Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- ...ich könnte platzen... (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=34672)


Geschrieben von Fertsch77 am 10.08.2012 um 07:27:

...ich könnte platzen...

...erst das kleine nette Programm dann wurde es lauter .. Wenn das nichts wirkt Vollgas Augenzwinkern

__________________
to all you virgins , thanks for nothing..... großes Grinsen


Geschrieben von Fertsch77 am 10.08.2012 um 07:29:

...ich könnte platzen...

Werd heut mal ein Bild vom Reflektor machen und hier einstellen vielleicht bin ich ja kein Einzelfall

__________________
to all you virgins , thanks for nothing..... großes Grinsen


Geschrieben von Rebell_74 am 10.08.2012 um 07:30:

Alternativ zum anderen Tüv gehen.

ärgerlich keine frage aber son Scheinwerfer vertauscht kann schon schnell gehen und übersehen ist sowas auch mal schnell...

__________________
großes Grinsen


Geschrieben von Void am 10.08.2012 um 10:51:

Sache ist... das muss der Händler übernehmen und zum anderen TÜV... sorry aber das hilft dir nicht. Wenn dich die Herren in Grün anhalten hast du keine Betriebserlaubnis und der TÜV wird sagen: die war vorher nicht dran, dann stehst du da ohne Versicherungsschnutz. Wenn du nen Unfall hast, biste dann ganz gearscht, da dann deine Versicherung nicht zahlt.

Der soll dir nen anderen Scheinwerfer dran bauen und gut is. Zur not nimmste dir halt nen Anwalt ganz einfach.


Geschrieben von diShmO am 10.08.2012 um 10:55:

Naja das die Versicherung dann net zahlt ist so ja nicht wirklich richtig.

Das würde nur passieren wenn der Unfall durch den Scheinwerfer verursacht worden wäre und da gibts so gut wie keine realistische Situation bei der so etwas passieren könnte!!


Geschrieben von screwlord am 10.08.2012 um 11:13:

hast du das moped neu gekauft?

warum soll denn da ein scheinwerfer vertauscht werden? wie soll das gehen? doch nur wenn das moped eigentlich fürn linksverkehr gedacht war und dann umgelabelt wurde z.b in rotterdam....

einfach nochmal auf die anderen merkmale für nen linkslenker gucken....

__________________
Patrolcustoms


Geschrieben von Motemmel am 10.08.2012 um 11:52:

Hallo Männer, was soll denn die Diskutiererei?
Fakt ist, der Einsatz ist falsch. War bei meinem UK-Import auch so, wäre spätestens im kommenden Jahr beim TÜV aufgefallen. So hat es mein Händler bei der 1600er Inspektion gemerkt und mich darauf hingeweisen.
Da er gerade den Reflektoreinsatz da hatte, hab ich ihn geradewegs montieren lassen (150 Euro nur für den Einsatz, Sauber....!). Wenn es erst beim Tüv auffällt ist es ärgerlicher, da man dann noch die Lauferei hat.

Wenn der Themeneröffner seine Maschine neu bekommen hat, wird er das umsonst getauscht bekommen und gut isses ...
Gruß Motemmel

__________________
Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne
(Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.


Geschrieben von harley-chris81 am 10.08.2012 um 12:05:

Wenn der Händler ein deutsches Neufahrzeug mit falschem Einsatz verkauft hat dann ist ganz klar der Händler in Pflicht.

__________________
Gruß Chris

www.stahlgod.de

-Was ist das?
-Blaues Licht!
-Was macht das?
-Es leuchtet blau!


Geschrieben von Void am 10.08.2012 um 12:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von diShmO
Naja das die Versicherung dann net zahlt ist so ja nicht wirklich richtig.

Das würde nur passieren wenn der Unfall durch den Scheinwerfer verursacht worden wäre und da gibts so gut wie keine realistische Situation bei der so etwas passieren könnte!!

???
Das ist mal sowas von nicht richtig. Wenn du keine Betriebserlaubnis hast, egal ob du nen Auspuff ohne ABE oder nen Scheinwerfer hast, darfst du dein Fahrzeug nicht bewegen auf deutschen STrassen und somit muss auch die Versicherung nicht zahlen...


