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Habe dazu kurz auch im Internet nachgeschaut, und diese Seite gefunden: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/gewaehrleistungs-nach-reparatur
Zitat: "Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre."
Wie ich es verstehe, muss man sich im Fall eines Garantiefalls den Tausch eines defekten Teils oder auch die Arbeit als ganzes quittieren lassen und es muss draufstehen, dass es sich um einen "Gewährleistungsfall" handelte. Damit hat man wieder die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistungsfrist. Wenn das ausgetauschte Teil also wieder innerhalb 2 Jahren kaputt geht, muss erneut eine kostenlose Reparatur stattfinden. Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.
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Die globale Erwärmung ist Nichts im Vergleich zur globalen Dummheit der Menschheit.
zum zitierten Beitrag Zitat von riedmich
Habe dazu kurz auch im Internet nachgeschaut, und diese Seite gefunden: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/gewaehrleistungs-nach-reparatur
Zitat: "Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre."
Wie ich es verstehe, muss man sich im Fall eines Garantiefalls den Tausch eines defekten Teils oder auch die Arbeit als ganzes quittieren lassen und es muss draufstehen, dass es sich um einen "Gewährleistungsfall" handelte. Damit hat man wieder die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistungsfrist. Wenn das ausgetauschte Teil also wieder innerhalb 2 Jahren kaputt geht, muss erneut eine kostenlose Reparatur stattfinden. Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.
zum zitierten Beitrag Zitat von riedmich
Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.
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Moos
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zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
zum zitierten Beitrag Zitat von riedmich
Habe dazu kurz auch im Internet nachgeschaut, und diese Seite gefunden: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/gewaehrleistungs-nach-reparatur
Zitat: "Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre."
Wie ich es verstehe, muss man sich im Fall eines Garantiefalls den Tausch eines defekten Teils oder auch die Arbeit als ganzes quittieren lassen und es muss draufstehen, dass es sich um einen "Gewährleistungsfall" handelte. Damit hat man wieder die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistungsfrist. Wenn das ausgetauschte Teil also wieder innerhalb 2 Jahren kaputt geht, muss erneut eine kostenlose Reparatur stattfinden. Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.
Ist denn der Tacho ein Garantie oder Gewährleistungsfall(ich meine explizit die Anschlussgarantie)?? Hat da jemand Erfahrung gesammelt?
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zum zitierten Beitrag Zitat von HDforFuture
Der Tacho gehört zum Motorrad und fällt daher unter die gleiche Zeit der Gewährleistung. Die gesetzliche Regelung bestimmt hierfür 2 Jahre. Für alles weitere greift und regelt die Garantie durch den Händler. Bei mir wurde es nach einigem hin und her doch gemacht. Jedoch ohne Anerkennung irgendwelcher Mängel, womit ich davon ausgehe, dass für dieses Teil die Gewährleistung nicht von neu beginnt. Da aber seit einigen tausend Kilometern nichts mehr beschlagen ist, sollte das so passen.
Der Tacho ist zusätzlich auch ein schwerwiegender und verdeckter Mangel, da dieser ja nicht unerheblich für den Betrieb deines Fahrzeugs ist und der Mangel erst unter gewissen Umständen auftaucht.
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von riedmich
Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.
Das habe ich doch geschrieben in meinem letzten Satz. Kannst ja mal versuchen ob sich dein Händler darauf einläßt.![]()
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zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
zum zitierten Beitrag Zitat von HDforFuture
Der Tacho gehört zum Motorrad und fällt daher unter die gleiche Zeit der Gewährleistung. Die gesetzliche Regelung bestimmt hierfür 2 Jahre. Für alles weitere greift und regelt die Garantie durch den Händler. Bei mir wurde es nach einigem hin und her doch gemacht. Jedoch ohne Anerkennung irgendwelcher Mängel, womit ich davon ausgehe, dass für dieses Teil die Gewährleistung nicht von neu beginnt. Da aber seit einigen tausend Kilometern nichts mehr beschlagen ist, sollte das so passen.
Der Tacho ist zusätzlich auch ein schwerwiegender und verdeckter Mangel, da dieser ja nicht unerheblich für den Betrieb deines Fahrzeugs ist und der Mangel erst unter gewissen Umständen auftaucht.
Hast Du Deinen Tacho innerhalb der ersten 2 Jahre oder innerhalb der Anschluss Garantie wechseln lassen?
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Absolut in Ordnung!!! Hätte ich genauso gemacht
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