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Geschrieben von mortelli91 am 25.09.2019 um 16:42:

Zubehör Stahl Heckfender Eintragungspflichtig

Hallo 
und zwar würde ich gern an meiner Sporty einen anderen Heckfender aus Stahl verbauen. Dieser soll wieder am Rahmen  befestigt werden , wenn der Fender über gefalzte Kanten verfügt und fachgerecht befestigt ist. Muss dieser dann auch eingetragen werden? Denn so eine richtige Vorschrift über die Radabdeckung gibt es ja im Zweiradbereich seit der EG Zulassung nicht mehr. 
Ich weiß halt nur das GFK Fender eingetragen werden müssen wegen dem Splittergutachten.  Aber gilt dies auch bei Stahlfedern?

Ich bedanke mich schonmal bei euch.


Geschrieben von Moos am 26.09.2019 um 00:40:

Wenn kein Soziusplatz auf dem Fender vorgesehen ist muß er auch nicht eingetragen werden, da er ja nur als Schutzblech fungiert.

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Moos

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Geschrieben von mortelli91 am 26.09.2019 um 14:35:

OK danke so ist es geplant.