Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- Höhere Bussgelder ab 28. April 2020 (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=95751)


Geschrieben von Scareya am 23.04.2020 um 13:28:

So ganz allmählich wird es unlustig mit den Bussgeldern. Die nächste Erhöhung ist beschlossen und gilt ab dem 28. April dieses Jahres. Außerorts gibt es jetzt bereits ab 26 km/h Überschreitung Fahrverbote, innerorts geht es bereits ab 21 km/h Überschreitung los (wie passend, dass parallel dazu innerorts weiträumig nur noch Tempo 30 erlaubt ist). Und natürlich sind die Bussgelder selbst auch auf das Doppelte gestiegen.

Tolle Leistung. Jetzt fehlt nur noch die Beschlagnahmung des beteiligten Fahrzeuges, dann haben wir Verhältnisse wie in der Schweiz. Baby

__________________
Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von HeikoJ am 23.04.2020 um 13:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Scareya
Tolle Leistung. Jetzt fehlt nur noch die Beschlagnahmung des beteiligten Fahrzeuges, dann haben wir Verhältnisse wie in der Schweiz.

Ja, schade das die sich das nicht trauen. Würde die Straßen noch sicherer machen.

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von jabba am 23.04.2020 um 13:58:

Höhere Bussgelder ab 28. April 2020

Verstehe das Problem nicht. Man hält sich an die zulässigen Geschwindigkeiten und muss keine Bussgelder zahlen.


Geschrieben von n9ne am 23.04.2020 um 14:17:

Ich finde, die sollten mal nen saftiges Bußgeld + Fahrverbot für Handy am Steuer einführen. Dann würden auch weniger von uns plattgefahren oder abgedrängt. 90% der Leute, die mir die Vorfahrt nehmen, glotzen auf ihr verkacktes Handy.


Geschrieben von benstreetbob am 23.04.2020 um 14:25:

Oder die pennen mit ihrem handy auf der mittleren autobahnspur ein und werden immer langsamer.
Warte noch auf den der da parkt wird auch noch kommen.

__________________
lächle du kannst sie nicht alle töten....


Geschrieben von bob-der-elch am 23.04.2020 um 14:25:

Wenn die Irren, welche bei mir vor der Haustür mit 150...200km/h vorbeirauschen, dadurch bald zu Fuss gehen, dann kann ich das nur begrüßen.....


Geschrieben von benstreetbob am 23.04.2020 um 14:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von bob-der-elch
Wenn die Irren, welche bei mir vor der Haustür mit 150...200km/h vorbeirauschen, dadurch bald zu Fuss gehen, dann kann ich das nur begrüßen.....

Wo wohnst du auf der Autobahnrastätte?smile

__________________
lächle du kannst sie nicht alle töten....


Geschrieben von FastGlider am 23.04.2020 um 14:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von n9ne
...glotzen auf ihr verkacktes Handy.

Genau wie die Spanierin, die mir im April 2016 meine E-Glide von hinten unter dem Arsch weggeschossen hat. In der Stadt! (Cadiz)
14 Tage mit Beckenbruch in einem spanischen KH sind der Horror! Rückflug mit ADAC war auch kein Zuckerschlecken...
Die 24T€ Schaden am Bock waren rel. schnell beglichen worden.
Um das Schmerzensgeld kämpfe ich immer noch.

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von flat eric am 23.04.2020 um 14:36:

Wenn einem sowas passiert, dann könnte ich mir gut vorstellen, dass da einer ausrastet und den Verursacher/die Verursacherin körperlich angeht. Darf zwar nicht sein, aber dass in so einem Moment die Wut hochkocht, wäre nachvollziehbar.


Geschrieben von bob-der-elch am 23.04.2020 um 14:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von benstreetbob
zum zitierten Beitrag Zitat von bob-der-elch
Wenn die Irren, welche bei mir vor der Haustür mit 150...200km/h vorbeirauschen, dadurch bald zu Fuss gehen, dann kann ich das nur begrüßen.....

Wo wohnst du auf der Autobahnrastätte?smile

Im Kochertal..... Kannst dir die Videos der Beknackten auf gaskrank.tv oder youtube dazu ansehen...


Geschrieben von Silver Surfer am 23.04.2020 um 15:21:

Hoffe das die Strafen auch für unsere Osmanischen- Deutschen gelten. Mit  schussbereiten Waffen und Sperrung von Autobahn spuren, diese vergehen sind sicher nicht im BG Katalog aufgeführt.


Geschrieben von ShortyZK6 am 23.04.2020 um 15:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von benstreetbob
Oder die pennen mit ihrem handy auf der mittleren autobahnspur ein und werden immer langsamer.
Warte noch auf den der da parkt wird auch noch kommen.

....sorry,war nur das eine mal...kommt nicht wieder vorgroßes Grinsen

__________________
Auf Nägel gehören Köpfe,und Ponyreiten kostet Geld.


Geschrieben von benstreetbob am 23.04.2020 um 15:56:

Ne die jenigen merken es nicht da kannst du machen was du willst die denken sich warum regt der sich jetzt auf.

__________________
lächle du kannst sie nicht alle töten....


Geschrieben von _Rodeo_ am 23.04.2020 um 16:12:

Die Strafen sind doch für die in Ordnung, die mit offener Auspuffklappe bei mir zuhause vorbeifahren. Dies gilt sowohl für Motorrad- als auch Autofahrer.

Gruß Rodeo


Geschrieben von HeikoJ am 23.04.2020 um 16:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von Silver Surfer
und Sperrung von Autobahn spuren, diese vergehen sind sicher nicht im BG Katalog aufgeführt.

Nein, weil das ein Straftatbestand ist.

§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 

1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 
2.Hindernisse bereitet oder 
3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Und der Besitz und das Führen von Schusswaffen ist im Waffengesetz geregelt.

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."