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Geschrieben von Marco321 am 28.07.2013 um 16:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Zündstoff
Mi Verlaub ... das ist Quatsch !!!

Ich habe den HD-Ventilator Luftfilter eingetragen (auf Grund durchgeführter Messfahrten und nach Erstellung des zugehörigen Mustergutachtens sogar offen !) und keine weitere Bindung hinsichtlich Auspuffanlage.

Ich hatte vorher auch Angst, dass mir der Herr Ingenieur die Serienauspuffanlage oder eben, weil bei den Testfahrten meine Kess montiert war, eben diese mit einträgt ... hat er aber nicht.

Ich war dann auch so mutig zu fragen, warum nicht. Er sagte daraufhin, dass JEDE Auspuffanlage mit E-Prüfzeichen die vorgeschriebenen Emmissionswerte einhält (sonst hätte sie das Prüfzeichen nämlich nicht ...) und es daher völlig egal ist, welche Anlage, solange sie eben E-geprüft ist, ich mir, auch in Verbindung mit dem offenen Luftfilter, anbaue ...

Was hat denn deine Eintragung (mit messfahrt) gekostet ?
und falls einer so einen fähigen sachverständigen in Berlin und Umgebung kennt bitte bescheid geben.

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Zündstoff am 28.07.2013 um 17:58:

Wurde alles über HD-Kassel abgewickelt.

Die haben jetzt ein Mustergutachten.

Preise bitte dort erfragen.


Geschrieben von Stalker am 28.07.2013 um 18:15:

Hallo zusammen,

bei meiner xl 1200 custom habe ich die Remus Endtöpfe mit TÜV und einen Hypercharger mit TÜV Kit von Lottermann im Schein eingetragen bekommen. Lief alles über den Schrauber meines Vertrauens.
Die Eintragungen wurden in einem Zeitraum von ca. 3 Monaten jeweils einzeln eingetragen.
Beides auf einmal ging nicht.

Gruß Stalker


Geschrieben von Wümmy am 28.07.2013 um 18:27:

War vorletzte Woche beim Tüv , und es war nicht der meines Vertrauens und keine Probleme trotz offener KessTech,K&N Filter und anderes Heck und Scheinwerfer. Hat mit AU so 15 Minuten gedauert und keine Probleme hat nach der E Nummer am Auspuff geschaut , die E Nummer am Scheinwerfer und ob der Bock aus geht bei eingelegten Gang und Ständer ausklappen.
Hat kurz ne Runde aufn Hof meines Autohändlers gedreht von 20m länge, und sagte dann das das Ding wendig ist wie ne Hafenbakasse großes Grinsen , alles in allen 63 € und gut ists es kommt wahrscheinlich immer drauf an auf wen man trifft beim Tüv.

Gruß Michi

Erschlagt micch nicht gleich es ging ja hier um eintragung nicht um Tüv . Mein Fehler Baby


Geschrieben von Tolot am 29.07.2013 um 09:52:

Zitat von nogard
Hier der Scan vom originalen Pistor-Gutachten:
Mich würde die Aussage eines fachkundigen Anwalts/Juristen interessieren. Man kann ja so oder so auslegen.

Inwiefern soll das auslegungsfähig sein? Mir erscheint es im Gegenteil absolut eindeutig.


Geschrieben von Gutelaune am 29.07.2013 um 10:27:

Bitte zwei Punkt eunterscheiden,
Prüfer des Vertrauens trägt im Zweifel nur Teile (ein Teil, Bsp. LuFi) und ist damit zufrieden...
Das kann dann Auslegungssache werden (eben wegen des Kommentars, "gültig bei Serienzustand") gibt der Rennleitung recht prüfen zu lassen und dann kann einer ohne Vertrauen meckern Baby
Korrekt ist bei Kombinationen eben jene einzutragen, daher Empfehlung, wenn LuFi und Auspuff, dann beides eintragen, weil dann kann Rennleitung nicht meckern...

Ich habe Kess und KN eingetragen (aber auch wegen des 1802cc Motor) cool

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Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... cool


Geschrieben von bestes-ht am 29.07.2013 um 10:37:

Wenn sich jemand von der Rennleitung auskennt und eine Eintragung anzweifelt, da er ggf. wie bei dem Pistorgutachten den genauen Text kennt, kann/könnte es immer weitere Maßnahmen nach sich ziehen, die Frage ist wieviele der Rennleitung sich so gut auskennen...

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Döppi am 29.07.2013 um 10:41:

Bei einer normalen Verkehrskontrolle fällt das gar nicht auf. Bei großangelegten Motorradkontrollen, wo auch Gutachter Vorort sind, könnte das zum Problem werden.

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Geschrieben von bestes-ht am 29.07.2013 um 11:54:

So sieht's aus....
Grundsätzlich ist die Rennleitung natürlich besser gestimmt, wenn erkennbar ist, das man Teile die zugelassen und eingetragen sind, am Mopped hat.
Wobei ich letztes Jahr auch jemanden in einer Kontrolle kennengelernt hatte, der angab keine Papiere dabei zu haben. Somit konnte nichts kontrolliert werden, lediglich 15,- Euro und Papiere innerhalb 2 Wochen auf einer Dienststelle vorlegen und somit 2 Wochen Zeit das Umzubauen, was nicht drangehört. Aber auch hier denke ich gibt es einen Ermessensspielraum, sollte etwas dermaßen offensichtlich illegal sein, gibt es bestimmt auch andere Möglichkeiten für die Rennleitung.

