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Geschrieben von Ironpig am 03.04.2023 um 10:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
machs doch nicht so kompliziert ....
von wann ist denn das "Umrüstschreiben" vor oder nach der Änderung und Ergänzung der Reifenzulassungen ?
Ansonsten gilt "wenn ALLE ursprünglichen Vorgaben gleich sind, wobei Last- und V-Index nach oben abweichen dürfen, ist Hersteller, Bauart und Modell egal".
Und "Mischbereifung" bezieht sich auf die "Mischung" auf EINER Achse, und das ist bei einem EINspurfahrzeug eher selten ....  großes Grinsen .

... leider ist es nicht so einfach wie Du meinst.  großes Grinsen

Man darf entweder den Geschwindigkeitsindex oder die Bauart ändern. Beides zusammen geht nicht.

... AVON liegt richtig.


Geschrieben von LETTI am 03.04.2023 um 11:00:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

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BRC #2


Geschrieben von Weich-Ei am 03.04.2023 um 11:05:

grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr .......  Baby

Wann bist Du das letzte Mal vom ADAC kontrolliert oder getüvt wurden ?!?!
Geh zu einer Prüforganisation und bitte am Tresen freundlch betreffs Auskunfsteinholung VOR einer Umrüstung nach einem Prüfer der motorradaffin ist und sich damit WIRKLICH auskennt (ja solche Leute gibt es).
VORSICHT dieses Ansinnen kann zu urplötzlicher Stille und grimmiger Gesichter führen, sollte sich das nicht in Rauch auflösen ist auch die ernst gemeinte Frage nach einem Termin bei der GF betreffs öffentlichen Auftreten machbar.
Die Prüfbereiche sind so umfangreich das da jeder sein "Spezialgebiet" hat. Ich sag dann immer, kein Problem sie gehen bestimmt auch zum Urologen bei Zahnschmerzen, sind ja beides Ärzte ....  großes Grinsen

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Saftschubse am 03.04.2023 um 11:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig
... leider ist es nicht so einfach wie Du meinst. großes Grinsen

Man darf entweder den Geschwindigkeitsindex oder die Bauart ändern. Beides zusammen geht nicht.

... AVON liegt richtig.

Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungs- bescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies die Bauart, die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben.

Wichtiger Hinweis! Die Veröffentlichung des BMVI wurde nachträglich an einem Punkt korrigierend ergänzt: Die Bauart des Reifens, der montiert werden soll, darf von den Vorgaben in den Fahrzeug- papieren abweichen. Alle anderen Spezifikationen müssen mit den Vorgaben übereinstimmen. In der Praxis dürfen also Radial-Reifen durch Diagonal- oder Bias Belted-Reifen ersetzt werden


Wieso denkst du dass das so ist? Das steht da nirgends. Ich hab es dir noch mal rot hervorgehoben. Der Trag - und Geschwindigkeitsindex dürfen auch höherwertiger sein. Dazu kommt dann noch, dass die Bauart Wurst ist. Das ist blöd geschrieben, aber ist so richtig, wie es schon mehrfach beschrieben wurde. Und wenn du auf Sicher gehen willst, nimm den Cruisetec. Ist ein super Reifen, fahre den selber schon den zweiten Satz und kann den nur empfehlen.


Geschrieben von Ironpig am 03.04.2023 um 11:12:

Weichei,

finde erst mal einen bei DEKRA und Konsorten der sich hier mit dieser Materie auskennt - ist fast wie ein 6er im Lotto.

Da informiere ich mich lieber selbst bzw. hier im Forum und siehe da:


LETTI hat das richtige neue Schrieben gepostet.

Nach dem ist alles klar für mich (mit diesem Schreiben von LETTI) vielen Dank !

AVON und Metzeler gehen, Michelin nicht (Radumfang ändert sich mi /65).


Geschrieben von Weich-Ei am 03.04.2023 um 13:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Weich-Ei
machs doch nicht so kompliziert ....
Ansonsten gilt "wenn ALLE ursprünglichen Vorgaben gleich sind, wobei Last- und V-Index nach oben abweichen dürfen, ist Hersteller, Bauart und Modell egal".

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig

AVON und Metzeler gehen, Michelin nicht (Radumfang ändert sich mi /65).

Was in meiner Antwort ist/steht da anders ??
Die Reifendimension/-größe ist das Kriterien das sich nicht ändern darf, wenn Du natürlich einen Reifen mit anderen Querschnitt raussuchst .....

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Geschrieben von Weich-Ei am 03.04.2023 um 13:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig
finde erst mal einen bei DEKRA und Konsorten der sich hier mit dieser Materie auskennt - ist fast wie ein 6er im Lotto.

nobody say it would be easy
ich hab nur gesagt das es die gibt, nicht das die an jeder Ecke auf den Bäumen wachsen
und das mit der Frage nach Einem hab ich genau so gemacht und ihn dadurch gefunden ...

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