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--- Bildvermarktung "ohne" Zustimmung..... und nun? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=60860)


Geschrieben von bestes-ht am 28.05.2015 um 21:59:

Bildvermarktung "ohne" Zustimmung..... und nun?

Durch "Zufall" bin ich über Ebay auf diese Kalender gestossen, welche Bilder meines Bikes beinhalten....
Ich kann mich nicht erinnern meine Zustimmung zur Vermarktung von Bildern meiner Maschine anlässlich der Luminale 2014 in Ffm gegeben zu haben, hätte ja schriftlich geschehen müssen oder?
Nun ist guter Rat teuer Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern, jemand ne Idee was zu tun ist????

http://www.teneues.com/shop-de/keywords/harley

Witzig steht im Dezember, da hab ich Birthday..... Augenzwinkern

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von George am 28.05.2015 um 22:09:

Interessante Sache. Bin gespannt, ob sich hier jemand mit sowas auskennt.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Börnie am 28.05.2015 um 22:19:

Die erste Frage dir Du Dir stellen musst ist die : "Was will ich ?"

Du musst erst mal Beweise sichern die hib- und stichfest belegen, dass es DEINE Bilder sind.
Dann schreibst Du den Verkäufer an und macht Deine Urheberrechtsansprüche geltend.
Freundlich. Fragst nach dem warum und wieso - und lässt den Verkäufer ein Angebot machen.
Alles schriftlich.
Je nach dem was Du willst ... danach zum Anwalt für Medienrecht.

Das KANN für den gewerblichen Urheberrechtsverletzer richtig unangenehm und teuer werden.
Zwei Wege : 1. strafrechtliche Verfolgung wg Urheberrechtsverletzung - 2. privatrechtliche
Sache wegen einer Dir zustehenden Entlohnung.

Ich weiss nicht gross der Hammer wäre den ich auspacken würde, aber fremde Bilder benutzen
finde ich eine Sauerei. Und damit Geld zu verdienen um so mehr.


Gruss Börnie



Hinweis : das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine ..... "Meinung / Ansicht".
Eine Rechtsberatung darf nur ducht Anwälte und Notare erfolgen.

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FRESH OUT OF FUCKS
 


Geschrieben von lori am 28.05.2015 um 22:23:

Sind es deine Bilder, also von dir fotografiert, oder Bilder die jemand von deinem Moped gemacht hat?
Ist das Moped Hauptmotiv oder Beiwerk?

Ansonsten mal ein Link was heute alles geht:

http://www.rp-online.de/kultur/kunst/richard-prince-90000-dollar-fuer-ein-instagram-bild-aid-1.5122533

Gruß
Stefan


Geschrieben von avirexer am 28.05.2015 um 22:31:

Lies dich hier mal durch:
http://www.r-recht.de/urheber-und-medienrecht/fotorechtbildrecht/

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Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-


Geschrieben von bestes-ht am 28.05.2015 um 22:36:

Das Bild wurde nicht von mir gemacht, lediglich mein Bike wurde fotografiert....
Das Dezemberbild ist nur Mopped also Hauptmotiv ohne Beiwerk, einer der Kalender hat das Bild auch als Frontcover.

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Geschrieben von Börnie am 28.05.2015 um 22:38:

Ach soooooooo

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FRESH OUT OF FUCKS
 


Geschrieben von avirexer am 28.05.2015 um 22:40:

Rechteinhaber des Bildes ist immer der Fotograf!
Also ist es sein Bier was mit dem Foto geschieht, egal ob dein Bike oder dein Eifelturm großes Grinsen

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Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-


Geschrieben von IF am 28.05.2015 um 23:01:

Zitat von avirexer
... oder dein Eifelturm großes Grinsen

Oh,... mit dem Eiffelturm wäre ich vorsichtig Augenzwinkern

http://reise-weblog.com/2010/10/15/fotografieren-nicht-verboten-ins-internet-hochladen-aber-schon/


Geschrieben von avirexer am 28.05.2015 um 23:05:

Ohhh.............man lernt nie aus verwirrt
Zum Glück habe ich es nicht so mit den Franzosen, sondern reise nur durch.
Freude

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Gruß Rainer



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Geschrieben von LETTI am 29.05.2015 um 07:17:

Da prallen drei Rechtsgrundlagen aufeinander:
Urheberrechte (nach dem namensgebenden UrhG – Urheberrechtsgesetz)Urheberrechte erwirbt man mit der Schaffung eines entsprechend geschützten Werkes, oder für uns vereinfacht gesagt: mit dem Abdrücken des Auslösers und Anfertigen des Fotos.

