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Geschrieben von Moos am 19.03.2026 um 19:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Wenn also unter Punkt K. nix steht, aber im Text „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ und nur Reifengrößen (und keine Marke) eingetragen sind, dann kannst du Marken fahren die du willst.

Genau so hat es mir gestern beim TÜV ein Prüfer erklärt. Wen keine BE oder sonstiges mehr vorhanden oder greifbar ist, wie oftmals bei älteren Fzg., kannst fahren was willst sofern die techn. Reifendaten stimmen. Ging um meine alte Z1, die ne neue HU benötigt.

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Moos

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Geschrieben von HD-Biker am 19.03.2026 um 20:15:

Moin,
Ich habe keinen TÜV bekommen.

Text im KFZ: ..   Reifenfabrikatsbindung....   und natürlich die Reifengrößen.

Fahre einen Metzler Marathon seit über 20 Jahren. Beipackzettel / Reifenfreigabe immer dabei. Seit dem 01.01.2025 sind diese "Beipackzettel / Reifenfreigabe" vom Hersteller ungültig.
Metzler Marathon wird nicht mehr produziert und wurde durch Metzler Marathon Ultra ersetzt. Maße sind geblieben.
Der Name Ultra ist in der KBA des TÜV gelistet.
Somit kein TÜV.  Einzige Möglichkeit zum Baurat. Entweder den Reifen eintragen lassen oder die Reifenfabrikatsbindung komplett rausnehmen. Ich habe mich für die 2 Version entschieden.
DIe perverse Abzocke ist, der TÜV verweigert die Plakette aus geschilderten Gründen. Am nächsten Tag fährt man zum selben TÜV,  lässt die Reifenbindung austragen, von einem Mitarbeiter der im selben Laden (Küss) arbeitet.

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Geschrieben von HD-Biker am 19.03.2026 um 20:16:

Sorry, sollte heißen ist in der KBA nicht gelistet.

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Geschrieben von FRN1985 am 19.03.2026 um 21:43:

TÜV ist nicht KÜS und auch nicht Dekra oder GTÜ! 

Man muss nicht zum TÜV, man muss alle 2 Jahre zur HU (Hauptuntersuchung) und ggf. ASU. 

Für die Gesetzesänderungen kann der Prüfer nichts, die Prüforganisation vermutlich wenig. Schuld ist EU und die deppen der Politik, aber es spült auch Geld in die Kassen und eine Krähe hackt der anderen... 
Aber warum fährt man nochmal zum gleichen Prüfer? Wenn mir einer so kommt und nicht direkt anbietet den Passus auszutragen und mir die HU abnimmt, wird der mich nie wieder sehen.

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Greetz
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Geschrieben von Franz-REMCM am 19.03.2026 um 22:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von FRN1985
Aber warum fährt man nochmal zum gleichen Prüfer?

Vielleicht hat er ihm gefallen.


Geschrieben von HD-Biker am 19.03.2026 um 23:05:

Moin,
ich bin natürlich nicht zum gleichen Prüfer gefahren.

Habe jediglich beschrieben wie es in der Praxis aussieht.

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Geschrieben von HD-Biker am 19.03.2026 um 23:14:

Die Neuregelung bezüglich der Reifenfabrikatsbindung ist eine nationale Verschärfung in Deutschland und keine direkte EU-Verordnung. Sie basiert auf einer neuen Auslegung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch das Bundesverkehrsministerium, die ab dem 1. Januar 2025 (nach einer Übergangsfrist) vollumfänglich.

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Geschrieben von HD-Biker am 19.03.2026 um 23:16:

EU-Kontext: In vielen anderen EU-Ländern ist die Handhabung der Reifengrößen flexibler, solange die Dimensionen (Größe, Geschwindigkeitsindex, Traglast) stimmen. Die Pflicht zur Eintragung jedes abweichenden Reifenmodells ist eine spezifisch deutsche Auslegung zur Sicherstellung der Betriebserlaubnis.

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Geschrieben von Moos am 20.03.2026 um 01:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD-Biker
Sorry, sollte heißen ist in der KBA nicht gelistet.

