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--- Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen - welche Rechtsform? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=92927)


Geschrieben von WeeeeedO am 08.10.2019 um 16:47:

Lampe Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen - welche Rechtsform?

Hallo,

ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden, ohne Angestellte etc.. Die Frage ist allerdings die Rechtsform. Dabei würden für mich Einzelunternehmen oder Einzelunternehmen e.K. in Frage kommen. Leider haben meine Recherchen keine Erfolge gebracht. Es wird wahrscheinlich nur ein nebenberufliches Kleingewerbe werden, allerdings weiß man ja auch nie wie sich etwas entwickelt.

Was sind denn die Vor- bzw. Nachteile der beiden genannten Rechtsformen? Den einzigen Unterschied den ich herausgefunden habe ist, dass ich als eingetragener Kaufmann Bilanzen erstellen muss und auch eine jährliche Inventur machen muss. 

Kann mir vielleicht noch jemand weiterhelfen der sich mit der Sache auskennt? 


Schöne Grüße

Guido


Geschrieben von HeikoJ am 08.10.2019 um 16:55:

z.B. die IHK in Dortmund !?

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von FastGlider am 08.10.2019 um 17:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
z.B. die IHK in Dortmund !?

Nee, die haben keine Ahnung!

Habe neulich mal bei denen angefragt, wie hoch der Öldruck einer Heri im Standgas sein soll.
Habe keine Antwort bekommen...
Baby

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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Eisen_Mattek am 08.10.2019 um 17:23:

In so einem Fall solltest Du Dich mit Leuten austauschen, die sich damit wirklich auskennen (RA etc.) oder den Weg zur IHK suchen und Dich beraten lassen. Stichworte: Kosten laufend und bei Neugründung, rechtl. Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Ges.-Formen, Innenverhältnis/Außenverhältnis, Buchführungspflicht etc., Unternehmenszweck und Ziele, u.a. Abwicklung einer Gesellschaft.

Wenn Du "zunächst" nebenberuflich anfängst, kannst Du ohne Weiteres auch ohne Rechtsform beginnen. Je nach dem was Du aber planst, kann es aus Haftungsgründen doch wieder Sinn machen, eine bestimmte Rechtsform zu wählen. Sollte sich Deine Unternehmung so positiv entwickeln, kannst Du jederzeit eine passende Rechtsform wählen/Gesellschaft gründen. 

Lass` Dich professionell beraten. 
 

__________________
VG
Mattek


"...und plötzlich ergab alles einen Gin!"


Geschrieben von avirexer am 08.10.2019 um 17:23:

https://www.fuer-gruender.de/blog/rechtsformen-fuer-sologruender/

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Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-


Geschrieben von halodri01 am 08.10.2019 um 17:48:

Wichtig ist im Vorfeld keine Fehler zu machen. Such dir einen "alten" erfahrenen Steuerberater (meist ist das erste Gespräch kostenlos), die haben schon ne Menge mit ihren Klienten erlebt. Im Normalfall brauchste den sowiso.


Geschrieben von Defcon am 08.10.2019 um 18:16:

Die IHK  wird erstmal Geld verlangen Zwangsmitgliedschaft .

__________________
Trust The Universe


Geschrieben von nogard am 08.10.2019 um 18:33:

Hallo Guido,
was möchtest du denn deinen Kunden anbieten? Denn das ist entscheidend. In manchen Fällen wie z B bei Dienstleistungen muss nicht mal Gewerbe angemeldet werden, da reicht eine Freiberuflichkeit ohne schnickschnack. Wenn du als Händler auftrittst, dann handelst du kaufmännisch und die Sache sieht anders aus. 
Gruß
Michi


Geschrieben von Christof am 08.10.2019 um 18:37:

Wir haben als Makler die ausschließlich Gewerbeimmobilien bearbeiten oft mit Gründern (von Enzelunternehmen bis zu Crowdfunding für Produktionsbetriebe) zu tun. Die IHK sind da meist überfordert. Eisen-Mattek hat oben schon ein paar Punkte richtig erwähnt. Steuerberater kennen manche Wege nicht, vor allem wenn es um Subventionen usw. geht. Auch Haftungsfragen sind nicht unbedingt deren Metier. Wenn Du einmal Unternehmer bist, wird es schon mal schwierig einen KFW Kredit für eine darauf folgende Neugründung zu bekommen. Es gibt ausgewiesene Gründungsberater, die das am besten können. Leider kann ich Dir da für Dortmung keinen nennen. Aber im Netz stehen sicher einige. Die kosten zwar alle erst mal was, aber wie immer, wer billig kauft, kauft meist 2x.