Geschrieben von diShmO am 10.08.2012 um 12:24:

sorry für OT aber dann les mal bitte

STVZO, §19, Abs.2


Geschrieben von Eightball am 10.08.2012 um 12:27:

Nicht unbedingt. Zahlen muss die erst mal. Zurückfordern werden sie ihre Kohle allerdings. Inwieweit dann die Regressbegrenzung von 5000 Euro greift, ist vom Einzelfall abhängig.

Zu 19 Absatz 2: Wenn der englische Scheinwerfer nicht abgeklebt ist, kann man da bestimmt eine Gefährdung draus basteln, wenn man denn will. Augen rollen

__________________
The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Fertsch77 am 10.08.2012 um 12:40:

...ich könnte platzen...

Ich hab sie da neu gekauft ....hier mal ein Bild von dem Teil im unteren Bereich is der Pfeil

__________________
to all you virgins , thanks for nothing..... großes Grinsen


Geschrieben von Void am 10.08.2012 um 12:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von diShmO
sorry für OT aber dann les mal bitte

STVZO, §19, Abs.2

LIes mal Abs. 7:

(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.




das hat der Scheinwerfer nicht also hast du Punkt 2 nie erreicht... ich kenn mich damit ganz gut aus Augenzwinkern

Und nein die Versicherung ist nicht verpflichtet zu zahlen. Das laeuft eher so, dass die vor Gericht gehen und du musst es dann Einklagen.
Zudem ist es so, dass wenn dein Fahrzeug nach einem Unfall untersucht wird und es wird festgestellt, dass du keine Betriebserlaubsnis hast durch Teile die in Deutschland nicht zugelassen sind und jemand kam zu Schaden z.B. Hals-Wirbel Traume, musst du im Worst Case auch den Haftpflichtanteil zahlen, der sogar die Behinderten-Rente abdeckt...


Geschrieben von diShmO am 10.08.2012 um 13:00:

Die Versicherung MUSS zahlen, denn wenn jemand anderes geschädigt wird, kann der nix dafür das du ohne ABE rumfährst!! Ggf werden sie was von dir zurückfordern und das ganze geht mit Sicherheit vors Gericht und auch da gibts wieder ne Regressbegrenzung von 5000 €


Geschrieben von Void am 10.08.2012 um 13:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von diShmO
Die Versicherung MUSS zahlen, denn wenn jemand anderes geschädigt wird, kann der nix dafür das du ohne ABE rumfährst!! Ggf werden sie was von dir zurückfordern und das ganze geht mit Sicherheit vors Gericht und auch da gibts wieder ne Regressbegrenzung von 5000 €

sorry aber das ist einfach Falsch:
lies mal:
http://www.kfzhaftpflichtversicherung.com/wann-muss-die-kfz-haftpflicht-nicht-zahlen/

Zitat:
Fahren ohne Betriebserlaubnis führt dazu, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn das Fahrzeug verändert wird, sodass es ein anderes Fahrzeug wird, wenn Verkehrsteilnehmer durch die Veränderungen gefährdet werden oder wenn die Absonderung an Abgasen oder Lärm steigt. Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass der Fahrer die notwendige Sicherheit ohne Grund außer Acht lässt und sich und andere gefährdet. Beispiele hierfür sind...

Zitat Ende:

und JEDE Versicherung wird genau das Einklagen. Warum sollten sie auch nicht... die sind genau gegen solche dinge Rechtsschutzversichert... Meistens bekommen sie auch noch recht, da DU nachweisen musst, dass deine Veraenderung nicht zum Unfall gefuehrt hat. Gerade bei Licht ist das so eine Sache, da das Gegenueber immer sagen kann er wurde geblendet. Denn genau deswegen, wegen Blendgefahr, sind die englischen Scheinwerfer hier nicht erlaubt...

Und das der Andere nichs dafür kann.. sorry aber so funktioniert unser Rechtssystem nicht. Dann bist DU in der Haftungspflicht. Heißt du kansnt bis zum Ende deines Lebens blechen.