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Geschrieben von zena am 30.07.2013 um 02:49:

Also, dass Gutachten ist doch nicht für die Rennleitung. Das ist doch nur für den Herren Ingenööör der mir z.B. den Luftfilter einträgt. Und wenn der mir den Lufi ohne weiter Auflagen einträgt, muss ich mir doch keine Sorgen wegen einem legalen Zubehörauspuff machen.

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Gruß, zena


Geschrieben von Zündstoff am 30.07.2013 um 08:39:

So ist es !!!


Geschrieben von nogard am 30.07.2013 um 09:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von zena
Also, dass Gutachten ist doch nicht für die Rennleitung. Das ist doch nur für den Herren Ingenööör der mir z.B. den Luftfilter einträgt. Und wenn der mir den Lufi ohne weiter Auflagen einträgt, muss ich mir doch keine Sorgen wegen einem legalen Zubehörauspuff machen.

Klingt schlüssig. Und die E-geprüften Schalldämpfer muss man gar nicht eintragen.


Geschrieben von bestes-ht am 30.07.2013 um 10:41:

Wenn die Rennleitung erkennt das es sich um eine "Gefälligkeitseintragung", aus welchem Grund auch immer, weil man z.B. den genauen Text kennen würde oder, oder.. handelt, kann es angezweifelt werden. Ob sich jemand so gut auskennt und bei so einer "Kleinigkeit" wie einem Luffi da ein riesen Programm anlaufen lässt, ist die zweite Sache.
Bei uns in Hessen läuft ja seit zwei Jahren ein Pilotprojekt, welches irgendwann für ganz D Anwendung finden soll.. Nachdem der TÜV die Änderung eingetragen hat und man den Schein bei der Zulassung berichtigen lassen möchte, wird das Gutachten sowie die TÜV Abnahme nochmals zu einer Staatlichen Stelle ( nur für manche hess. Städte, nach Marburg oder Fulda) zur Überprüfung geschickt.

Marburg-Biedenkopf - TÜV Eintragungen nach §§ 21, 19(2) sind deutlich erschwert!

Wie ich in Köln wegen einer Eintragung war, hat mir der TÜV Prüfer erzählt, das es bei ihnen jemand gibt, der die Arbeitsweisen der TÜV Prüfer Überprüft, wird bei uns nicht anders sein.
Also der "Tester" war mit seinem Auto unterwegs bei einem TÜV Termin, während der Untersuchung ging der Prüfer für 10 Minuten weg und Überprüfte einen LKW. Als der Tester das seinem Chef abends erzählte fiel dieser aus allen Wolken und rief am nächsten Tag bei der Organisation an und bat darum die letzten paar hundert TÜV Abnahmeberichte innerhalb 3 Tage zu sehen. Nachdem man sich nicht im Stande sah dies erfüllen zu können, nahm er sich jemand übergeordneten aus dem Bundesverkehrsministerium aus Berlin mit und schaute in der Zentrale der Organisation vorbei, mit der Bitte die letzten paar hundert Prüfberichte sofort zu sehen, ansonsten würden ab dem nächsten Tag Bundesweit keine LKW's mehr geprüft.
Was ich damit sagen möchte ist, das auch die TÜV Prüfer immer weiter unter Druck kommen, ihre Arbeit genau und " richtig" zu machen.

Bei meiner letzten Eintragung wurde das Mopped rundherum Fotografiert und mit den eingescannten und einbehaltenen TÜV Unterlagen abgespeichert.

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Geschrieben von nogard am 30.07.2013 um 10:49:

Ich finde das Thema wird zu heiß gegessen. Wenn ich die Teile anbaue, die über eine ABE verfügen, dann muss ich sie nicht eintragen lassen. Oder lässt ihr auch die Zubehör-Blinker eintragen??? Somit stünde im Fz-Schein nur der geänderte Luftfilter mit der TÜV-Blende. Vom Gutachten, welches eine gewisse Zweideutigkeit zulässt, kriegt keiner was mit außer dem TÜV-Prüfer.


Geschrieben von blackwilli am 30.07.2013 um 11:11:

Zitat von bestes-ht
....

Marburg-Biedenkopf - TÜV Eintragungen nach §§ 21, 19(2) sind deutlich erschwert!

.....

Ich selbst bin ja nicht so betroffen, da ich meine SB mag, wie sie ist. Augen rollen

Aber was mir seit Jahren auf den S..ck geht, ist die Tatsache, dass sich die gelangweilten, nach Brüssel "strafversetzten" Politiker für die EU-Bürger immer neue Einschränkung für ihre ach so gefährlichen Gefährte ausdenken, aber auf der anderen Seite jede rollende Bombe aus dem Osten durch die Republik rasen darf. Baby Wenn ich tagtäglich sehe, was hier aus Russland und den anderen Ost-Staaten durchrollt, wird mir ganz schlecht. Wieso werden diese potentiellen Mordinstrumente nicht an der Grenze zurückgeschickt ??? Das die hier fahren dürfen, belegt doch nur, dass es der Regierung und der EU definitiv NICHT um unsere Sicherheit geht.