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Bildvermarktung "ohne" Zustimmung..... und nun?
Durch "Zufall" bin ich über Ebay auf diese Kalender gestossen, welche Bilder meines Bikes beinhalten....
Ich kann mich nicht erinnern meine Zustimmung zur Vermarktung von Bildern meiner Maschine anlässlich der Luminale 2014 in Ffm gegeben zu haben, hätte ja schriftlich geschehen müssen oder?
Nun ist guter Rat teuer
, jemand ne Idee was zu tun ist????
http://www.teneues.com/shop-de/keywords/harley
Witzig steht im Dezember, da hab ich Birthday..... 
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....

Interessante Sache. Bin gespannt, ob sich hier jemand mit sowas auskennt.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Die erste Frage dir Du Dir stellen musst ist die : "Was will ich ?"
Du musst erst mal Beweise sichern die hib- und stichfest belegen, dass es DEINE Bilder sind.
Dann schreibst Du den Verkäufer an und macht Deine Urheberrechtsansprüche geltend.
Freundlich. Fragst nach dem warum und wieso - und lässt den Verkäufer ein Angebot machen.
Alles schriftlich.
Je nach dem was Du willst ... danach zum Anwalt für Medienrecht.
Das KANN für den gewerblichen Urheberrechtsverletzer richtig unangenehm und teuer werden.
Zwei Wege : 1. strafrechtliche Verfolgung wg Urheberrechtsverletzung - 2. privatrechtliche
Sache wegen einer Dir zustehenden Entlohnung.
Ich weiss nicht gross der Hammer wäre den ich auspacken würde, aber fremde Bilder benutzen
finde ich eine Sauerei. Und damit Geld zu verdienen um so mehr.
Gruss Börnie
Hinweis : das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine ..... "Meinung / Ansicht".
Eine Rechtsberatung darf nur ducht Anwälte und Notare erfolgen.
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FRESH OUT OF FUCKS
Sind es deine Bilder, also von dir fotografiert, oder Bilder die jemand von deinem Moped gemacht hat?
Ist das Moped Hauptmotiv oder Beiwerk?
Ansonsten mal ein Link was heute alles geht:
http://www.rp-online.de/kultur/kunst/richard-prince-90000-dollar-fuer-ein-instagram-bild-aid-1.5122533
Gruß
Stefan
Lies dich hier mal durch:
http://www.r-recht.de/urheber-und-medienrecht/fotorechtbildrecht/
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Gruß Rainer
-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-
Das Bild wurde nicht von mir gemacht, lediglich mein Bike wurde fotografiert....
Das Dezemberbild ist nur Mopped also Hauptmotiv ohne Beiwerk, einer der Kalender hat das Bild auch als Frontcover.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....

Ach soooooooo
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FRESH OUT OF FUCKS
Rechteinhaber des Bildes ist immer der Fotograf!
Also ist es sein Bier was mit dem Foto geschieht, egal ob dein Bike oder dein Eifelturm 
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Gruß Rainer
-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-
Zitat von avirexer
... oder dein Eifelturm![]()
Ohhh.............man lernt nie aus
Zum Glück habe ich es nicht so mit den Franzosen, sondern reise nur durch.

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Gruß Rainer
-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-
Da prallen drei Rechtsgrundlagen aufeinander:
Urheberrechte (nach dem namensgebenden UrhG – Urheberrechtsgesetz)Urheberrechte erwirbt man mit der Schaffung eines entsprechend geschützten Werkes, oder für uns vereinfacht gesagt: mit dem Abdrücken des Auslösers und Anfertigen des Fotos.
Das Recht am eigenen Bild / Bildnisrecht (vor allem aus §22 KunstUrhG – Kunsturheberrechtsgesetz) besitzt jede Person als Teil der Persönlichkeitsrechte.
Der Abgebildete darf bestimmen, ob Bilder von ihm zur Schau gestellt / veröffentlicht werden dürfen.
Nutzungsrechte (§§31 – 44 UrhG)
Der Urheber kann Nutzungsrechte vergeben. Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden.
Ich denke, hier wäre ein klärendes Gespräch mit dem Fotografen/Verlag und ggf. juristischer Beistand notwendig. Vielleicht kannste ein paar Euro Beteiligung vom Verkauf erwirken.
Mach dich aber darauf gefasst, dass die erste Frage sein wird, wie du beweisen kannst, dass das genau Dein Moped ist...
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BRC #2
Hier prallt gar nix aufeinander.
Allein der Fotograf des öffentlich zugänglichen Gegenstandes (hier die Harley) hat das Recht am Bild und kann damit machen was er möchte.
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STA - U 5
Hi.
zum zitierten Beitrag Zitat von Gamsbock
Hier prallt gar nix aufeinander.
Allein der Fotograf des öffentlich zugänglichen Gegenstandes (hier die Harley) hat das Recht am Bild und kann damit machen was er möchte.
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Like a Harley Driver...
Letti, die von dir angesprochenen Rechtsgrundlagen wären nur wirksam, wenn bestes-ht entweder als Person fotografiert worden wäre oder er selbst der Fotograf des Kalenderbildes ist.
Beides ist nicht der Fall.
Fotografen leben von der Anfertigung und vom Verkauf von Bildern. Das ist völlig legitim.
Sie können "Gegenstände" fotografieren und diese Fotos vermarkten.
Sehr eingeschränkt wird das im Bereich "Kulturgut", also bei kommerziellen Fotos von Kunstgegenständen u.ä. (Wenn z.B. ein Fotograf versucht, Bilder von Schloss Sanssouci in Potsdam zu vermarkten, kann es für ihn teuer werden, falls er keine Genehmigung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten besitzt..)
Da die Breakout von bestes-ht kein o.g. "Kulturgut" darstellt (bestes-ht wird das sicher anders sehen..), kann er hier wahrscheinlich nix weiter machen, als ein freundliches Gespräch mit dem Fotografen zu suchen.
Juristisch wäre es nur interessant, wenn das Foto in der Werkstatt von bestes-ht aufgenommen wäre und er zuvor ein Fotoverbot ausgesprochen hätte. Das wäre eine Verletzung des Hausrechts.
Wäre auch fad, wenn in Moped Zeitschriften Berichte über Treffen wie zB Faak ohne Fotos wären, weil irgendwelche HOGs Geld dafür haben wollen...ums mal unjuristisch auszudrücken...
Übrigens: 99,9 % der Profifotografen kennen die Rechtslage sehr gut und machen nichts was ihre meist sehr karge Existenz (besonders im Kalender Geschäft) gefährden könnte.
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STA - U 5