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Police Überzieher
So....gerade hier angemeldet, die Vorstellungsrunde abgearbeitet und nun auch schon die erste Frage 
Bei meiner letzten Road King Police hatte ich vom Vorbesitzer zwei HD Überzieher für die rot/blauen Zusatzscheinwerfer mit bekommen. Diese beim Verkauf dann aber dem neuen Besitzer mitgegeben.
Nun benötige ich diese jedoch für meine neue Street Glide Police. Kann aber weder im www noch in der fast 1000 Seitigen HD Bibel welche finden.
Jemand nen Tip... ?
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Oro en paz, fierro en guerra !!!
Hallo HDMicha,
ich suche die auch für meine RK Police.
Leider habe ich auch nichts gefunden. Jetzt lasse ich mir welche aus schwarzem Kunstleder nähen.
Trotzdem wäre ich auch froh, wenn jemand einen Tipp hätte.
Gruß
Uwe
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Wer mich nicht mag, muss eben noch etwas an sich arbeiten 
das Thema war hatten wir vor kurzem erst
Suchfunktion nutzen
Abdeckhauben Zusatzscheinwerfer
denke das ist es was du suchst
Servus !
Ich habe in einem anderen Thread erst letzte Woche sowas gesucht.
Mein Händler sagte mir, dass er sie besorgen kann...waren so um die 25 Euro für den Satz.
2 Tage später dann die Info, dass sie nicht mehr lieferbar sind.
Ich habe jetzt eine Seite in Schweden gefunden, wo sie noch angeboten werden.
Dann habe ich meinen Freund in Schweden mal beauftragt, sich per Mail dort zu melden und zu fragen, ob sie lieferbar sind.
Ich warte noch auf eine Antwort.
Sobald ich da was höre, melde ich mich hier.
Falls aber in der Zwischenzeit jemand eine andere Lösung hat, bitte auch hier melden..
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Nemo me impune lacessit !
Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !
Danke schon mal für die Infos.
Wenn die Schweden noch was auf Lager haben, würde ich mich bei ner Bestellung beteiligen.
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Oro en paz, fierro en guerra !!!
Die Teile würden mich dann auch interessieren .
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
zum zitierten Beitrag Zitat von Herzo_Klaus
Servus !
Ich habe in einem anderen Thread erst letzte Woche sowas gesucht.
Mein Händler sagte mir, dass er sie besorgen kann...waren so um die 25 Euro für den Satz.
2 Tage später dann die Info, dass sie nicht mehr lieferbar sind.
Ich habe jetzt eine Seite in Schweden gefunden, wo sie noch angeboten werden.
Dann habe ich meinen Freund in Schweden mal beauftragt, sich per Mail dort zu melden und zu fragen, ob sie lieferbar sind.
Ich warte noch auf eine Antwort.
Sobald ich da was höre, melde ich mich hier.
Falls aber in der Zwischenzeit jemand eine andere Lösung hat, bitte auch hier melden..
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Wer mich nicht mag, muss eben noch etwas an sich arbeiten 
Hallo,
sind diese Überzieher denn Pflicht? Ich fahre ohne und hatte bislang keine Probleme. Auch der Freundliche hat mich nicht auf eine Überzieherpflicht hingewiesen.
Grüße
__________________
- Karl
And the road becomes my bride ...
Steht alles im Paragraph 52 StVZO.
zum zitierten Beitrag Zitat von Michigan Deluxe
Hallo,
sind diese Überzieher denn Pflicht? Ich fahre ohne und hatte bislang keine Probleme. Auch der Freundliche hat mich nicht auf eine Überzieherpflicht hingewiesen.
Grüße
In Bayern ticken die Uhren halt manchmal ein wenig anders....
Auch ein
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten 
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Michigan Deluxe
Hallo,
sind diese Überzieher denn Pflicht? Ich fahre ohne und hatte bislang keine Probleme. Auch der Freundliche hat mich nicht auf eine Überzieherpflicht hingewiesen.
Grüße
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Wer mich nicht mag, muss eben noch etwas an sich arbeiten 
zum zitierten Beitrag Zitat von Ert
Steht alles im Paragraph 52 StVZO.
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- Karl
And the road becomes my bride ...
zum zitierten Beitrag Zitat von Michigan Deluxe
.........
Grüße
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten 
Stammtisch in Münster/NRW
Da ja soviel Juristen unterwegs sind hier nun mein Senf:
Warum noch keine Police aufgehalten worden ist, na einfach, weil diese blauen Kennzeichen erlaubt sind !!!! ACHTUNG nur keine blauen Rundzeichen.
An einspurigen Kraftfahrzeugen (Krädern) dürfen blaue Kennleuchten, die nur über eine Abstrahlrichtung nach vorn verfügen, verwendet werden.
Gruß aus Bayern
zum zitierten Beitrag Zitat von Michigan Deluxe
Na dann ist doch alles gut:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
(...)
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.
Grüße
zum zitierten Beitrag Zitat von Milano
Da ja soviel Juristen unterwegs sind hier nun mein Senf:
Warum noch keine Police aufgehalten worden ist, na einfach, weil diese blauen Kennzeichen erlaubt sind !!!! ACHTUNG nur keine blauen Rundzeichen.
An einspurigen Kraftfahrzeugen (Krädern) dürfen blaue Kennleuchten, die nur über eine Abstrahlrichtung nach vorn verfügen, verwendet werden.
Gruß aus Bayern
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