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Naja... ich dachte eben, die meist umgebauten Bikes sind wohl unsere und da wüßte einer was genaueres.
Mit 17 Flens, will ich das Risiko nicht so ohne weiteres angehen.
1Depp bei der Rennkontrolle und ich gehe für min.0,5 Jahre zu Fuss, das sind es mir die 2 Lampen nicht wert. Ich werde mich da wohl lieber beim Fachmann absichern.
Rufe beim TÜV an und gut is.
Der soll Dir das bestätigen und somit bist Du auf der sicheren Seite.
Ich hätte keine Bedenken die Dinger dranzuschrauben 
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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden 
Die Schlussleuchte ist nach der StVZO nicht das Problem. Hier steht in § 53 Abs.1
" Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben."
Dies bedeutet, sie dürfen auch zwei haben. Von mittigem Anbringen ist in § 53 nichts zu finden.
Problem nach der StVZO dürfte allerdings das Bremslicht (§ 53 Abs. 2) sein. Hier darf bei Krafträdern ohne Beiwagen nur eine Bremsleuchte vorhanden sein.
Die Gretchenfrage dürfte nun sein, ob Deine Moppeds eine EU-Zulassung (meines Wissens generell ab ca. 2000) haben oder nach deutschem Recht zugelassen wurden. Nach EU-Zulassung ist die Anbringung der Kombileuchten kein Problem (vorausgesetzt, die Kombileuchten verfügen über die entsprechende E-Kennzeichnung). Ist die EU-Zulassung nicht vorhanden, gilt die StVZO.
Wie mein Vorredner schon sagte, würde ich mit den Fahrzeugpapieren mal beim TÜV vorbeischauen. Dann hast Du Sicherheit.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
den § 53 habe ich auch schon zitiert, so schlau war ich nun auch schon
Jedoch hat meine schon seit Jahren eine 2te Bremsllichtleiste auf dem Tour pak, also kann das auch nicht so ganz stimmig sein.
Ich fahre zum TÜV, dann kann mir der Onkel sagen, wie ich 3 Flens spare und kloppe die neuen Dinger notfalls in die Tonne.
Gibt es für 'n zweites Rücklicht auch Punkte?
Kenne ich bisher nur vom fehlenden Katzenauge (3 Punkte).
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Im neuen Louis Katalog steht , das bei Verwendung der Rucklicht Blinker Kombination , das Rücklicht entfernt werden muss.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
zum zitierten Beitrag Zitat von George
Gibt es für 'n zweites Rücklicht auch Punkte?
Kenne ich bisher nur vom fehlenden Katzenauge (3 Punkte).
Puh, dann kann ich gut verstehen, dass du da vorsichtig bist... 
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ich will ja noch etwas fahren und nicht wegen 2 Lämpchen eine Zeit zu Fuss gehen oder den Deppen von der MPU guten Tag sagen. Selbst mit 50% Rabatt wäre mir das gerade zu teuer 
Das sagt der Fahrlehrerverband Niedersachen dazu evtl hilft es Dir ja..
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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt
Support your local MC
Nicht in Kombination mit Ochsenaugen? 
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zum zitierten Beitrag Zitat von Grocho
Das sagt der Fahrlehrerverband Niedersachen dazu evtl hilft es Dir ja..
zum zitierten Beitrag Zitat von George
Nicht in Kombination mit Ochsenaugen?![]()
So ein Quatsch,die Ochsenaugen sind nur bei älteren Baujahren "ohne" hinten verbaute Blinker zulässig.
Ab einem bestimmten Baujahr "müssen" hinten zusätzlich zu den Ochsenaugen Blinker montiert sein
Wenn man sich die Gläser der Ochsenaugen ansieht,wird man erkennen das sich auf dem nach vorn gerichteten Blinkerglas ein E-Prüfzeichen befinden,hinten sucht man es vergebens.
Und das ist kein Zufall.
zum zitierten Beitrag Zitat von Micki
So ein Quatsch,die Ochsenaugen sind nur bei älteren Baujahren "ohne" hinten verbaute Blinker zulässig.
Ab einem bestimmten Baujahr "müssen" hinten zusätzlich zu den Ochsenaugen Blinker montiert sein
Wenn man sich die Gläser der Ochsenaugen ansieht,wird man erkennen das sich auf dem nach vorn gerichteten Blinkerglas ein E-Prüfzeichen befinden,hinten sucht man es vergebens.
Und das ist kein Zufall.