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Geschrieben von vtwenpower am 17.09.2009 um 18:59:

Zitat von BIG BORE
An den stehenden Autos vorbeifahren nehm ich an . Na dann pack ich mir schon mal paar Sachen zusammen fürs Gefängnis . cool

Das ist aber auch kein Überholen Augenzwinkern


Geschrieben von Kanalratte64 am 17.09.2009 um 19:48:

Ich denke, Papier ist geduldig - & es ist immer wieder interessant, welchen Bullshit wir hier angeblich umsetzen müssen. Nuja - zum Glück sieht die Realität oft noch anders aus :-) .....und falls mein Schein mal weg sein sollte muss ich halt meinen Kaffeeautomat auf V2 umbauen ;-)

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good vibrations - good life - enjoy riding


Geschrieben von Highjagger am 17.09.2009 um 20:00:

Also müssen wir doch in Bau , shit , brauch dann erstmal ne Tätowierung , damit die mich da drin ernst nehmen .

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Weil jeder Tag zählt

Nothing else matters

Tradition ist das Feuer weiterzugeben,Nicht die Asche anzubeten


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 17.09.2009 um 20:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von Highjagger
Also müssen wir doch in Bau , shit , brauch dann erstmal ne Tätowierung , damit die mich da drin ernst nehmen .

die bekommst du dort schon deine tättowierung cool fröhlich

__________________
cool


Geschrieben von HarryDavidsSon am 17.09.2009 um 20:30:

Lieber Jürgen1308 !

die entscheidende Frage blieb leider unbeantwortet - wie kommt's dass du dich da so fein und legal ausdrücken kannst - Anwalt oder Behördenseite ??? smile smile Oder Thema in der Fahrschule ???

Egal - ich versteh's grad eh noch nich wirklich - als ob wir jemals an einem Bahnübergang überholt haben - die Züge sind sowieso keine Gegner - bis auf die ICE.... Zunge raus Zunge raus

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Ride Safe and Loud


Geschrieben von FiXR am 18.09.2009 um 00:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von HarryDavidsSon
Lieber Jürgen1308 !

die entscheidende Frage blieb leider unbeantwortet - wie kommt's dass du dich da so fein und legal ausdrücken kannst - Anwalt oder Behördenseite ??? smile smile Oder Thema in der Fahrschule ???

Egal - ich versteh's grad eh noch nich wirklich - als ob wir jemals an einem Bahnübergang überholt haben - die Züge sind sowieso keine Gegner - bis auf die ICE.... Zunge raus Zunge raus

Danke Sohn Davids, dacht nur ich bin bekloppt und versteh die Relevanz dieser schicksalsschweren Botschaft nicht geschockt

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Besser spät als nie Freude
Cheers
Pete


Geschrieben von Hackstock666 am 18.09.2009 um 02:47:

Bei nem Unfall sieht das ganze natürlich wieder anders aus. wenn jemand verletzt is, ist das automatisch ne Straftat. Nennt sich dann fahrlässige Körperverletzung. War aber schon immer so!!!


Geschrieben von Amarillo am 18.09.2009 um 07:07:

@Jürgen1308

Ohne Dir nahetreten zu wollen aber trotzdem mit Verlaub,


Du schreibst Bullshit!



Grüße!


Geschrieben von Jack Harley am 18.09.2009 um 15:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von Amarillo
@Jürgen1308

Ohne Dir nahetreten zu wollen aber trotzdem mit Verlaub,


Du schreibst Bullshit!



Grüße!

Ich wollt´s jetzt sooo nicht sagen Augenzwinkern , trotzdem danke smile
..zumindest teilweise hat er ja ein bißchen recht... fröhlich

__________________
cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von Jürgen1308 am 18.09.2009 um 19:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Amarillo
@Jürgen1308

Ohne Dir nahetreten zu wollen aber trotzdem mit Verlaub,


Du schreibst Bullshit!



Grüße!