Du kannst deine Beiträge nachträglich bearbeiten, in dem Du auf das Bleistiftsymbol unten rechts des zu ändernden Beitrages klickst.

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Geschrieben von Road King Spezial 22 am 21.03.2026 um 11:15:

Moin,
in meiner Betriebsanleitung von 2022, steht unter Tabelle 23. Zugelassene Reifen: Dunlop. (und für alle Touring Maschinen und Größen da gelistet)
im Schein stehen nur die Dimensionen, sonst nix.
Im Brief steht nur die allg. EG Typgenehmigung oder ABE.
In der EU Certifacate of conformity stehen auch nur die Reifen Dimensionen, plus der Luftdruck VA / HA und plus die Felgen Dimensionen in Zoll.
Die Michelin Commander III Touring hat mir beim letzten Boxenstopn 10/2025 HD Nord verkauft und montiert - auf meinen Wunsch hin. Ich hab für die ABE vom Bike eine Service-Information für Reifenumrüstung an Krafträdern mit EU-Typgenehmigung von Michelin Reifenwerke, Karlsruhe. = Bauteilgenehmigung nach UN-/ECE-Regelung Nr.75. Es besteht keine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung.

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Geschrieben von springerdinger am 21.03.2026 um 12:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Road King Spezial 22
Moin,
in meiner Betriebsanleitung von 2022, steht unter Tabelle 23. Zugelassene Reifen: Dunlop. (und für alle Touring Maschinen und Größen da gelistet)

Weil diese explizit von der Company freigegeben sind .


Geschrieben von Sunglow am 21.03.2026 um 23:54:

Eigentlich müsst ihr nicht jedes Modell, soweit EG-zugelassen, einzeln kommentieren.
Feld "K" in der Zulassungsbescheinigung Teil I beginnt mit "e...": ihr seid aus dem Schneider. Ja,. auch für die Fuzzygleit FXBGFR Baujahr 9/2016. 

Die Verschärfung der Fabrikatsbindung betrifft NUR Modelle mit deutscher Betriebserlaubnis (z.B. Eintrag in Feld K: G419) oder Einzelabnahmen.
EG-Zulassung bedeutet grundsätzlich ohne Fabrikatsbindung, und das sollte für alle ab 2000 erstmals typzugelassenen Modelle gelten.

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Geschrieben von Knut Schmidt am 22.03.2026 um 08:32:

Hallo, vielen Dank an Shimmy aus Greven für das Bereitstellen des PDF mit den Erläuterungen vom ADAC, auf Seite 1, als erste Antwort. 

Im PDF ist zum Ende hin nachzulesen, dass die Gesetzesregelung noch nicht rund ist. Z.B. wenn bei einem Motorrad mit deutscher Betriebserlaubnis die Fabrikatsbindung nachträglich ausgetragen wurde, gilt immer noch die eingetragene Bauart. Z.B. Diagonalreifen. Beim Wechsel auf Radialreifen wird dann die neue Bauart mit dem montierten Fabrikat eingetragen. Ob damit eine neue Fabrikatsbindung besteht, ist unklar. 

Zudem kommt noch eine Unsicherheit, weil nicht jeder HU-Prüfer und jeder Polizist weiß, ob z.B. Biasbelt Reifen gefahren werden dürfen, wenn Diagonalreifen eingetragen sind.


Geschrieben von Knut Schmidt am 22.03.2026 um 09:37:

Zu meinem obenstehenden Beitrag: Die Zeitung Motorrad hat in der Ausgabe 03/2026 berichtet, dass einer Fantic Caballero 700 im ersten Anlauf die HU-Plakette verweigert wurde, weil Radialreifen montiert waren, aber bei den Reifengrößen in der Zulassungsbescheinigung der Buchstabe R fehlt. Die Reifen waren original, ab Werk. Der Hersteller hatte bislang ausschließlich genau diese Radialreifen für die Erstausstattung verwendet. 

Edit: Es handelt sich um ein aktuelles Modell eines italienischen Herstellers, mit EG-Betriebserlaubnis.


Geschrieben von Sunglow am 22.03.2026 um 11:17:

Fabrikatsbindung und unterschiedliche Bauart sind aber auch zwei Paar Schuhe.

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