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Geschrieben von Franz-REMCM am 07.07.2024 um 13:51:

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Geschrieben von Weich-Ei am 07.07.2024 um 13:53:

Nein, der Auspuff (egal welcher) muss eingetragen sein.

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Geschrieben von Sprotte am 07.07.2024 um 14:34:

Genau weiß man das nur, wenn das originale Gutachten der Abnahme vorliegt, da sollte drin stehen, was zu dem Zeitpunkt verbaut war, das existiert leider meistens nicht mehr….

Ich würde es drauf ankommen lassen und mit den US Tüten weiter fahren, sind leiser als so mancher geprüfter Auspuff…

gebrauchte EU Töpfe gibt’s regelmäßig bei eBay Kleinanzeigen für kleines Geld, kann man sich ja bei Zeiten besorgen und für den Fall der Fälle auf Lager legen 

( einfach ne Suche mit Road King Auspuff in Motorradteile beauftragen und dann schauen, was angeboten wird, da kommt schon irgendwann der Richtige)


Geschrieben von HD501 am 07.07.2024 um 20:03:

Was steht denn in den Papieren? Das hat’s früher schon gegeben, dass die Originaltöpfe eingetragen wurde bei der Erstabnahme. Heute leider nicht mehr so leicht. Normalerweise steht im Gutachten die Artikelnummer der Töpfe mit e Nummer für das jeweilige Modell

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Geschrieben von Alter_Mann am 09.07.2024 um 07:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Was steht denn in den Papieren? Das hat’s früher schon gegeben, dass die Originaltöpfe eingetragen wurde bei der Erstabnahme. Heute leider nicht mehr so leicht. Normalerweise steht im Gutachten die Artikelnummer der Töpfe mit e Nummer für das jeweilige Modell

Absolut gar nichts, dass ist ja mein Problem bzw. was ich nicht verstehe und warum sie all 3x beim Vorbesitzer ihre TÜV-Plakette bekommen hat. Es war ein älterer Herr, der all seine HD-Sachen verkauft hat. Der hätte mir doch andere Töpfe mitgegeben. Auf Nachfrage, er hat nichts mehr.

In den Papieren steht unter:
E: 1HD1xxxxxxxxx
2.1: 1008
2.2: 000000000000
22: komplett leer
17: E für Einzelabnahme
K: leer


Geschrieben von cal43 am 09.07.2024 um 08:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Alter_Mann
was ich nicht verstehe und warum sie all 3x beim Vorbesitzer ihre TÜV-Plakette bekommen hat.

is doch ganz einfach, bremst , Licht geht, is nicht extrem umgebaut und nicht zu laut, alles ok Plakette.
du bist der erste der sich über sowas Gedanken macht.

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Geschrieben von Franz-REMCM am 09.07.2024 um 08:41:

Man könnte ja bei den Prüfstellen anrufen, die die letzten Hauptuntersuchungen gemacht haben und sich beschweren?

Gruß Franz


Geschrieben von Alter_Mann am 18.07.2024 um 18:16:

Hab mal messen lassen,

85db eingetragen 89,4-90,2 ergab die Messung im Stand.

Wieviel Toleranz gibt es?
Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?


Geschrieben von rockerle69 am 18.07.2024 um 19:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Alter_Mann
Hab mal messen lassen,

85db eingetragen 89,4-90,2 ergab die Messung im Stand.

Wieviel Toleranz gibt es?
Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Aloha,
gemessen womit und nach welcher Norm bzw.welchem Messverfahren?

Wie misst die Polizei das Standgeräusch von Motorrädern?
D
ie Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, der keine nennenswerten akustischen Störungen bewirkt. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 Meter über der Fahrbahnoberfläche. Die Mikrofonkapsel muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter gerichtet sein. Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.
Quelle: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft F 4 cool , Bundesverband gegen Motorradlärm.

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

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Geschrieben von Knut Schmidt am 18.07.2024 um 19:59:

Hallo, wenn der Auspuff nicht für das Motorrad zugelassen ist, braucht ein Kontrolleur nicht zu messen. Dann kann das Fahrzeug auch ohne Messung stillgelegt werden. Wenn gemessen wird, gilt eine Toleranz von 5 dB. Dabei ist zu beachten, dass das Messgerät des Kontrolleurs eventuell 1dB zu viel anzeigen kann und Umweltgeräusche bis zu einem gewissen Grad mitgemessen werden dürfen. Bei eingetragenen 85 dB ist man bei einem Messwert von 90,1 dB illegal.


Geschrieben von Jocken am 18.07.2024 um 20:36:

Moin,
So sieht es bei meiner in den Papieren aus. Ist ja auch ein TC 88 US Import und da ist der Auspuff extra eingetragen.

Und mit den lieben TÜV Prüfern ist es ja immer eine Sache, an wen man da gerät. Schätze auch, dass,  solange der Auspuff nicht zu brachial klingt, da nicht groß geguckt wird. Aber wenn es einer drauf anlegt, kann er einem einen Strick draus drehen.