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Geschrieben von First Evo am 29.03.2012 um 22:47:

na dann gab es das doch für umme großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Geiler Händler


Geschrieben von Vlad Dracul am 29.03.2012 um 22:50:

Das Handbuch gehört dazu! Freude

__________________
Everything louder than everything else! großes Grinsen


Geschrieben von Walle am 29.03.2012 um 22:51:

Spaß kostet?

Adi, guter Beitrag, danke!

Evo, dacht ich mir auch, is irgendwie schon traurig bei nem Neukauf...


Geschrieben von First Evo am 29.03.2012 um 22:52:

Zitat von Adi66

Das Verlangen eines Extra-Entgeldes für eine Bedienungsanleitung ist somit nicht zulässig.

Doch, ist es, es gibt keine Regelung, dass der Hersteller diese Kostenlos liefern muß. Das ist aber in seinem Eigenen Interesse, du musst es nicht Kaufen und der Hersteller wäre für jeden Fehler verantwortlich.
Gerade Amis nehmen das sehr genau, da steht sogar im Manual für eine Microwelle, das du keine Tiere etc. darin Trocknen darfst Augenzwinkern


Geschrieben von bossihamburg am 29.03.2012 um 22:55:

Handbuch und P&A-Katalog war bei mir dabei. 30 EUR für ne Selbstverständlichkeit? Was is'n das für ein Händler!


Geschrieben von Walle am 29.03.2012 um 22:56:

Spaß kostet?

Da stehen doch die Garantiebestimmungen, Einfahrhinweise usw drin!
Wenn ich sie also nicht dazu kaufe, Gas ich sie ab km 1 an wie n Irrer und lass mir dann n neues Triebwerk einbauen!? Hab ja keine Einfahrhinweise vom Hersteller bekommen!


Geschrieben von Adi66 am 29.03.2012 um 22:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mlg0581
Das Handbuch gehört zum Lieferumfang mit dazu, zumindest bei uns in Ö. Ich habe sogar noch einen Rucksack, Kugelschreiber und das große Zubehörbuch dazubekommen. Eh klar die wollen ja noch ein bisschen was verkaufen.
Ich würde das nicht zahlen und mir einen anderen Händler suchen!

Ich würde in einem solchen Fall die MoCo anschreiben. Denn ich denke mal nicht, dass diese oder einer ihrer Händler ein Interesse daran hat, abgemahnt zu werden.

Unabhängig davon stellt eine fehlende, unvollständige oder aber unverständliche Bedienungsanleitung einen Sachmangel des gesamten Produktes mit allen daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen dar.

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von First Evo am 29.03.2012 um 23:01:

Zitat von Walle
Da stehen doch die Garantiebestimmungen, Einfahrhinweise usw drin!
Wenn ich sie also nicht dazu kaufe, Gas ich sie ab km 1 an wie n Irrer und lass mir dann n neues Triebwerk einbauen!? Hab ja keine Einfahrhinweise vom Hersteller bekommen!

Eben, aus diesem Grund bekommst Du sie von jedem Hersteller dazu. Wie er das Verpackt ist dabei seine Sache, bezahlen wirst Du sie bei jedem Hersteller, die einen Rechnen es einfach in den Kaufpreis ein, die anderen machen Dir ein "Geschenk" von 30 Euro *lach*


Geschrieben von blaugrau am 29.03.2012 um 23:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von bossihamburg
Handbuch und P&A-Katalog war bei mir dabei. 30 EUR für ne Selbstverständlichkeit? Was is'n das für ein Händler!

jo, und ein Rucksack, und ein echt guter Kuli und ein SE Metallschild für die Garage und eine Anstecknadel und ne HOG Clubkarte für ein Jahr ... fast mehr Drumherum als das Motorrad

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Wir essen jetzt Opa
(Satzzeichen retten Leben)


cool Sons of Arthritis / Ibuprofen Chapter cool


Geschrieben von rockerle69 am 29.03.2012 um 23:03:

Und was ist mit Werkzeug?
Ist das auch im Rucksack?

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.

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Geschrieben von Adi66 am 29.03.2012 um 23:07:

Zitat von First Evo
Zitat von Adi66

Das Verlangen eines Extra-Entgeldes für eine Bedienungsanleitung ist somit nicht zulässig.

Doch, ist es, es gibt keine Regelung, dass der Hersteller diese Kostenlos liefern muß.

Nein, das ist definitiv nicht richtig. Siehe § 5 GPSG. Der Hersteller, Einführer etc. hat diese dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen und nicht gegen ein Extra-Entgelt zu verkaufen.

Die Bedienungsanleitung ist Bestandteil des Produktes. Eine fehlende oder unverständliche Bedienungsanleitung stellt innerhalb der EU somit einen Sachmangel des Produktes dar. Hierüber gibt es einschlägige Urteile. Wie bereits dargelegt, ist der Inverkehrbringer gesetzlich verpflichtet eine Anleitung dem Produkt beizulegen. Diese hat die Funktion, den Verbraucher vor Handhabungsfehlern und den daraus resultierenden Gefahren zu schützen.

Natürlich hast Du indirekt recht, da die Preise für die Erstellung des Handbuches sich in den Gesamtkosten des Produkt wiederfinden. Ein Extraentgelt ist hingegen definitiv unzulässig.

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von First Evo am 29.03.2012 um 23:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Und was ist mit Werkzeug?
Ist das auch im Rucksack?

Werkzeug bekommst Du nur noch vom echt guten Dealer, nur auf Anfrage und evtl. für umme, wenn Du sonst nicht viel rausgehandelt hast.


Geschrieben von Walle am 29.03.2012 um 23:09:

Spaß kostet?

Werkzeug?
Ja, das was der Sache am ähnlichsten kommt war der Flaschenöffner als Werbegeschenk, der lag im Rucksack ;-)


Geschrieben von First Evo am 29.03.2012 um 23:11:

Zitat von Adi66
Ein Extraentgeld ist hingegen definitiv unzulässig.

Das wird und wurde ja auch nicht verlangt. Es wurde nur separat ausgewiesen und dem Kunden geschenkt.
Das dies verarsche ist, ist allen klar, deswegen schreiben die meisten Dealer für den Rucksack keine "Geschenk-Rechnung" alles legal Augenzwinkern

Übrigens... der Sinn ist ein ganz anderer, alles was ich einem Kunden schenke, kann ich als Ausgabe beim Fiskus geltend machen Freude


Geschrieben von First Evo am 29.03.2012 um 23:14:

Zitat von Walle
Werkzeug?
Ja, das was der Sache am ähnlichsten kommt war der Flaschenöffner als Werbegeschenk, der lag im Rucksack ;-)

Na also, ein 17er Schlüßel, der passt bei der Rod auf den Wasserkessel großes Grinsen