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Geschrieben von First Evo am 09.01.2011 um 23:06:

Naja... ich dachte eben, die meist umgebauten Bikes sind wohl unsere und da wüßte einer was genaueres.
Mit 17 Flens, will ich das Risiko nicht so ohne weiteres angehen.
1Depp bei der Rennkontrolle und ich gehe für min.0,5 Jahre zu Fuss, das sind es mir die 2 Lampen nicht wert. Ich werde mich da wohl lieber beim Fachmann absichern.


Geschrieben von Adi am 09.01.2011 um 23:15:

Rufe beim TÜV an und gut is.
Der soll Dir das bestätigen und somit bist Du auf der sicheren Seite.

Ich hätte keine Bedenken die Dinger dranzuschrauben Augenzwinkern

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Adi66 am 09.01.2011 um 23:39:

Die Schlussleuchte ist nach der StVZO nicht das Problem. Hier steht in § 53 Abs.1

" Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben."

Dies bedeutet, sie dürfen auch zwei haben. Von mittigem Anbringen ist in § 53 nichts zu finden.

Problem nach der StVZO dürfte allerdings das Bremslicht (§ 53 Abs. 2) sein. Hier darf bei Krafträdern ohne Beiwagen nur eine Bremsleuchte vorhanden sein.

Die Gretchenfrage dürfte nun sein, ob Deine Moppeds eine EU-Zulassung (meines Wissens generell ab ca. 2000) haben oder nach deutschem Recht zugelassen wurden. Nach EU-Zulassung ist die Anbringung der Kombileuchten kein Problem (vorausgesetzt, die Kombileuchten verfügen über die entsprechende E-Kennzeichnung). Ist die EU-Zulassung nicht vorhanden, gilt die StVZO.

Wie mein Vorredner schon sagte, würde ich mit den Fahrzeugpapieren mal beim TÜV vorbeischauen. Dann hast Du Sicherheit.

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von First Evo am 10.01.2011 um 00:04:

den § 53 habe ich auch schon zitiert, so schlau war ich nun auch schon Augenzwinkern
Jedoch hat meine schon seit Jahren eine 2te Bremsllichtleiste auf dem Tour pak, also kann das auch nicht so ganz stimmig sein.
Ich fahre zum TÜV, dann kann mir der Onkel sagen, wie ich 3 Flens spare und kloppe die neuen Dinger notfalls in die Tonne.


Geschrieben von George am 10.01.2011 um 00:11:

Gibt es für 'n zweites Rücklicht auch Punkte?
Kenne ich bisher nur vom fehlenden Katzenauge (3 Punkte).

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von Döppi am 10.01.2011 um 00:17:

Im neuen Louis Katalog steht , das bei Verwendung der Rucklicht Blinker Kombination , das Rücklicht entfernt werden muss.

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Geschrieben von First Evo am 10.01.2011 um 00:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Gibt es für 'n zweites Rücklicht auch Punkte?
Kenne ich bisher nur vom fehlenden Katzenauge (3 Punkte).

Alle illegalen Veränderungen werden mit 3 Flens honoriert, Lichtanlagen besonders


Geschrieben von George am 10.01.2011 um 00:19:

Puh, dann kann ich gut verstehen, dass du da vorsichtig bist... Freude

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Geschrieben von First Evo am 10.01.2011 um 00:41:

ich will ja noch etwas fahren und nicht wegen 2 Lämpchen eine Zeit zu Fuss gehen oder den Deppen von der MPU guten Tag sagen. Selbst mit 50% Rabatt wäre mir das gerade zu teuer Augenzwinkern


Geschrieben von Grocho am 10.01.2011 um 18:50:

Das sagt der Fahrlehrerverband Niedersachen dazu evtl hilft es Dir ja..

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an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt

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Geschrieben von George am 10.01.2011 um 19:02:

Nicht in Kombination mit Ochsenaugen? verwirrt

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Geschrieben von First Evo am 10.01.2011 um 19:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grocho
Das sagt der Fahrlehrerverband Niedersachen dazu evtl hilft es Dir ja..

Jepp, danke Dir. Damit kann ich was anfangen. Ich montiere die Dinger mal ans Bike und fahre zusätzlich mal noch zum TÜV Onkel. Die geben dann auch gerne und kostenlos eine Auskunft.
Dazu nehme ich mal den Schrieb der Fahrlehrer mit, dann sollte das passen.


Geschrieben von First Evo am 10.01.2011 um 19:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Nicht in Kombination mit Ochsenaugen? verwirrt

Ochsenaugen die auch nach hinten Blinken = Du darfst nicht mit 2 Blinker nach hinten Blinken.

Alles Quatsch, wenn ich mir die Beleuchtung an manchen LKW ansehe, da wird jeder Christbaum blass


Geschrieben von Micki am 11.01.2011 um 14:02:

So ein Quatsch,die Ochsenaugen sind nur bei älteren Baujahren "ohne" hinten verbaute Blinker zulässig.
Ab einem bestimmten Baujahr "müssen" hinten zusätzlich zu den Ochsenaugen Blinker montiert sein
Wenn man sich die Gläser der Ochsenaugen ansieht,wird man erkennen das sich auf dem nach vorn gerichteten Blinkerglas ein E-Prüfzeichen befinden,hinten sucht man es vergebens.
Und das ist kein Zufall.


Geschrieben von First Evo am 11.01.2011 um 14:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Micki
So ein Quatsch,die Ochsenaugen sind nur bei älteren Baujahren "ohne" hinten verbaute Blinker zulässig.
Ab einem bestimmten Baujahr "müssen" hinten zusätzlich zu den Ochsenaugen Blinker montiert sein
Wenn man sich die Gläser der Ochsenaugen ansieht,wird man erkennen das sich auf dem nach vorn gerichteten Blinkerglas ein E-Prüfzeichen befinden,hinten sucht man es vergebens.
Und das ist kein Zufall.

Das kann nun auch nicht sein. Kein Prüfzeichen = illegal. ALLE LichttechnischenEinrichtungen müßen ein E Zeichen tragen bzw. bei älteren Modellen die Schlangenlinie.
Auf meiner Sporty waren Ochsenaugen drauf und eingetragen. Alle 4 Gläser hatten das E Zeichen und mußten vom TÜV eingetragen werden. Zusätzliche Blinker durften nicht verbaut werden. Schade, dass ich den KFZ Schein nicht mehr habe, da stand das so drin.