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--- LED Scheinwerfer für 159€ ! (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=67022)


Geschrieben von Roadking57 am 05.03.2016 um 16:39:

LED Scheinwerfer für 159€ !

Moin Gemeinde!

Gerade mal nach LED Scheinwerfer geschaut. Wer sowas sucht , kann bei Amazon fündig werden!   Kosten keine 160 €! 

http://www.amazon.de/gp/product/B013W0WN2M/ref=s9_simh_hd_bw_b5b74x_p263_d0_i1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=merchandised-search-3&pf_rd_r=1ZMAG5JZGYE378BB9MVD&pf_rd_t=101&pf_rd_p=687329347&pf_rd_i=82727031


Geschrieben von Marco321 am 05.03.2016 um 17:03:

Achtung ! Separater Trafo  und "KEIN" Standlicht. Somit eigentlich nur für die Tourer mit separatem Standlicht geeignet

​​​​​​https://www.youtube.com/watch?v=-eYTV4Cmh20&feature=youtu.be

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Roadking57 am 05.03.2016 um 17:22:

Guter Hinweis!
Standlicht haben die Billig-China-Dinger wohl alle nicht!  An jedem Moped kann aber ein Standlicht relativ einfach und preiswert  nachgerüstet werden!  Haben die von Harley  eigentlich Standlicht? 
Denke ist zumindest ne preisliche Alternative für jemanden , der umbauen / basteln will ( kann ) !  Und den Trafo irgendwo geschickt unterbringen sollte auch machbar sein!

 


Geschrieben von KMWTeam am 05.03.2016 um 17:33:

Vorgeschrieben ist das Standlicht laut stvzo ja nicht, also sehe ich da jetzt keine Probleme.

Beste Grüße


Geschrieben von Marco321 am 05.03.2016 um 17:38:

Zitat von KMWTeam
Vorgeschrieben ist das Standlicht laut stvzo ja nicht, also sehe ich da jetzt keine Probleme.

Beste Grüße

ist dein Mopped nach STVZO zugelassen ? Also meins nach EG Recht und da ist es Pflicht

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von KMWTeam am 05.03.2016 um 18:03:

Ist es nicht so, das spezielle Gesetz verdrängt die allgemeinen Gesetze? Das spezielle Gesetz, in dem Fall Stvzo ist übergeordnet zu bewerten und damit ist Standlicht nicht Pflicht. Auch wenn das Motorrad nach EG Zugelassen ist. So hab ich es zumindest mal gelernt.

Würde für mich bedeuten, man braucht keins. Wenn man eins hat, dann laut stvzo im Scheinwerfer es gehen laut EG aber auch 2. Diese müssen dann aber symmetrisch angebracht sein.

Siehe Bullet extreme mit Positionslicht. Da muss dann das Standlicht im Scheinwerfer deaktiviert sein.

Beste Grüße


Geschrieben von Py am 05.03.2016 um 19:20:

Da verstehe noch einer die Beschreibung und eure Antworten....wenn ich auf den link (den Marco321 eingestellt hat) clicke, sehe ich zwar ein Wunderschönes Produktevideo...aber leider nicht viel mehr. Die Frage nach dem Standlicht bleibt unbeantwortet.

Wenn ich mir dann aber den Produktebeschrieb von Amazon anschaue und auch die Fragen dazu durchlese, da steht dann wieder was von: Ja er hat Standlicht???

ja was denn nun???


Geschrieben von TWG am 05.03.2016 um 19:22:

 To avoid misunderstandings, post deleted.


Geschrieben von KMWTeam am 05.03.2016 um 19:34:

Okay, wie gesagt, das ist mein Kenntnisstand und bisher konnte ich auch nichts Gegenteiliges finden. In Deutschland gilt ja immerhin die stvzo und nach dieser muss sich sowohl TÜV als auch die Polizei richten.

Wenn du einen Gesetzestext hast, bin immer Interessiert.

Beste Grüße


Geschrieben von -Blacksteel- am 05.03.2016 um 19:52:

Zitat von TWG
Nur nützt das hier leider gar nichts sondern es zählt nur was in den Fahrzeugpapieren steht.
Entweder Zulassung nach Stvzo bei den älteren Kisten oder EG-Typengenehmigung bei den Neueren.

Bei EG muss Standlicht sein, aber nicht zwingend im Hauptscheinwerfer.

Gruss TWG

Ich denke da liegst Du falsch! In EG Zulassungen für Fahrzeuge werden alle möglichen Dinge mit eingebracht.
Bspw. Tagfahrlicht für Dänemark - hier jedoch nicht zwingend notwendig.
Fakt ist, dass für Motorräder gem. § 51 StVZO kein Standlicht notwendig ist!

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von KMWTeam am 05.03.2016 um 20:10:

So seh ich das auch oder hab es so in Erinnerung.

Beste Grüße


Geschrieben von Mr. ED am 06.03.2016 um 02:17:

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung

Absatz 4

Grüße ED

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Son of Arthritis Orencia Chapter


Geschrieben von Mondeo am 06.03.2016 um 02:24:

Hieße ja doch Standlicht


Geschrieben von XRX66 am 06.03.2016 um 09:05:

Fahrzeuge ohne "Positionsleuchte" bekommen kein TÜV oder werden bei allgemeinen Verkehrskontrollen wegen fehlender Beriebserlaubnis stillgelegt traurig


Geschrieben von Road_King_2013 am 06.03.2016 um 09:38:

Wer billig kauft, kauft 2x...!!!
Ich traue diesen China-Krachern nicht!
-smile
Und bezüglich des Standlichts: 
Ich habe für meine RK den orig. HD-LED Scheinwerfer für €500/€600 bei meinem Händler gekauft. Und der hat KEIN Standlicht...!
Glaube nicht, dass ich nun ohne BE/Versicherungsschutz unterwegs bin..,!

Gruss

Nico