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Geschrieben von Hammer1963 am 02.11.2018 um 17:25:

EU will Klappenauspuff verbieten

EU will Klappenauspuff verbieten so kam es jedenfalls heute schon auf N-TV, dass die Idioten in Brüssel ein neues Thema zum diskutieren gefunden haben

Wie wird das wohl gehändelt mit denen, welche schon lange einen dran haben?
Oder so wie bei mir, wo er auch noch vom TÜV in die Papiere eingetragen ist.
Ich hab das damals beim TÜV damit begründet, dass es trotz EU-ABE Probleme geben kann, daraufhin wurde der auch eingetragen


Geschrieben von Chrisk am 02.11.2018 um 17:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von n-TV
EU will Klappenauspuff verbieten so kam es jedenfalls heute schon auf N-TV, bla bla ...

... Für den Geräuschpegel gelten, wie auch für Abgase, festgelegte Grenzwerte. Diese müssen in jedem verfügbaren Fahrmodus und auch mit geöffneter Klappe eingehalten werden.

Steht das auch so in der STVZO ?
 


Geschrieben von Walt am 02.11.2018 um 18:22:

Endlich mal ein AuspuffthreadBaby


Geschrieben von Tylordurdon am 02.11.2018 um 18:24:

Hab grade mal bissi gegooglet ...
Da gibt es solche Androhungen seit 2015 .

Fazit bis heute ist nichts passiert ;-) 

Das hab ich grade noch gefunden ...

Bereits 2015 haben auch wir darüber berichtet das Klappenauspuffanlagen wie wir sie kennen vielleicht schon bald das AUS droht. Grund ist eine neue Regelung in Form einer Verordnung (EU) mit der Nummer 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014. Die neue Regelung sorgt für eine Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der alten 70/157/EWG Richtlinie.

Doch das Ergebnis ist keinesfalls ein Verbot von Klappenauspuffanlagen.!!!!! <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Während ein sogenannter Soundaktuator (oder Soundgenerator, „Active Sound“) nun wirklich nicht mehr eingetragen wird und verboten ist kann eine Klappenanlage weiterhin verbaut werden. Für einen Soundgenerator besteht nur dann noch die Möglichkeit der Eintragung wenn es sich um ein E-Fahrzeug handelt oder wenn das Teil ab Werk verbaut ist. Aber auch dann gelten strenge Richtlinien. Ab sofort sind Gutachten von solchen elektronischen Zubehörsystemen aber pauschal ungültig. Nur bereits eingetragene Anlagen genießen einen Bestandsschutz und dürfen weiter genutzt werden. Auch die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk verbauten Soundgeneratoren an Motoren die dafür nicht vorgesehenen sind ist verboten.


Geschrieben von swisscow am 02.11.2018 um 18:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Hammer1963
EU will Klappenauspuff verbieten so kam es jedenfalls heute schon auf N-TV, dass die Idioten in Brüssel ein neues Thema zum diskutieren gefunden haben

Wie wird das wohl gehändelt mit denen, welche schon lange einen dran haben?
Oder so wie bei mir, wo er auch noch vom TÜV in die Papiere eingetragen ist.
Ich hab das damals beim TÜV damit begründet, dass es trotz EU-ABE Probleme geben kann, daraufhin wurde der auch eingetragen

vor allem auch bei Autos hab ich heute früh im FrühstücksFernsehen verfolgt... ein paar Töffs machen da nur nen kleinen Teil aus, aber der Trend geht zum surrenden E-Bike...
Solange es noch Moscht gibt, können wir noch fahren


Geschrieben von enrico am 02.11.2018 um 19:45:

Ich würde das mittel- bis langfristig mal so kommen sehen.böse

__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von Moos am 02.11.2018 um 20:08:

Zum Teil alter Hut und wird zudem schon hier diskutiert,

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.