Geschrieben von Mulligan1 am 09.10.2019 um 08:23:

Habe ich erst hinter mir. War total easy.

1. Steuerberater (wo, wie , was)
2. Gemeinder : Gewerbeanmeldung?   Yo geht, Eintragungsfplichtig in der Handwerksrolle?  (Meisterpflicht usw...)
3. Handwerkskammer Kassel angerufen: Kompetente Anwort erhalten.
4. Back to the Gemeinde (Ordnungsamt): Gewerbe angemeldet, ca.5 Min. 33€ bezahlt, Schriftstück erhalten - d.w.

Jetzt warte ich noch auf Schreiben von der Handwerkskammer, (1.Kalenderjahr frei, 2. u.3. je 85€ Beitrag), dann muss ich mit denen nochmal wegen dem Namen telefonieren...

also alles kein Hexenwerk!

(Okay, Ust.ID und den ganzen anderen Scheixx hatte ich eh schon..)
 

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fuck it - the universal answer since forever!


Geschrieben von Seybo am 09.10.2019 um 08:57:

Hallo Weedo,
da ist einiges falsch an den Antworten, die Dir gegeben wurden.
Ein Gewerbe braucht der, der nachhaltig am Wirtschaftsverkehr teilnimmt - z. Bsp. Rechnungen mit Ust. ausweist.
Machst Du das?
Ohne Dein Projekt zu kennen, ist es sehr schwer einen guten Tipp zu geben.
Allgemein würde ich ein Gewerbe anmelden, weil Du auch Kosten, die beim Gewerbeaufbau entstehen, verrechnen - „absetzen“ kannst.
Außerdem kannst Du auch die Ust. in Deinen Ausgaben verrechnen, z. Bsp. beim Tanken auf dem Weg zu Deinen Kunden.
Die Kleinunternehmerregelung würde ich deswegen nicht nehmen, weil die Ust. Verrechnung da wegfällt und die, z. Bsp. bei einem Autokauf, nicht verrechnet werden kann. 
Der beste Tipp den man Dir geben kann, ist zu einem gescheiten Steuerberater zu gehen, ein paar Euro dafür in die Hand zu nehmen und sich gescheit beraten zu lassen.
IHK ist nicht der richtige Anlaufpartner, da wird Dir dein neues Projekt in der Regel wieder ausgeredet.
Was hast Du überhaupt vor?
Grüße Stefan,
der seit 30 Jahren Menschen in die Selbständigkeit begleitet...

__________________
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.


Geschrieben von Ole66 am 09.10.2019 um 09:25:

@ Guido: veräts du uns deine Ideen? gern auch per PN.

Na ja Stefan, so einfach, wie du es siehst, ist es sicherlich nicht.

zum zitierten Beitrag Zitat von SeyboAußerdem kannst Du auch die Ust. in Deinen Ausgaben verrechnen, z. Bsp. beim Tanken auf dem Weg zu Deinen Kunden.Die Kleinunternehmerregelung würde ich deswegen nicht nehmen, weil die Ust. Verrechnung da wegfällt und die, z. Bsp. bei einem Autokauf, nicht verrechnet werden kann.

Der Jungunternehmer hat andere Sorgen als einen Autokauf & Tankquittungen. Noch dazu, wen ein Auto vorhanden ist.

