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Geschrieben von Börnie am 24.05.2021 um 12:54:

großes Grinsen

Und bitte beachten : Erstzulassung nach deutscher STVZO oder nach EG Betriebserlaubnis.
Mischen gilt nicht :-)

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Geschrieben von Roland_S am 25.05.2021 um 07:30:

Sorry Börnie die 30cm gelten generell und haben nichts mit der Zulassung zu tun.


Geschrieben von Sam V am 25.05.2021 um 11:06:

Für die Rocker gibt es Blinker, die an der Schwinge verbaut werden. Ich würde aber vorher mit dem TÜVer reden, da die damit immer noch vor der Hinterachse liegen.

https://extremebikes.de/produkt/omp-led-blinker-ruecklicht-3-in-1-halter-schwinge-fuer-harley-davidson-breakout-rocker-typ-2/

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von HD501 am 25.05.2021 um 12:37:

Sehen nicht schlecht aus und sicher eine gute Lösung. Aber mit Sicherheit keine ausreichende Sichtbarkeit von der gegenüberliegenden Seite. Also wieder nix

Ich finds eh einen Witz, dass es hier bei Zulassung nach StVZO und EG verschiedene Maße gibt. Welche Idioten haben sich denn sowas einfallen lassen.
Ich hatte aber auch bisher, egal ob TÜV oder Polizei, noch nie Probleme mit EG obwohl Mopeds nach StVZO.

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von George am 25.05.2021 um 14:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von REMCM
Da wäre u.U. eine eingehende Beratung durch eine Fachwerkstatt ( mit angeschlossener TÜV-Abnahme ) eine gute Investition gewesen.

1. Kennzeichenhalter mit gebogenen Platten KÖNNEN nach § 21 eingetragen werden.

2. Die Problematik mit Reifenfreigaben 2020 ist bekannt.

3. Mindestmaße für Blinkeranbau gibt's auch schon länger als 2 Wochen.

Yep, sehe ich auch so.

Die Blinkergeschichte musst du wahrscheinlich eh angehen, da diese Maßvorgaben mittlerweile auch jedem Dorfsheriff bei einer Verkehrskontrolle geläufig sind.

Für Reifen und Kennzeichen würde ich mir eine andere Prüfstelle suchen.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Börnie am 25.05.2021 um 17:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Roland_S
Sorry Börnie die 30cm gelten generell und haben nichts mit der Zulassung zu tun.

Ich meine nicht die Zulassung bei der Zulassungsstelle
sondern die Zulassung zur Erlangung der EG Betriebserlaubnis.
Und ja, genau ….. das Maß muss eingehalten werden.

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Geschrieben von Börnie am 25.05.2021 um 17:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
……… dass es hier bei Zulassung nach StVZO und EG verschiedene Maße gibt. Welche Idioten haben sich denn sowas einfallen lassen……….

Zuerst war Deutschland mit der STVZO.
Dann hat wer Europa erfunden. Dann kam
die EG Zulassung/Betriebserlaubnis.
Ja, es ist sehr schade, dass die EG nicht einfach
für alle zugehörigen Länder die Deutsche STVZO
Wort für Wort übernommen hat. Aber verständlich. 
Und in einigen Dingen sogar gut. 

Gruss Börnie

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Geschrieben von HD501 am 25.05.2021 um 18:35:

Ich weiß, mir ging’s eher darum warum man das nicht mal vereinheitlicht. Und ob das schade ist.....die Maße in diesem Fall kommen uns auf jeden Fall bei EG zugute

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Geschrieben von Börnie am 25.05.2021 um 19:05:

Aber genau das ist es doch : vereinheitlicht.
EG weit. 
Und genau deswegen ist die alte STVZO
anders. Und „bald“ Geschichte.

Hier wirds ganz nett beschrieben 

https://verkehrslexikon.de/Module/BetriebsErlaubnis.php


https://www.bussgeldkatalog.org/stvzo/




Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine Rechtsverordnung des Bundes auf Grundlage des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes, erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Gemeinsam mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelte die StVZO bis 1998 weite Bereiche des Straßenverkehrsrechts.

Die StVZO wird derzeit abgebaut und in andere Verordnungen überführt. Der erste Schritt wurde mit der Überarbeitung des Teils A mit den §§ 1–15 (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) durchgeführt. Dieser Teil wurde durch die Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 1. Januar 1999 aufgehoben und ersetzt.

Der zweite Schritt betraf den Bereich der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr mit den §§ 24–28, Teil IIa und den Anlagen I–VII, die zum 1. März 2007 aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überführt wurden. 2011 wurden einige Vorschriften der StVZO in die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung überführt. Vorgesehen ist – wann, ist noch offen – eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV). Mit dessen Einführung soll die StVZO endgültig abgeschafft werden.
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Geschrieben von HD501 am 25.05.2021 um 20:03:

Zuviel Beamtendeutsch. Mir reichts zu wissen, dass der scheiß irgendwann ein Ende hat😁

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Geschrieben von Roose1977 am 31.05.2021 um 19:45:

Ich bedanke mich an dieser Stelle für eure Kommentare und Stellungnahmen durch eure Erfahrungen, ich finde es immer wieder beeindruckend wie schnell man fachliche Antworten bekommt, abgesehen von vereinzelten überflüssigen Kommentaren, ich bin begeistert von der Gemeinschaft und dem Zuhammenhalt hier im Forum. Wie gesagt ich bedanke mich für eure fachlichen Antworten und Hilfe und hoffe das dieser Geist auch in Zukunft dieses Forum insperiert. Wir sind doch alle Schrauber und lieben unsere V-Twins und den American Way of Life. 
In diesem Sinne weiter so lasst uns unsere Erfahrungen teilen und einander helfen bei Fragen. Ich hoffe das ich in Zukunft auch einiges dazu beisteuern kann. 

Ich wünsche allen Forum Teilnehmern einen guten Start in die neue Woche und einen schönen Feierabend. 

Gruß Markus