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Herstellerbescheinigung für Reifen
Hallo,
ich habe die Suche benutzt, aber nichts passendes gefunden, was mich gewundert hat. Sollte dieses Thema schon behandelt worden sein, bitte ich um Verzeihung.
Wie ja die meisten sicher wissen, ist die altbewerte Reifenfreigabe nicht mehr gültig und eine Eintragung ist erforderlich.
Nun finde ich auf volgendes:
Die Herstellerbescheinigung dokumentiert die Eignung auch im Falle einer abweichenden Rad-/Reifenkombination und kann als Grundlage bei der Vorführung und Abnahme bei den Überwachungsorganisationen dienen. Allerdings stellt diese Bescheinigung keine Garantie dafür dar, dass die darin genannte Bereifung durch die Prüforganisationen abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. ( Quelle https://www.tourenfahrer.de/artikel/neue-vorschriften-fuer-reifenfreigaben/)
Nun stellt sich mir die Frage, wo ich diese Herstellerbescheinigung her bekomme. Ich fahre auf meine Rocker C Metzeller 260er und 100er bisher mit der Freigabe und würde diese gerne Eintragen.
Vielen Dank
Christian
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Wer anderen eine grube gräbt, ist ein HRNSHN
Herstellerbescheinigung bekommst vom Hersteller der Reifen, von wem sonst. Da bekommst auch ein techn. Datenblatt von deinen Reifen. Mit dem kann der TÜV deine Reifen eintragen. Einfach den hersteller anmailen und kund tun was man will. Geht meist recht flott mit der Antwort.
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von CDC
Ich fahre auf meine Rocker C Metzeller 260er und 100er bisher mit der Freigabe und würde diese gerne Eintragen.
Vielen Dank
Christian
Die Freigabe des Herstellers sollte in aller Regel genügen, die abweichende Reifengröße vom Prüfer eintragen zu lassen. Natürlich kann der Prüfer die Eintragung theoretisch verweigern, denn sonst hätte ja der Reifenhersteller genaugenommen die Eintragungshoheit. Dennoch wird ein Prüfer die Eintragung sicher nicht grundlos ablehnen, wenn eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorliegt. Als Ablehnungsgrund könnte ich mir vorstellen, dass ein Reifen trotz Freigabe nicht richtig passt, also z.B. irgendwelche Bauteile des Motorrades (Antriebsriemen oder -kette, Schwinge, Gabelrohr,...) am Reifen scheuern. Die Tatsache, dass der Prüfer die Eintragung verweigern kann, ist aber eher theoretisch - praktisch wird das wohl selten vorkommen.
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...
. . . so ist es und wenn Du an den falschen kommst, kann es sein, dass Du einen Bericht mit Reifenbindung bekommst.
Bedeutet, dass Du nur den eingetragenen Reifenhersteller (Typ, Größe) fahren darfst.
Wenn der nicht mehr lieferbar oder Du auf eine andere Marke wechseln willst, fängt das Prozedere von vorne an.
zum zitierten Beitrag Zitat von doc.ruetti
Bedeutet, dass Du nur den eingetragenen Reifenhersteller (Typ, Größe) fahren darfst.
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...
wie schon mehrfach im Forum geschrieben, ist das nicht so einfach.
hier mal ein Beispiel von Pirelli.
in dieser Bescheinigung steht nur das der Reifen auf einer genormten Motorradfelge gefahren werden darf. Hier wird kein spezieller Hersteller, schon gar nicht ein spezielles Modell erwähnt.
Ergo kann es Probleme geben.
In diesem Fall wurde der Reifen vom normalen TÜV nicht eingetragen. Wäre wohl eine Einzelabnahme bei der DEKRA möglich? kann sein aber das kostet dann noch mal so viel wie der Reifen selbst.
Gruß Paul
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it´s only Rock´n Roll (but i like it)
Laut einem TÜV Prüfer, mit dem ich mich heute unterhalten habe, sei die veränderte Regelung derzeit ausgesetzt. Es gebe wohl noch reichlich Klärungsbedarf, weil tatsächlich keiner so recht weiß, wie die neuen Vorschriften denn jetzt in der Praxis umgesetzt werden sollen. Es sei z.B. noch völlig unklar, auf welcher Basis eine Reifeneintragung erfolgen kann. Seine Empfehlung war, erstmal wie bisher weiterzufahren.
Meine TÜV-Plakette habe ich heute jedenfalls "ohne erkennbare Mängel" erhalten, allerdings war bei mir auch noch ein Reifen des Herstellungsjahres 2019 montiert - bis zu diesem Herstellungsjahr gelte ohnehin die alte Regelung mit Freigabe der Hersteller.
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...
am besten vorher mit der Bescheinigung zum TÜV oder zur Dekra und mal nachfragen.
So habe ich es gemacht. nachdem ich nur Absagen erhalten habe, hab ich erst mal nicht auf diese Reifen gewechselt. Die Überlegung war eh nur aus langerweile geboren denn meine "alten" Reifen sind noch relativ gut.
also habe ich auch erst mal keine Kohle versenkt.
das Thema scheint noch immer bissel undurchsichtig zu sein.
Es wäre einfacher wenn in der Reifenfreigabe HD und in meinem Fall Streetbob FXDB drin stehen würde. macht es aber nicht.
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Ok, erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich habe ja die Reifenfreigabe von Mezeler und die montierten Reifen sind von 2019 daher egal was kommt, fahren darf ich ja.
In den nächsten zwei Wochen kommt ein neuer Lenker, welchen ich eintragen lassen werde und dabei versuche ich mal mein Glück mit den Reifen.
Werde dann hier Berichten wie es gelaufen ist
Bis dahin, gute Fahrt
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