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Geschrieben von Nurmi am 13.01.2014 um 17:12:

Ich habe das ganze seinerzeit zu Gericht gebracht, hier die Abschlussinfo:

Dauer des ganzen Prozedere bei Gericht ca. 1 Jahr.
Die Spedition hat zwar maßgebliche Regeln zu den Incoterms und den vereinbarten Versandbedingungen nicht eingehalten (Buchstaben vertauscht, nicht korrekte Angeben zu Incoterms etc.) aufgrund meines "Empfängerhorizonts" hätte ich aber darauf kommen müssen, dass es sich um einen Fehler der Spedition handelt und diesen schriftlich hinterfragen müssen Baby


Außerdem ist mir lt. Gericht kein maßgeblicher materieller Schaden entstanden (Zusätzliche Kosten von 500.-€ sind anscheinend nix.....)

Berufung ist erst ab 600.-€ möglich.

Da mein Anwalt mein Nachbar ist, bin ich einigermaßen glimpflich herausgekommen.

Ich kann aber jeden der plant ein Motorrad zu versenden nur zur Vorsicht raten. Eine zusätzliche schriftliche Zusicherung, dass ALLE Kosten sowohl im Inland als auch im Ausland inbegriffen sind, ist dringend notwendig.
Der Rücktransport verlief mit einer anderen Spedition übrigens absolut problemlos, ich kann diese ggfs. empfehlen. Kontaktdaten gerne per PN

__________________
The sky is the limit...................


Geschrieben von Sportyzilla am 13.01.2014 um 17:19:

Bitter! unglücklich

Das tut mir leid.


Geschrieben von Siggi2 am 13.01.2014 um 20:09:

Das tut mir leid,
Kannst allerdings die kosten bei der Steuer wieder absetzen (oder dein Sohn).

Für alle anderen kann ich nur empfehlen vor dem versandt zur ausfuhr zum Zoll zu gehen. Auch wenn die keine Einreise Bestimmungen für das jeweilige Land geben können haben die gut tips und
kennen gute Speditionen.

Für die einfuhr ist das jeweilige Land zuständig. Hier am besten über die jeweilige Botschaft informieren.

__________________
Viele Grüße
Siggi2

Das was ich denke
das muss ich sagen,
das was ich sage,
dass muss ich tun,
dass was ich tue,
dazu muss man stehen!!!!!!!!!!!!!!!!

(Wilhelm Bush)


Geschrieben von Nurmi am 14.01.2014 um 21:11:

Ich seh's sportlich. Vielleicht hilfts hier jemanden aber weiter.

War allerdings kein Zollproblem, für das Motorrad bestand ein Carnet de Passage.

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Geschrieben von ibande am 21.01.2014 um 23:36:

Nurmi,

BAF hat was mit Seefracht zu tun.

THC hat nicht direkt was mit Seefracht zu tun.

Das sind Umschlaggebühren des Hafenterminals.

Bei dem was ihr da vereinbart habt, wirst Du wohl oder übel berappen müssen.

Die Reederei hat wie vereinbart frei Kaikante geliefert.

Ab dort übernimmt der Terminal und berechnet dafür eine Umschlaggebühr. Die ist meist fix.

Dafür haftet der Terminal auch solange das Mopped in dessen Obhut ist.

Das ist nunmal das Geschäft der Hafenterminals.

Diese THC sind auch in Deutschland, ich nehme an Bremerhaven, angefallen.

Gruss, Oliver


Geschrieben von ibande am 21.01.2014 um 23:40:

Zitat von Nurmi
Ich habe das ganze seinerzeit zu Gericht gebracht, hier die Abschlussinfo:

Dauer des ganzen Prozedere bei Gericht ca. 1 Jahr.
Die Spedition hat zwar maßgebliche Regeln zu den Incoterms und den vereinbarten Versandbedingungen nicht eingehalten (Buchstaben vertauscht, nicht korrekte Angeben zu Incoterms etc.) aufgrund meines "Empfängerhorizonts" hätte ich aber darauf kommen müssen, dass es sich um einen Fehler der Spedition handelt und diesen schriftlich hinterfragen müssen Baby


Außerdem ist mir lt. Gericht kein maßgeblicher materieller Schaden entstanden (Zusätzliche Kosten von 500.-€ sind anscheinend nix.....)

Berufung ist erst ab 600.-€ möglich.

Da mein Anwalt mein Nachbar ist, bin ich einigermaßen glimpflich herausgekommen.



Ich kann aber jeden der plant ein Motorrad zu versenden nur zur Vorsicht raten. Eine zusätzliche schriftliche Zusicherung, dass ALLE Kosten sowohl im Inland als auch im Ausland inbegriffen sind, ist dringend notwendig.
Der Rücktransport verlief mit einer anderen Spedition übrig


absolut problemlos, ich kann diese ggfs. empfehlen. Kontaktdaten gerne per PN

Sorry, hatte Dein Abschluss-Statement gar nicht gelesen.

Verschiffung ist aber im Grunde ganz einfach:

Umschlaggebühren Deutschland, Seefracht, Umschlaggebühren Zielhafen.

Sollte eigentlich jeder Spediteur anbieten können.


Geschrieben von Siggi2 am 22.01.2014 um 10:00:

Das machen die meisten auch. Mann muss es denen halt nur sagen.
Hinzu kommt, dass man darauf achten sollte, dass die Vereinbarungen stimmen.

Es sollten auf jedenfall die Abholung bzw. ab dem Ort wo es Verladen wird bis zum Bestimmungsort die Kosten (Abholung, Versand, eventueller Zoll, Entladung, Lieferung zum Bestimmungsort / Abholung) enthalten sind.

Sonst passiert leider sowas wie es hier jetzt passiert ist und es kommen Kosten auf einen zu die man nicht recht überblicken kann.

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Geschrieben von ibande am 22.01.2014 um 10:13:

Deswegen sollte man sich auch rechtzeitig informieren über Zollabfertigung, Einfuhrbedingungen etc.
Der Spediteur macht das was er soll. Nicht mehr. Wie beim Autokauf: Zusatzleistungen müssen aufpreispflichtig angekreuzt werden.


Geschrieben von rastenkratzer am 23.01.2014 um 13:52:

hi,überseespedition würde ich nur mit Kühne u. Nagel machen,dieses ist eine
internationale spedition,da klappt alles.