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Geschrieben von HDMicha am 09.02.2019 um 19:32:

Police Überzieher

So....gerade hier angemeldet, die Vorstellungsrunde abgearbeitet und nun auch schon die erste Frage Augenzwinkern

Bei meiner letzten Road King Police hatte ich vom Vorbesitzer zwei HD Überzieher für die rot/blauen Zusatzscheinwerfer mit bekommen. Diese beim Verkauf dann aber dem neuen Besitzer mitgegeben.

Nun benötige ich diese jedoch für meine neue Street Glide Police. Kann aber weder im www noch in der fast 1000 Seitigen HD Bibel welche finden.

Jemand nen Tip... ?

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Oro en paz, fierro en guerra !!!


Geschrieben von RoKiPo am 09.02.2019 um 21:15:

Hallo HDMicha,

ich suche die auch für meine  RK Police.
Leider habe ich auch nichts gefunden. Jetzt lasse ich mir welche aus schwarzem Kunstleder nähen.
Trotzdem wäre ich auch froh, wenn jemand einen Tipp hätte.
Gruß
Uwe

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Geschrieben von Heritage83 am 09.02.2019 um 21:42:

das Thema war hatten wir vor kurzem erst 
Suchfunktion nutzen
Abdeckhauben Zusatzscheinwerfer
denke das ist es was du suchst 


Geschrieben von Herzo_Klaus am 09.02.2019 um 22:21:

Servus !

Ich habe in einem anderen Thread erst letzte Woche sowas gesucht.

Mein Händler sagte mir, dass er sie besorgen kann...waren so um die 25 Euro für den Satz.

2 Tage später dann die Info, dass sie nicht mehr lieferbar sind.

Ich habe jetzt eine Seite in Schweden gefunden, wo sie noch angeboten werden.

Dann habe ich meinen Freund in Schweden mal beauftragt, sich per Mail dort zu melden und zu fragen, ob sie lieferbar sind.

Ich warte noch auf eine Antwort.

Sobald ich da was höre, melde ich mich hier.

Falls aber in der Zwischenzeit jemand eine andere Lösung hat, bitte auch hier melden..
 

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Nemo me impune lacessit !

Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !

 


Geschrieben von HDMicha am 10.02.2019 um 01:11:

Danke schon mal für die Infos.
Wenn die Schweden noch was auf Lager haben, würde ich mich bei ner Bestellung beteiligen.

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Geschrieben von Schneckman am 10.02.2019 um 13:32:

Die Teile würden mich dann auch interessieren .

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Geschrieben von RoKiPo am 11.02.2019 um 17:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Herzo_Klaus
Servus !

Ich habe in einem anderen Thread erst letzte Woche sowas gesucht.

Mein Händler sagte mir, dass er sie besorgen kann...waren so um die 25 Euro für den Satz.

2 Tage später dann die Info, dass sie nicht mehr lieferbar sind.

Ich habe jetzt eine Seite in Schweden gefunden, wo sie noch angeboten werden.

Dann habe ich meinen Freund in Schweden mal beauftragt, sich per Mail dort zu melden und zu fragen, ob sie lieferbar sind.

Ich warte noch auf eine Antwort.

Sobald ich da was höre, melde ich mich hier.

Falls aber in der Zwischenzeit jemand eine andere Lösung hat, bitte auch hier melden..

Das wäre natürlich super. Bin gespannt.... 

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Geschrieben von Michigan Deluxe am 20.02.2019 um 09:20:

Hallo,

sind diese Überzieher denn Pflicht? Ich fahre ohne und hatte bislang keine Probleme. Auch der Freundliche hat mich nicht auf eine Überzieherpflicht hingewiesen.

Grüße

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- Karl

And the road becomes my bride ...


Geschrieben von Ert am 20.02.2019 um 10:12:

Steht alles im Paragraph 52 StVZO.


Geschrieben von Schimmy am 20.02.2019 um 10:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Michigan Deluxe
Hallo,

sind diese Überzieher denn Pflicht? Ich fahre ohne und hatte bislang keine Probleme. Auch der Freundliche hat mich nicht auf eine Überzieherpflicht hingewiesen.

Grüße

Nur weil´s der Rennleitung in Deinem Bundesland anscheinend egal ist, muss das ja nicht heißen, dass dies überall der Fall ist.

