gab es da nicht mal ne Vorschrift bzgl. dem Abstand Fender zur Nabe wieviel das frei sein darf - oder wird diese Frage jetzt mit einem Lächeln quittiert - die Eintragung ist ja lt. Gutachten möglich.

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Only the good die young...


Geschrieben von Reservoir Dog am 25.03.2014 um 17:29:

Ich frage mich jetzt was der Abstand zwischen Fender und Nabe (was für ne Nabe überhaupt? Meinst die Achse?) mit nem Seitlichen KZH zu tun hat? verwirrt

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"Hier sind eure Namen: Mr. Brown, Mr. White, Mr. Blonde, Mr. Blue, Mr. Orange und Mr. Pink!"
"Warum bin ich Mr. Pink?"
"Weil du ne Schwuchtel bist, ist das klar?"


Geschrieben von jojo65 am 25.03.2014 um 17:48:

Ja bekommst du damit eingetragen und ja der hat die vorgeschriebenen Maße.


Geschrieben von Gambel am 25.03.2014 um 18:04:

Hallo,
ich habe mit MSBiketec telefoniert und dort meine Frage ebenfalls gestellt.
Grund war, dass ich 1995? oder so mal ein Strafzettel bekam, weil an meiner GSX-R der Abstand vom unteren Ende des Fenders (hiess das dort so?) zur Nabenmitte zu groß war. Es gab damals sogar Plastikverlängerungen um das Maß von 11cm oder so zu erreichen.
Da das Nummernschild der VRod ebenfalls den Reifen abdeckt war das oben beschriebene meine Bedenken bzgl. der Zulässigkeit - nicht direkt ob der Halter zulässig ist sondern der freie Reifen aufgrund des Versetzens. War vielleicht missverständlich.
MS hat gesagt dass diese Vorschrift im Zuge der EU Harmonisierung gekippt wurde.
Also alles gut...
Danke Euch.
Gruß Tobias

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Geschrieben von Karuso am 26.03.2014 um 12:30:

Seit 1996 haben unsere Bikes in D eine EU Zulassungen und somit ist das OK.
Hast Du jedoch ein Bike vor 1996 mußt du genaugenommen die Verlängerung montieren......
Ja so ist Das Freude

Gruß
Karuso


Geschrieben von Reservoir Dog am 26.03.2014 um 20:32:

Ich hab so ein bißchen das Gefühl dass es diese Vorschrift in den USA gibt. Meine ex Buell hatte original so nen elendig langen Heckausleger an dem das Kennzeichen befestigt war. unglücklich

Der Müll wurde noch vor Auslieferung durch was kürzeres ersetzt!

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Geschrieben von Testdriver am 26.03.2014 um 21:30:

Hallo Leute.

Jetzt mische ich hier auch mit.

Interessiere mich auch für den Side Low mit Tüv von Biketec.

Da ich aus Ö komme und wir ja die wunderbarsten Gesetze haben Baby wollte ich fragen ob wer von meinen Landsleuten schon Erfahrungen mit diesem Halter gemacht hat, bzw mir einen Halter empfehlen kann den ich problemlos eingetragen bekomme.

Ich weiß nicht wie das in "Good old Germany" ist, aber unser Kennzeichen muss seitlich 30°
einsehbar sein. Das heißt unterm Strich - soweit nach hinten wie nur möglich.
Und ob der Halter nun Tüv hat oder nicht - die 30° werden verlangt.

Wie sieht das eigenlich in Deutschland aus?


Geschrieben von bremerjung am 26.03.2014 um 23:26:

AW: Kennzeichenhalter

Ist meines Wissens ebenso
Tüvven kannste fast alles, der Mann in blau oder grün wird das schon entscheiden

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IN ROD WE TRUST


Geschrieben von busfahrer320 am 27.03.2014 um 10:16:

Hallo Testdriver!

Ich hatte erst vor ein paar Tagen mein (heuer) erstes Randevouz mit der Rennleitung. Mein seitliches Kennzeichen war denen herzlich egal (ist aber auch genauso eingetragen), nur dass es so schief stand (parallel zum Stoßdämpfer halt großes Grinsen ) erweckte kurz die Aufmerksamkeit des amtshandelnden Beamten ...
Conklusio: seitlich an der Achse geht mittlerweile (bei Harleys sowieso, die haben ja quasi Sonderstatus Freude ), da der entsprechende Gesetzestext ("soweit bautechnisch nicht anders möglich") ja nur von der entsprechenden bautechnischen Fantasie des Schraubers abhängt. cool
Und VERGISS bitte die 30° Lesbarkeit, AUSSER du gehst in W eintragen ... Baby Baby Baby
Siehe Foto: das ist alles genau SO eingetragen (wie war das grad mit den 30° ... Zunge raus )

Bei Fragen zur Eintagung diverser Fantastereien bitte eine PM ...

PS.: einen 12er Imbus hab' ich ab jetzt aber zusätzlich zum 5er und den DB-Killern immer dabei, im Zweifelsfall steh ich sonst wegen der optisch wertvollen Schrägstellung meines Kennzeichens ... Baby


Geschrieben von Testdriver am 27.03.2014 um 11:35:

Hallo Busfahrer!

Danke für deine Auskünfte.

Habe bei der Landesregierung in St. Pölten nachgefragt und dort die 30° Antwort erhalten.

Wann und wo hast du den Halter typisiert?
Welcher ist das genau?

lg


Geschrieben von TheRedBaron am 27.03.2014 um 12:21:

Siehe Posteingang großes Grinsen


Geschrieben von VL -11 am 27.03.2014 um 13:22:

Ja dann geht doch auch der von Cult Werk die sind doch aus Ö


Geschrieben von Testdriver am 27.03.2014 um 16:51:

Cult Werk baut für Ö nicht TÜV gerecht.
Das Gutachten das dabei ist, ist nur gültig für Deutschland.

Mit gewissen modifikationen kann man allerdings eh jede typisieren.
Nur wollen sich halt nicht alle die Arbeit antun.
unglücklich