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Geschrieben von Keckovic am 06.06.2014 um 13:34:
Zitat von EVO Woife
Ein Richter mit Durchblick!
… dieser Richter(IN) hat mit Sicherheit auch eine HD in der Garage…….
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Grüße aus dem Remstal, Jürgen
Geschrieben von Matthes72 am 06.06.2014 um 16:03:
In deinem Artikel steht als Abschluss, dass der "erhöhte Nutzwert" des Harleyfahrens dem Kläger fühlbar entgangen sei, so dass ein Entschädigungsanspruch vorhanden sei.
Nun ist aber die Frage, wieviel ihm zugestanden wurde.
Waren die 66 Euro der Nutzungsausfall, von dem die Transportnutzung, die ihm durch den PKW möglich war, abgezogen wurden/werden oder stellen die 66 Euro den reinen entgangenen Mehrwert für Fahrgefühl, Lebensfreude und wie man es sonst noch bezeichnen will, wenn man mit einer Harley fährt, dar ???
edit: HABS GEFUNDEN
Geschrieben von Locke_SH am 06.06.2014 um 17:37:
Super Richter!

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