Danke für Deine Ehrlichkeit! Dann schreib bitte auch was falsch sein sollte...damit ich was dazu lerne. Freude Freude
Ansonsten....halt die Klappe ! Baby Baby

Grüße


Geschrieben von Alter Schwede am 18.09.2009 um 19:44:

Hallo ihr lieben nicht gleich in die Luft gehen.
Neben mir sitzt ein Anwalt im Verkehrsrecht und der sagt......
bei geschlossener Schranke und stehendem Verkehr ist das vorbeifahren an den Autos......
keine Ortnungswidrigkeit,sofern keine Behinderung stattfindet,
bei geöffneter Schranke und fahrenden Verkehr ist das Überholen eine Ordnungswidrigkeit
und wird mit Busgeld Bestaft.....und oder Behinderung...und oder Unfall mit Geldstafe,Punkten,
Führerscheinentzug.

Ich Grüsse euch
Gr.Stefan

Ps. Südtirol Urlaub war Geil
Meine Zicke ist gelaufen wies Lottchen.

__________________
Geht net.....gibts net


Geschrieben von Amarillo am 19.09.2009 um 10:03:

@ Jürgen:


1: Deine Definition von Halten und Warten ist etwas verwirrend. Nimm einfach die Defi aus der VwV zur StVO, die sagt alles.

--------------------------------------------------------------------------------------
An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen
Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage
oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.
--------------------------------------------------------------------------------------


So, jetzt brauchen wir die Erläuterung zu "Warten" im Unterschied zum "Halten".

Umgangssprachlich "wartet" derjenige, der stehenbleibt, aber eigentlich garnicht wollte.
Somit ist "Warten" ein durch die Verkehrslage per se oder durch eine Anordnung geschaffener Zwang zum Stehenbleiben.

Halten tut somit derjenige,der "vorsätzlich" seine Fahrt unterbricht. Er hält freiwillig, ohne Anordnung
oder aufgrung der Verkehrslage. An dem wird vorbeigefahren.

Wie der Gesetzestext schon sagt, kann aber ausschließlich derjenige "überholt" werden, der "wartet".
An allen anderen wird vorbeigefahren. Hier kommen die Bestimmungen über das "Überholen" nicht zum Tragen.





2: Deine Aussage über den Umstand, das Überholen an Bahnübergängen eine Straftat sei, ist schlichtweg falsch.

Dieser Vorgang in Natura ist nach wie vor unter den Owi`s unter dem III Teil der StVO, namentlich
§49 I Nr.5 / Nr. 19 aufgelistet.

Wenn es eine Straftat wäre, würde es hier nicht mehr aufgelistet sein, sondern explizit in den typischen Verkehrsstraftaten im III.Teil des StVG, namentlich in der §§21 bis 25b genannt sein.
Ist aber nicht so.

Genauso bestünde die Möglichkeit, wenn es eine Straftat wäre, das diese dann im "Besonderen Teil" des StGB angeführt wäre. Ist aber auch nicht so.

Klar kann ich durch das Überholen die Verkehrsstraftaten im StGB erfüllen, ( die typischen wie §§315b bis 315c und §142 StGB oder die untypischen wie §240 StGB, hat dann aber mit dem Überholvorgang an sich nichts mehr zu tun.
(auf Subsidiarität und Kausalität bzw, Tateinheit und Tatmehrheit will ich hier nicht eingehen, das würde zu weit führen.)

Ich kann durch den Überholvorgang auch verletzen, töten, dauerhaft entstellen usw.
Das rechtswidrige Überholen tritt aber hier im Rahmen der Subsidiarität zurück.

Somit ist das bloße "Überholen an Bahnübergängen" de facto keine Straftat.



Grüße!

Und nicht mehr böse sein! großes Grinsen


Geschrieben von Jack Harley am 19.09.2009 um 14:13:

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/schilderwald/default.asp?ComponentID=222157&SourcePageID=69445#atcm:8-263406

hier könnt ihr alle Änderunge nachlesen. Ansonsten gibt´s glaub nix mehr dazu zu sagen. Man sollte natürlich auch richtig lesen, was da geschrieben wird Augenzwinkern

"- Das Abbiegen für Fahrradfahrer an der Kreuzung wurde endlich legal gemacht."
...ist übrigens mein Klassiker fröhlich - wußte gar nicht, dass man das bisher nicht durfte fröhlich fröhlich

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cool
Ponyhof war gestern