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Geschrieben von SportyCB am 08.04.2017 um 08:38:

Ich muss bei jeder Probefahrt bei meinemfröhlich meinen Führerschein vorlegen. Was nützt das, wenn ich ihn z.B. vor 3 Monaten vorgelegt habe und er mittlerweile entzogen wurde. Und im Probefahrvertrag sind 1000 oder 2000€ SB aufgeführt 


Geschrieben von Fatboy1962 am 08.04.2017 um 08:54:

Tja, es war von beiden etwas fahrlässing, ich hoffe das beide daraus gelernt haben..........


Geschrieben von PiLLLeMaNN am 08.04.2017 um 08:55:

Biker:
Anzeige wegen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Unfallfolge
- Fußbruch -Pech evtl Regress der Krankenversicherung, zumindest was die Bergungskosten angeht

HD Dealer
Anzeige wegen
- Ermächtigen zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis
- Anzeige wahrscheinlich von seiner Versicherung
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Verstoß gegen die Auflagen Berechtigung zum Verleih eines Kraftrades

Wird für beide Seiten nicht ohne Konsequenzen bleiben.

__________________
saschalarsspeiser.photography


Geschrieben von Defcon am 08.04.2017 um 09:21:

Las sich fast als wenn Fatboy keinen Lappen hat   großes Grinsen

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Geschrieben von Mondeo am 08.04.2017 um 11:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von PiLLLeMaNN
Biker:
Anzeige wegen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Unfallfolge
- Fußbruch -Pech evtl Regress der Krankenversicherung, zumindest was die Bergungskosten angeht

HD Dealer
Anzeige wegen
- Ermächtigen zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis
- Anzeige wahrscheinlich von seiner Versicherung
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Verstoß gegen die Auflagen Berechtigung zum Verleih eines Kraftrades

Wird für beide Seiten nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Zweiteres stimmt so nicht, Versicherungsschutz war doch vorhanden. Und drittes wissen wir nicht. Es war nur ein Unfall mit Fußbruch. Ob er da den Straßenverkehr gefährdet hat ist nicht ersichtlich. Oder meinst du das führen eines KFZ ohne gültige Fahrerlaubnis.


Geschrieben von PiLLLeMaNN am 08.04.2017 um 12:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag Zitat von PiLLLeMaNN
Biker:
Anzeige wegen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Unfallfolge
- Fußbruch -Pech evtl Regress der Krankenversicherung, zumindest was die Bergungskosten angeht

HD Dealer
Anzeige wegen
- Ermächtigen zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis
- Anzeige wahrscheinlich von seiner Versicherung
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Verstoß gegen die Auflagen Berechtigung zum Verleih eines Kraftrades

Wird für beide Seiten nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Zweiteres stimmt so nicht, Versicherungsschutz war doch vorhanden. Und drittes wissen wir nicht. Es war nur ein Unfall mit Fußbruch. Ob er da den Straßenverkehr gefährdet hat ist nicht ersichtlich. Oder meinst du das führen eines KFZ ohne gültige Fahrerlaubnis.

Wer hofft, dass seine Versicherung den Schaden übernimmt, kann sich nur im ersten Moment freuen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird zwar den Schaden regulieren, allerdings den Betroffenen in Regress nehmen. Ein Unfall ohne Führerschein kann demnach richtig teuer werden.Dies ist völlig rechtens, denn nach Obliegenheitsverletzungen kann die Leistungsfreiheit des Versicherers eintreten. Laut § 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) zählt das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Obliegenheitsverletzung. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherungsschutz entfallen kann, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig oder grob fahrlässig handelt.Nach § 5 Abs. 3 KfzPflVV kann die Versicherung allerdings maximal 5.000 Euro vom Unfallverursacher verlangen. Erhöhen kann sich der Betrag allerdings, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen vorliegen.
 

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Geschrieben von Döppi am 08.04.2017 um 15:44:

Der wird auch nicht mehr schlauer .... 

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Geschrieben von Schwarzmetall am 08.04.2017 um 19:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Der wird auch nicht mehr schlauer ....

nö...dafür verkörpert er schräge Rollen perfekt...als Schauspieler und privat.


Geschrieben von Bacardihardy am 10.04.2017 um 10:30:

Vermutlich ermittelt in dem Fall sogar der Staatsanwalt, wird bei einem Unfall mit Körperverletzung eigentlich automatisch eingeschaltet.
Unabhängig wer welche Kosten trägt - für die Person die dem Fahrer das Mopped ausgehändigt hat, wird es ziemlich ungemütlich.

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Am Horizont gehts weiter..............................




nicht nur nachdenken - auch vordenken


Geschrieben von Fatboy1962 am 10.04.2017 um 11:49:

Ja, der hat wirklich die Arschkarte, denn er ist verpflichtet nach dem Führerschein zu fragen, bzw. eine Kopie davon anzufertigen!
Bevor er das Motorrad aushändigt!


Geschrieben von Gutelaune am 10.04.2017 um 16:09:

Nebenbei bemerkt, Führerschein kopieren ist nicht erlaubt ... (amtliches Dokument usw.) allerdings solange es für nichts anderes benutzt wird, nur eine Owi großes Grinsen

__________________
Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... cool


Geschrieben von Salamander am 10.04.2017 um 16:54:

Wenn ich meine Maschine privat verkaufen möchte und der Interessent legt das Teil bei einer Probefahrt flach, muss meine Kasko den Schaden übernehmen? Oder gibt es da spezielle Versicherungen bezüglich einer Probefahrt. Führerschein und Perso sind aktuell.
Hatte vor einiger Zeit meine Yamaha inseriert, da kommen ja Haudegen an..... wollten fast alle die machbaren Grenzen testen.
  


Geschrieben von bestes-ht am 10.04.2017 um 17:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Gutelaune
Nebenbei bemerkt, Führerschein kopieren ist nicht erlaubt ... (amtliches Dokument usw.) allerdings solange es für nichts anderes benutzt wird, nur eine Owi großes Grinsen

Sagt wer? Bei rot über die Ampel gehen ist auch nicht erlaubt. Ich denke es gibt andere Probleme in D.
Der Führerschein wird doch grundsätzlich bei jedem Autovermieter kopiert. 
Ich habe nur Kopien bei mir, diese sind auch deutlich als solche gekennzeichnet.
Wer einmal seine Dokumente verloren oder gestohlen bekommen hat, weiss was damit für Kosten und Lauferei verbunden sind. cool

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von PiLLLeMaNN am 10.04.2017 um 17:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
zum zitierten Beitrag Das sagt der §4, Abs 2 Satz 2 der FeV.
Desweiteren stellt gem. § 75 Nr.4 FeV, eine Owi dar beim Verstoß gegen §4, Abs 2 der FeV nicht im Original oder gar nicht dabei kostet 10,- €

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Geschrieben von Mondeo am 10.04.2017 um 17:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Salamander
Wenn ich meine Maschine privat verkaufen möchte und der Interessent legt das Teil bei einer Probefahrt flach, muss meine Kasko den Schaden übernehmen? Oder gibt es da spezielle Versicherungen bezüglich einer Probefahrt. Führerschein und Perso sind aktuell.
Hatte vor einiger Zeit meine Yamaha inseriert, da kommen ja Haudegen an..... wollten fast alle die machbaren Grenzen testen.

Mußt du vor der Probefahrt am besten alles regeln. Führerschein zeigen, Perso als Pfand oder Anzahlung.