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--- ...ich könnte platzen... (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=34672)
...ich könnte platzen...
...erst das kleine nette Programm dann wurde es lauter .. Wenn das nichts wirkt Vollgas 
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to all you virgins , thanks for nothing..... 
...ich könnte platzen...
Werd heut mal ein Bild vom Reflektor machen und hier einstellen vielleicht bin ich ja kein Einzelfall
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Alternativ zum anderen Tüv gehen.
ärgerlich keine frage aber son Scheinwerfer vertauscht kann schon schnell gehen und übersehen ist sowas auch mal schnell...
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Sache ist... das muss der Händler übernehmen und zum anderen TÜV... sorry aber das hilft dir nicht. Wenn dich die Herren in Grün anhalten hast du keine Betriebserlaubnis und der TÜV wird sagen: die war vorher nicht dran, dann stehst du da ohne Versicherungsschnutz. Wenn du nen Unfall hast, biste dann ganz gearscht, da dann deine Versicherung nicht zahlt.
Der soll dir nen anderen Scheinwerfer dran bauen und gut is. Zur not nimmste dir halt nen Anwalt ganz einfach.
Naja das die Versicherung dann net zahlt ist so ja nicht wirklich richtig.
Das würde nur passieren wenn der Unfall durch den Scheinwerfer verursacht worden wäre und da gibts so gut wie keine realistische Situation bei der so etwas passieren könnte!!
hast du das moped neu gekauft?
warum soll denn da ein scheinwerfer vertauscht werden? wie soll das gehen? doch nur wenn das moped eigentlich fürn linksverkehr gedacht war und dann umgelabelt wurde z.b in rotterdam....
einfach nochmal auf die anderen merkmale für nen linkslenker gucken....
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Patrolcustoms
Hallo Männer, was soll denn die Diskutiererei?
Fakt ist, der Einsatz ist falsch. War bei meinem UK-Import auch so, wäre spätestens im kommenden Jahr beim TÜV aufgefallen. So hat es mein Händler bei der 1600er Inspektion gemerkt und mich darauf hingeweisen.
Da er gerade den Reflektoreinsatz da hatte, hab ich ihn geradewegs montieren lassen (150 Euro nur für den Einsatz, Sauber....!). Wenn es erst beim Tüv auffällt ist es ärgerlicher, da man dann noch die Lauferei hat.
Wenn der Themeneröffner seine Maschine neu bekommen hat, wird er das umsonst getauscht bekommen und gut isses ...
Gruß Motemmel
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Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne
(Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.
Wenn der Händler ein deutsches Neufahrzeug mit falschem Einsatz verkauft hat dann ist ganz klar der Händler in Pflicht.
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Gruß Chris
www.stahlgod.de
-Was ist das?
-Blaues Licht!
-Was macht das?
-Es leuchtet blau!
zum zitierten Beitrag Zitat von diShmO
Naja das die Versicherung dann net zahlt ist so ja nicht wirklich richtig.
Das würde nur passieren wenn der Unfall durch den Scheinwerfer verursacht worden wäre und da gibts so gut wie keine realistische Situation bei der so etwas passieren könnte!!
sorry für OT aber dann les mal bitte
STVZO, §19, Abs.2
Nicht unbedingt. Zahlen muss die erst mal. Zurückfordern werden sie ihre Kohle allerdings. Inwieweit dann die Regressbegrenzung von 5000 Euro greift, ist vom Einzelfall abhängig.
Zu 19 Absatz 2: Wenn der englische Scheinwerfer nicht abgeklebt ist, kann man da bestimmt eine Gefährdung draus basteln, wenn man denn will. 
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The difference between men and boys is the price of their toys
...ich könnte platzen...
Ich hab sie da neu gekauft ....hier mal ein Bild von dem Teil im unteren Bereich is der Pfeil 

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zum zitierten Beitrag Zitat von diShmO
sorry für OT aber dann les mal bitte
STVZO, §19, Abs.2

Die Versicherung MUSS zahlen, denn wenn jemand anderes geschädigt wird, kann der nix dafür das du ohne ABE rumfährst!! Ggf werden sie was von dir zurückfordern und das ganze geht mit Sicherheit vors Gericht und auch da gibts wieder ne Regressbegrenzung von 5000 €
zum zitierten Beitrag Zitat von diShmO
Die Versicherung MUSS zahlen, denn wenn jemand anderes geschädigt wird, kann der nix dafür das du ohne ABE rumfährst!! Ggf werden sie was von dir zurückfordern und das ganze geht mit Sicherheit vors Gericht und auch da gibts wieder ne Regressbegrenzung von 5000 €