Das Recht am eigenen Bild / Bildnisrecht (vor allem aus §22 KunstUrhG – Kunsturheberrechtsgesetz) besitzt jede Person als Teil der Persönlichkeitsrechte.
Der Abgebildete darf bestimmen, ob Bilder von ihm zur Schau gestellt / veröffentlicht werden dürfen.

Nutzungsrechte (§§31 – 44 UrhG)
Der Urheber kann Nutzungsrechte vergeben. Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden.

Ich denke, hier wäre ein klärendes Gespräch mit dem Fotografen/Verlag und ggf. juristischer Beistand notwendig. Vielleicht kannste ein paar Euro Beteiligung vom Verkauf erwirken.
Mach dich aber darauf gefasst, dass die erste Frage sein wird, wie du beweisen kannst, dass das genau Dein Moped ist...

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BRC #2


Geschrieben von Gamsbock am 29.05.2015 um 08:50:

Hier prallt gar nix aufeinander.
Allein der Fotograf des öffentlich zugänglichen Gegenstandes (hier die Harley) hat das Recht am Bild und kann damit machen was er möchte.

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STA - U 5


Geschrieben von Rabauke am 29.05.2015 um 09:32:

Hi.

zum zitierten Beitrag Zitat von Gamsbock
Hier prallt gar nix aufeinander.
Allein der Fotograf des öffentlich zugänglichen Gegenstandes (hier die Harley) hat das Recht am Bild und kann damit machen was er möchte.

Sehe ich auch so.
Da keine Person abgebildet kein Persönlichkeitsrecht...
Der abgebildete "Gegenstand" wurde nicht versteckt sondern der Öffentlichkeit und damit jedem Zugänglich gemacht.

Was du meiner Meinung nach machen solltest?
Dich freuen das dein Bike es in einen Kalender geschafft hat ;-)

cu

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Like a Harley Driver...


Geschrieben von Mr. Spock am 29.05.2015 um 09:35:

Letti, die von dir angesprochenen Rechtsgrundlagen wären nur wirksam, wenn bestes-ht entweder als Person fotografiert worden wäre oder er selbst der Fotograf des Kalenderbildes ist.
Beides ist nicht der Fall.

Fotografen leben von der Anfertigung und vom Verkauf von Bildern. Das ist völlig legitim.
Sie können "Gegenstände" fotografieren und diese Fotos vermarkten.
Sehr eingeschränkt wird das im Bereich "Kulturgut", also bei kommerziellen Fotos von Kunstgegenständen u.ä. (Wenn z.B. ein Fotograf versucht, Bilder von Schloss Sanssouci in Potsdam zu vermarkten, kann es für ihn teuer werden, falls er keine Genehmigung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten besitzt..)
Da die Breakout von bestes-ht kein o.g. "Kulturgut" darstellt (bestes-ht wird das sicher anders sehen..), kann er hier wahrscheinlich nix weiter machen, als ein freundliches Gespräch mit dem Fotografen zu suchen.
Juristisch wäre es nur interessant, wenn das Foto in der Werkstatt von bestes-ht aufgenommen wäre und er zuvor ein Fotoverbot ausgesprochen hätte. Das wäre eine Verletzung des Hausrechts.


Geschrieben von Gamsbock am 29.05.2015 um 11:20:

Wäre auch fad, wenn in Moped Zeitschriften Berichte über Treffen wie zB Faak ohne Fotos wären, weil irgendwelche HOGs Geld dafür haben wollen...ums mal unjuristisch auszudrücken...

Übrigens: 99,9 % der Profifotografen kennen die Rechtslage sehr gut und machen nichts was ihre meist sehr karge Existenz (besonders im Kalender Geschäft) gefährden könnte.

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STA - U 5