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Du kannst einzeln eintragen lassen was du willst. Leider gelten die ABE's nur mit der sonstigen Serienausstattung. Somit erlischt die Betriebserlaubnis wenn du beides änderst und kein Kombigutachten hast. Im Schein muss dann stehen"in Verbindung mit" oder "i. V. mit". Dann darfst du bei der Rennleitung, die sich auskennt auch weiter fahren.
Wenn das so wäre, dann wären die Kombigutachten
Unnötig .
Also bei mir steht in der ABE im Kleingedruckten nur mit Originalteilen u. a. LuFi gültig.
Steht bei mir auf der Rückseite, wurde aber so explizit wie im ABE nicht eingetragen. Sondern Nur Hersteller und Typ.
Ich dene wenn du in eine Kontrolle gerätst, wo sich jemand auskennt wird es schwierig.
Gruss Andi