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Geschrieben von peter59 am 30.07.2017 um 12:50:

Bullet 1000 DF und TÜV

Ich war am Freitag bei GTÜ zwecks Hauptuntersuchung und Abgas mit meiner Sportster. Der Sachverständigte beanstandete an meinen Kellermänner Bullet 1000 DF das auf dem Glas kein S eingraviert ist. S für Stopplicht. Das muss seiner Meinung nach und laut Straßenverkehrsordnung sein.Ich habe sofort an Kellermann eine Nachricht gesendet. Die Antwort lautete: In der ECE-Typengenehmigung des jeweiligen Blinkers finden Sie unter Punkt 9 die Aussage: "not applicable", was bedeutet das wir lediglich dazu verpflichtet sind die Blinkfunktion als E-Nummer auf dem Blinkerglas zu haben, die Funktion des Rück- und Bremslichtes benötigt so etwas nicht. Das teilte ich dem Sachverständigen mit. Der meinte die Schreiben eine SCHEISSE! Die Plakette habe ich trotzdem bekommen. Es ist halt nervig und was stimmt jetzt?  

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Gruß aus dem Süden Deutschlands
Peter59


Geschrieben von -Blacksteel- am 30.07.2017 um 13:15:

http://shopware.p256116.webspaceconfig.de/media/pdf/b1/d6/39/ECE-Typengenehmigung-Bullet-1000-DF.pdf

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von peter59 am 30.07.2017 um 13:25:

Der link funktioniert bei mir nicht!

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Gruß aus dem Süden Deutschlands
Peter59


Geschrieben von -Blacksteel- am 30.07.2017 um 13:45:

Link einfach mal in den Browser reinkopieren....
Dem Idioten der GTÜ hätte ich einfach mal erzählt, dass EU-Recht gilt und er sich seine StVZO in die "Haare schmieren" kann.
Solche Leute habe ich echt gefressen - Wichtigtuer und keine AhnungBaby

Das nächste Mal das ganze abbrechen und ihn als inkompetent bezeichnen und woanders hinfahren.... das hilft meist schon....

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von carlos.D am 30.07.2017 um 14:04:

Der Prüfer quasselt leider eine Scheße.
Fahr nicht zum GTÜ sondern tatsächlich zum TüV oder in die Werkstatt Deines Vertauens.
Sich mit dem Penner anzulegen ist leider sinnlos.

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Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von HeikoJ am 30.07.2017 um 20:27:

Das S für Stopplicht hat er aus ECE R7 'Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten und Umrißleuchten für Kraftfahrzeuge'
Der Titel des Dokuments geht allerdings weiter mit 'mit Ausnahme von Krafträdern' fröhlich

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von peter59 am 31.07.2017 um 18:01:

Danke! Zu dem Typen werde ich wohl nicht mehr gehen!

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Peter59