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Geschrieben von eX Ninja am 17.09.2015 um 20:17:

genau, rechne mal 15 Mopeds in einer "Gruppe" bei 100km/h Landstrasse bei vorgeschriebenen Sicherheitsabstand Baby
Da brauchst dich nicht zum fahren verabreden, die triffst du dann so verstreut auch so.


Geschrieben von Moos am 17.09.2015 um 20:28:

Darum fährt man in der Gruppe auch versetzt, so hat man wenigstens den doppelten Abstand und kann den Pulk trotzdem in einer vernünftigen Länge bewegen. Zudem mischen sich dann keine Fremdfahrer, die meinen Überholen zu müssen, unters Volk. Augenzwinkern

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von eX Ninja am 17.09.2015 um 20:39:

Ich weiß schon wie es geht Zunge raus aber solch ein ewiges versichert sein bis ins kleinste Detail aller Lebensbereiche stehen immer, dem Leben an sich, im Weg.
Was nicht heissen soll das Gruppenfahrregeln nicht gut sind, aber doch bitte den Mitfahrern angemessen.


Geschrieben von Road-King-Olli am 17.09.2015 um 21:16:

Also um mal etwas Emotionen rauszunehmen:
Wenn ich mir das Urteil so durchlese, war ja ausschlaggebend, dass für die Richter der Sicherheitsabstand mit 5 Metern wohl nicht so ganz ausreichend war. Wenn also eine Gruppe mit einem so geringen Abstand "zusammenklebt" kann man durchaus von einem stillschweigenden Haftungsverzicht ausgehen. Einfach in der Gruppe mit etwas Verstand fahren, normalen Abstand halten und dieses Urteil würde keine Anwendung finden.

Des Weiteren, ist m. W. die KFZ-Versicherung die einzige Versicherung, bei der es einen Direktanspruch gibt, d. h. man verklagt nicht seinen Kumpel sondern die Versicherung direkt, also anders als z. B. bei einer privaten Haftpflichtversicherung.

Auch war das ein bzw. mit Berufung zwei Urteile. Kann ja, wie so oft, sein, dass ein anderes LG oder OLG wieder ganz anders entscheidet.



Gruß Olli


Geschrieben von Freddy72 am 17.09.2015 um 22:23:

Eine Motorrad-Tour im Pulk und ihre haftungsrechtlichen Folgen

5m Sicherheitsabstand hin oder her. Den vorgeschrieben Sicherheitsabstand bekommst Du in einer Gruppenfahrt auch mit versetzt Fahren nicht hin. Also gilt, was das Gericht entschieden hat. Also kann man als Geschädigter zwischen Kumpel oder Kohle wählen. Arm ist, wer die Kohle wählt!


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F. Nietzsche


Geschrieben von Gamsbock am 18.09.2015 um 07:58:

wenn das Bike nen Totalschaden hat und da 25.000.- da stehen, möchte ich wissen wer da nicht versucht, den Schaden bei der Haftpflicht einzuklagen...
Oder Sammeln dann die "Kumpels" um das Geld einzutreiben ?

Was ist mit körperlichen Schäden ? Lebenslange Behinderung mit Einschränkungen im täglichen Leben ? Da reden wir dann von Beträgen die auch 7-stellig werden können...
Aber die "Kumpels" tragen ihn dann mit dem Rollstuhl in den 4. Stock....täglich...

Hier wird übrigens nicht der Fahrer beklagt, sondern die Versicherung!

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Geschrieben von Mondeo am 18.09.2015 um 10:46:

Schön zu lesen. Da bin ich ja beruhigt das ich meißtens mit mir alleine fahre fröhlich


Geschrieben von Gutelaune am 18.09.2015 um 12:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Gamsbock
wenn das Bike nen Totalschaden hat und da 25.000.- da stehen, möchte ich wissen wer da nicht versucht, den Schaden bei der Haftpflicht einzuklagen...
Oder Sammeln dann die "Kumpels" um das Geld einzutreiben ?

Was ist mit körperlichen Schäden ? Lebenslange Behinderung mit Einschränkungen im täglichen Leben ? Da reden wir dann von Beträgen die auch 7-stellig werden können...
Aber die "Kumpels" tragen ihn dann mit dem Rollstuhl in den 4. Stock....täglich...

Hier wird übrigens nicht der Fahrer beklagt, sondern die Versicherung!

UND im Zweifel klagt auch nicht der Fahrer sondern dessen Versicherung, spätestens, wenn die Vollkasko dabei wäre, also mit Kumpel verklagen hat das nichts zu tun.

Also jegliche Vorverurteilung ist mal wieder völlig daneben, ungerecht und Quatsch

und Fredi, wenn Du Dir nicht sowieso schon Gedanken machst mit wem Du unterwegs bist --- LOL

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Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... cool


Geschrieben von Road_King_2013 am 18.09.2015 um 13:57:

Auf den bundesdeutschen Autobahnen fahre ich baustellen- und staubedingt mit dem Auto auch immer mit hunderten anderen PKW-Fahrern Stoßstange an Stoßstange in einer unfreiwilligen Rudel-, bzw. Kolonnensternfahrt...!

Dann wird mir im Falle der plastischen Kaltverformung an meiner Karosserie die Assekuranz wohl auch die Leistung streitig machen wollen...!

Schön ist das nicht...!

-smile

Grüssle

Nico


Geschrieben von nightrider63 am 18.09.2015 um 15:44:

Die Hauptbeschäftigung der Versicherungen in heutiger Zeit ist nicht mehr der Schutz des Kunden, sondern die Suche nach der Möglichkeit, sich von der Zahlungspflicht zu drücken!
Mittlerweile finde ich diese Entwicklung zum wütend werden!


Geschrieben von Moos am 18.09.2015 um 19:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von nightrider63
Die Hauptbeschäftigung der Versicherungen in heutiger Zeit ist nicht mehr der Schutz des Kunden, sondern die Suche nach der Möglichkeit, sich von der Zahlungspflicht zu drücken!
Mittlerweile finde ich diese Entwicklung zum wütend werden!

Vor dem Hintergrund das 10 - 20 % der angegebenen Schäden schlicht und ergreifend Versicherungsbetrug sind ist das auch zum Teil verständlich. Wenn natürlich Personenschäden, etc. zu regulieren sind und der Fall eindeutig ist, dann finde ich es auch tlw. beschämend was manche Assekuranzen da abziehen um sich herauszuwinden.

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Geschrieben von rastenkratzer am 22.09.2015 um 09:49:

das leben endet mit dem tod mit und auch ohne versicherung...


Geschrieben von Mondeo am 22.09.2015 um 10:20:

Aber für die Hinterbliebenen oder Unfallgeschädigten mit Streß und finanziellen Nöten evtl.


Geschrieben von Ralf.Slim2015 am 22.09.2015 um 10:34:

Zum einen die Hinterbliebenen, zum anderen wirds dann richtig blöd, wenn das Leben eben nicht endet, man aber bleibende Schäden hat. Es gibt genügend Beispiele, wo dann plötzlich die guten "Kumpels" klammheimlich verschwinden...

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Cheers Ralf

Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht. (Heinrich Heine)


Geschrieben von Guzzilla am 24.09.2015 um 22:28:

Warum soll die Allgemeinheit für so einen Blödsinn zahlen? Wer bewust ohne Abstand fährt sollte für die Folgen gerade stehen!

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Hauptsache eine läuft!