@Guido: Wenn du aus einem Arbeitsverhältnis oder der Arbeitslosigkeit heraus ein Gewerbe anmeldest, gibt es diverse Unterstützung von der Arbeitsagentur. Also dort hin & nach möglichen Unterstützungen fragen.
Stichworte:
- Arbeitslosenversicherung für Jungunternehmer (falls es mit deinem Unternehmen nicht klappen sollte)
- Zuschüsse/Kostenübernahme für den Steuerberater in den ersten zwei Jahren
- Umfang der Krankenversicherung

Ansonsten rate ich zu einem Einzelunternehmen.
Bei einem sogen. Nebengewerbe (bis 17.500 €/Jahr Umsatz) ist es allerdings recht easy, so wie weiter oben schon Mulligan1 schon geschrieben. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist Pflicht und der Gebührenbescheid kommt automatisch.

Ole,
der in diesen Dingen auch nicht "unbeleckt" ist!
 

__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        


Geschrieben von WeeeeedO am 09.10.2019 um 10:48:

Danke schon mal für die Rückmeldungen.

Ich denke auch die beste Idee ist wahrscheinlich mal einen Termin beim Steuerberater machen und mit dem mal etwas tiefer ins Detail zu gehen. Freude


Geschrieben von Ole66 am 09.10.2019 um 11:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von WeeeeedO
Termin beim Steuerberater machen

Optimal wäre einer, der auch Unternehmensberatung macht. Wegen der o. gen. Förderprogramme.

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Ole aus Stendal
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Geschrieben von nogard am 09.10.2019 um 16:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Seybo
Hallo Weedo,
da ist einiges falsch an den Antworten, die Dir gegeben wurden.
Ein Gewerbe braucht der, der nachhaltig am Wirtschaftsverkehr teilnimmt - z. Bsp. Rechnungen mit Ust. ausweist.
Machst Du das?
Ohne Dein Projekt zu kennen, ist es sehr schwer einen guten Tipp zu geben.
Allgemein würde ich ein Gewerbe anmelden, weil Du auch Kosten, die beim Gewerbeaufbau entstehen, verrechnen - „absetzen“ kannst.
Außerdem kannst Du auch die Ust. in Deinen Ausgaben verrechnen, z. Bsp. beim Tanken auf dem Weg zu Deinen Kunden.
Die Kleinunternehmerregelung würde ich deswegen nicht nehmen, weil die Ust. Verrechnung da wegfällt und die, z. Bsp. bei einem Autokauf, nicht verrechnet werden kann. 
Der beste Tipp den man Dir geben kann, ist zu einem gescheiten Steuerberater zu gehen, ein paar Euro dafür in die Hand zu nehmen und sich gescheit beraten zu lassen.
IHK ist nicht der richtige Anlaufpartner, da wird Dir dein neues Projekt in der Regel wieder ausgeredet.
Was hast Du überhaupt vor?
Grüße Stefan,
der seit 30 Jahren Menschen in die Selbständigkeit begleitet...

Es ist ebenfalls falsch und betrifft pauschal nicht alle (Einzel)Unternehmer , denn die Freiberufler - und das ist eine große Gruppe von Unternehmern - sind keine Gewerbetreibende, obwohl zumeist Ust-Pflichtig. Ich war 9 Jahre so einer. Kein Gewerbe, keine weitere Bürokratie, keine Gewerbesteuer. So wie tausende IT-ler, Ingenieure, Architekten, Ärzte, Dozenten, Musiker, Künstler, Entertainer. Und ich durfte bis zu 3 MA beschäftihen oder mich einer UG anschließen.

Die Kleinunternehmerregelung und damit die USt-Befähigung bzw Prflicht hat ausschließlich was mit dem Jahresumsatz zu tun und kann (muss aber nicht) bis zu einer Obergrenze angewandt werden. Das hat rein gar nichts mit gewerblicher oder nicht gewerblicher Tätigkeit oder Unternehmensform zu tun. Eine GmbH kann meines Wissens auch auf die USt verzichten! Dass ich da nur Nachteile sehe, steht auf dem anderen Blatt. Ich würde jedem empfehlen die USt auszuweisen aus bereirs korrekt erwähnten Gründen.

Ich bin damals auch guten Glaubens zum Gewerbeamt gegangen, Formulare ausgefüllt und nach Hause geschickt worden, weil als Dienstleister nicht Gewerbepflichtig.

Gruß
michi
Bedingungen für die Anerkennung als KleinunternehmenAus steuerlicher Sicht können:

die Kleinunternehmerregelung anfordern, sofern sie