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--- Frage zur Steuerrückerstattung bei Export (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=80442)


Geschrieben von spritigonzales am 26.10.2017 um 22:09:

Fragezeichen Frage zur Steuerrückerstattung bei Export

Moin,

ich wohne ja in einem Nicht-EU Land. 
Nun bin ich unschlüssig ob ich die alte behalte, ne neue kaufe oder ne gebrauchte aus D.land importiere.
Bei Import hauptsächlich aus dem Grund, dass in D.labd die Auswahl größer und oftmals die Laufleistung geringer ist.
Nun meine eigentliche Frage die mir bisher nur teilweise schlüssig von verschiedenen Quellen beantwortet wurde.
kann ich die deutsche MwSt in jedem Falle erstattet bekommen oder nur bei Fzg die mit "MwSt ausweisbar" ausgezeichnet sind??
danke für Eure Hilfe!!!
gruss aus norwegen
spritigonzales
 

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Geschrieben von Weich-Ei am 27.10.2017 um 09:33:

Moin,
ohne jetzt ein Steuerfachman zu sein.
Wenn keine MeSt ausgwiesen ist/werden kann hast Du keinen Beleg über anfallende/fällige MwSt.
Logischerweise was/welche Steuer soll dann rückerstattungsfähig sein?
In dem Fall ist für Dich brutto = netto.

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Geschrieben von spritigonzales am 27.10.2017 um 10:49:

Moin,

tja ich bin mir nicht sicher. Auf jeder Rechnung steht ja die MwSt mit aufgeführt.
kaufe ich mir z.B. Ein paar gute Schuhe in D.land so bekomme ich ein tax-refund Papier und das zeig ich am Flughafen/Grenze vor. Dann gibt's die MwSt abzüglich ein paar Gebühren zurück.
due Frage ist daher warum darum übertragenden Sinne nicht bei nem Moped so oder ähnlich laufen sollte???
lasse mich aber gerne belehren!
gruss ausm Norden 

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Geschrieben von Matze61 am 27.10.2017 um 10:56:

Ist auch so, wenn Du ein Motorrad neu kaufst oder eins, welches aus einem Geschäftsleasing ist. Bei Gebrauchtwaren, egal ob Schuhe oder ein Motorrad, befand sich die Ware bereits bei einem deutschen Endverbraucher in Besitz.
Somit: keine MwSt-Erstattung möglich.

Gruß Matze.

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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.


Geschrieben von Micha65el am 27.10.2017 um 12:13:

Wenn ein Händler im Gebrauchtfahrzeugverkauf keine Mehrwertsteuer ausweist, macht dieser von der sogenannten Differenzbesteuerung gebrauch. Auf der Rechnung wird i.d.R. auch darauf hingewiesen.

Bei dieser Regelung darf der Händler keine gesonderte Mehrwertsteuer ausweisen und somit besteht für den Käufer auch kein Vorsteuerabzug.

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Gruß Micha

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Geschrieben von Planensattler-Herold am 27.10.2017 um 22:52:

Anzufügen wäre noch, daß selbstverständlich nur Gewerbliche die MWST ausweisen, und auch nur die, welche sich nicht nach §19 Kleinunternehmer 
für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben. 

dann ist es noch so, daß der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt bei einer Prüfung die Ausfuhr nachweisen können muss, ansonsten  zahlt er die MWST nach.
Ich  für meinen Teil stelle Bruttorechnungen und gebe die MWST an Kunden zurück wenn diese mit die Ausfuhr belegen können ( Zollpapiere zB)
Hier muss ich dann zusätzlich nochmal eine neue Rechnung ausstellen eben ohne MWST nach §4 UStG

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Es grüßt
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