Die Police und Firefighter - Fahrer aus unserem Stammtisch (NRW) hatten bis dato auch noch nie Probleme damit, doch auch das
hilft einem bei ner Kontrolle nicht wirklich weiter. unglücklich In Bayern ticken die Uhren halt manchmal ein wenig anders.... fröhlich Auch ein
Grund mit, warum es z.B. keine Harleydays in München gibt... unglücklich


GReetz   Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von RoKiPo am 20.02.2019 um 12:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von Michigan Deluxe
Hallo,

sind diese Überzieher denn Pflicht? Ich fahre ohne und hatte bislang keine Probleme. Auch der Freundliche hat mich nicht auf eine Überzieherpflicht hingewiesen.

Grüße

Hallo Michigan deluxe (netter Name übrigens), 

Ich hatte auch noch nie Probleme hier in Baden-Württemberg und auch nicht unterwegs in anderen Bundesländern, Tschechien und den Alpenländern. 
Im Gegenteil: 2x waren die Jungs ganz begeistert von der Police. In Sachsen meinten sie ich wäre sicher einer von ihnen. Ich habe sie in dem Glauben gelassen ????
Allerdings möchte ich verhindern, dass ich an einen unflexiblen Kollegen gerate, der mir die Mühle stilllegt oder so. 
Darum die Überzieher. 
Meine Tochter näht mir gerade welche. Die bekomme ich nächste Woche. Ich stelle die dann hier gerne vor. 
Gruß Uwe 

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Geschrieben von Michigan Deluxe am 21.02.2019 um 09:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ert
Steht alles im Paragraph 52 StVZO.

Na dann ist doch alles gut:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.

(...) 

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.

Grüße

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- Karl

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Geschrieben von Schimmy am 21.02.2019 um 10:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Michigan Deluxe

.........

Grüße

Wenn Du schon zitierst, dann doch bitte A L L E S ! ! !

Quelle:

Eine besondere Stellung nehmen sogenannte Kennleuchten ein. Sie begegnen uns in unterschiedlichter Form im Straßenverkehr, etwa als blaues Blinklicht bzw. Rundumlicht.
Das Feuerwehr-Blaulicht kennt vermutlich jeder Verkehrsteilnehmer. Doch diese Leuchten sind nur wenigen Fahrzeugen vorbehalten, insbesondere den Kraftfahrzeugen von
Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Zoll.

Kraftfahrzeuge, die diesen Berufsfeldern nicht zuzuordnen sind, dürfen nicht mit diesen Zusatzleuchten ausgerüstet sein.

Noch Fragen ? ? ?


Greetz   Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Milano am 21.02.2019 um 20:42:

Da ja soviel Juristen unterwegs sind hier nun mein Senf:

Warum noch keine Police aufgehalten worden ist, na einfach, weil diese blauen Kennzeichen erlaubt sind !!!! ACHTUNG nur keine blauen Rundzeichen.

An einspurigen Kraftfahrzeugen (Krädern) dürfen blaue Kennleuchten, die nur über eine Abstrahlrichtung nach vorn verfügen, verwendet werden.

Gruß aus Bayern
 


Geschrieben von Schimmy am 21.02.2019 um 23:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Michigan Deluxe

Na dann ist doch alles gut:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.

(...) 

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.

Grüße

zum zitierten Beitrag Zitat von Milano
Da ja soviel Juristen unterwegs sind hier nun mein Senf:

Warum noch keine Police aufgehalten worden ist, na einfach, weil diese blauen Kennzeichen erlaubt sind !!!! ACHTUNG nur keine blauen Rundzeichen.

An einspurigen Kraftfahrzeugen (Krädern) dürfen blaue Kennleuchten, die nur über eine Abstrahlrichtung nach vorn verfügen, verwendet werden.

Gruß aus Bayern

Hi "Milano",

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett ? ? ?

Ich habe für Dich ( und auch für alle anderen Mitleser) die entscheidenden Textstellen aus dem §52 StVzo mal markiert.

1. Zusatz-("Nebel-") Scheinwerfer dürfen nur WEISSES oder HELLGELBES Licht ausstrahlen (also weder ROTES, noch BLAUES noch GRÜNES oder sonst irgendein anders farbiges Licht) !

2. Einspurige Kfz und auch Motorräder mit Beiwagen dürfen NUR EINEN Nebelscheinwerfer haben !

Edit: Somit ist es ausgeschlossen, diese Zusatzscheinwerfer als Nebelscheinwerfer zu "deklarieren".

Leider fehlt im o.a. Zitat der Absatz (3) des §52. In diesem steht:

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr
oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.


... und niemand sonst.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in
Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.


Edit: So... und hier kommt bei Manchen der "Denkfehler"... Das hier: "(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern.... usw. "
ist NICHTder Satz 1, sondern der ABSATZ 1 des §52 der StVZO. Der Satz 1 auf den sich diese Aussage bezieht, ist
"1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr.... usw."

Quelle


Greetz   Jo

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