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Geschrieben von tovaxxx am 19.07.2022 um 16:17:

Du kannst einzeln eintragen lassen was du willst. Leider gelten die ABE's nur mit der sonstigen Serienausstattung. Somit erlischt die Betriebserlaubnis wenn du beides änderst und kein Kombigutachten hast. Im Schein muss dann stehen"in Verbindung mit" oder "i. V. mit". Dann darfst du bei der Rennleitung, die sich auskennt auch weiter fahren.


Geschrieben von Fux am 19.07.2022 um 17:10:

 Wenn das so wäre, dann wären  die Kombigutachten 
Unnötig .
Also bei mir steht in der ABE im Kleingedruckten nur mit Originalteilen u. a. LuFi gültig.
Steht bei mir auf der Rückseite, wurde aber so explizit wie im ABE nicht eingetragen. Sondern Nur Hersteller und Typ.
Ich dene wenn du in eine Kontrolle gerätst, wo sich jemand auskennt wird es schwierig.
Gruss Andi

Seit wann gibt es denn diese sogenannten Kombigutachten? 
Was wurde davor gemacht??? Sind frühere Eintragungen dann plötzlich nichtig? Kann nicht sein.
Mag sein, dass ein Chef-Sheriff in einer Kontrolle evtl. nen bisschen Streß macht. Dann ist das eben so und ich schaue was passiert.
Wie gesagt, beim stinknormalen TÜV hatte ich noch nie Probleme. Deshalb bleibt aktuell auch alles wie es ist...