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Ich muss bei jeder Probefahrt bei meinem
meinen Führerschein vorlegen. Was nützt das, wenn ich ihn z.B. vor 3 Monaten vorgelegt habe und er mittlerweile entzogen wurde. Und im Probefahrvertrag sind 1000 oder 2000€ SB aufgeführt
Tja, es war von beiden etwas fahrlässing, ich hoffe das beide daraus gelernt haben..........
Biker:
Anzeige wegen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Unfallfolge
- Fußbruch -Pech evtl Regress der Krankenversicherung, zumindest was die Bergungskosten angeht
HD Dealer
Anzeige wegen
- Ermächtigen zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis
- Anzeige wahrscheinlich von seiner Versicherung
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Verstoß gegen die Auflagen Berechtigung zum Verleih eines Kraftrades
Wird für beide Seiten nicht ohne Konsequenzen bleiben.
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saschalarsspeiser.photography
Las sich fast als wenn Fatboy keinen Lappen hat 
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Trust The Universe
zum zitierten Beitrag Zitat von PiLLLeMaNN
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- Fußbruch -Pech evtl Regress der Krankenversicherung, zumindest was die Bergungskosten angeht
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- Anzeige wahrscheinlich von seiner Versicherung
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Verstoß gegen die Auflagen Berechtigung zum Verleih eines Kraftrades
Wird für beide Seiten nicht ohne Konsequenzen bleiben.
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag Zitat von PiLLLeMaNN
Biker:
Anzeige wegen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Unfallfolge
- Fußbruch -Pech evtl Regress der Krankenversicherung, zumindest was die Bergungskosten angeht
HD Dealer
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- Ermächtigen zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis
- Anzeige wahrscheinlich von seiner Versicherung
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Verstoß gegen die Auflagen Berechtigung zum Verleih eines Kraftrades
Wird für beide Seiten nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Zweiteres stimmt so nicht, Versicherungsschutz war doch vorhanden. Und drittes wissen wir nicht. Es war nur ein Unfall mit Fußbruch. Ob er da den Straßenverkehr gefährdet hat ist nicht ersichtlich. Oder meinst du das führen eines KFZ ohne gültige Fahrerlaubnis.
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saschalarsspeiser.photography
Der wird auch nicht mehr schlauer ....
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Der wird auch nicht mehr schlauer ....
Vermutlich ermittelt in dem Fall sogar der Staatsanwalt, wird bei einem Unfall mit Körperverletzung eigentlich automatisch eingeschaltet.
Unabhängig wer welche Kosten trägt - für die Person die dem Fahrer das Mopped ausgehändigt hat, wird es ziemlich ungemütlich.
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Am Horizont gehts weiter..............................
nicht nur nachdenken - auch vordenken
Ja, der hat wirklich die Arschkarte, denn er ist verpflichtet nach dem Führerschein zu fragen, bzw. eine Kopie davon anzufertigen!
Bevor er das Motorrad aushändigt!
Nebenbei bemerkt, Führerschein kopieren ist nicht erlaubt ... (amtliches Dokument usw.) allerdings solange es für nichts anderes benutzt wird, nur eine Owi 
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Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... 
Wenn ich meine Maschine privat verkaufen möchte und der Interessent legt das Teil bei einer Probefahrt flach, muss meine Kasko den Schaden übernehmen? Oder gibt es da spezielle Versicherungen bezüglich einer Probefahrt. Führerschein und Perso sind aktuell.
Hatte vor einiger Zeit meine Yamaha inseriert, da kommen ja Haudegen an..... wollten fast alle die machbaren Grenzen testen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Gutelaune
Nebenbei bemerkt, Führerschein kopieren ist nicht erlaubt ... (amtliches Dokument usw.) allerdings solange es für nichts anderes benutzt wird, nur eine Owi![]()
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
zum zitierten Beitrag Das sagt der §4, Abs 2 Satz 2 der FeV.
Desweiteren stellt gem. § 75 Nr.4 FeV, eine Owi dar beim Verstoß gegen §4, Abs 2 der FeV nicht im Original oder gar nicht dabei kostet 10,- €
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saschalarsspeiser.photography
zum zitierten Beitrag Zitat von Salamander
Wenn ich meine Maschine privat verkaufen möchte und der Interessent legt das Teil bei einer Probefahrt flach, muss meine Kasko den Schaden übernehmen? Oder gibt es da spezielle Versicherungen bezüglich einer Probefahrt. Führerschein und Perso sind aktuell.
Hatte vor einiger Zeit meine Yamaha inseriert, da kommen ja Haudegen an..... wollten fast alle die machbaren Grenzen testen.