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zum zitierten Beitrag Zitat von Knut Schmidt
Zu meinem obenstehenden Beitrag: Die Zeitung Motorrad hat in der Ausgabe 03/2026 berichtet, dass einer Fantic Caballero 700 im ersten Anlauf die HU-Plakette verweigert wurde, weil Radialreifen montiert waren, aber bei den Reifengrößen in der Zulassungsbescheinigung der Buchstabe R fehlt. Die Reifen waren original, ab Werk. Der Hersteller hatte bislang ausschließlich genau diese Radialreifen für die Erstausstattung verwendet.
Edit: Es handelt sich um ein aktuelles Modell eines italienischen Herstellers, mit EG-Betriebserlaubnis.
. Daimler hatte die Fzg.e ab Werk mit unterschiedlichen Radgrößen ausgeliefert, dabei aber vergessen, das auch in den Papieren eintragen zu lassen (und Internet zum nachgucken beim Hersteller, oder kurz mal 'ne Fragemail an den Support zu schicken, war noch nicht
). Gab dann eine Bescheinigung vom Werk, daß die Radgröße zulässig und original war, bedeutete aber auch einen zweiten Besuch
.
steht mir die Eintragung einer anderen Bauart noch bevor. Ich habe hinten einen Metzeler Cruisetec in Radialbauart drauf (180/70 R 16), vorne den "normalen" Cruisetec in Diagonalgürtel Bauart (130/90 B 16, B für "Bias Belted"), eingetragen sind aber, bei gleicher Reifengröße, Diagonal-Reifen (die mit dem Bindestrich in der Größenangabe).
). Sehr merkwürdig ist die fett gekennzeichnete Kombination, denn da wird, entgegen den Vorgaben aller Hersteller, der "bessere" Reifen vorne eingesetzt (R > B > -). Normal gehört der "bessere" Reifen nach hinten.
).
Der wohl einfachste Weg: Von HD machen lassen, erledigt. Teurer, aber kein Generve......
Hab ich mit meiner Harley von HD Nord
bisher auch so gehalten, vor allem auch mit TÜV/AU. (Hab ich auch immer alles dabei, in den Koffern ja kein Thema.)
Meine ist e4*...zugelassen u. damit besteht laut diesem Chat u. meinen Kenntnissen keine Bindung der Reifenhersteller in der EU. Demnach müsste ich nur Änderungen der Dimensionierung und Spec. eintragen lassen. Der hinter 185er 18" muss übrigen reinf. sein. Der 19" vorne nicht. Grantiert Kriegsentscheidend.
Bei meinen neuen Michelin Commander III Touring von HD montiert, (sehr zufrieden) habe ich die Bescheinigung von Michelin immer an Bord. Man weiß ja nie wann Feind-Kontakt mit der Rennleitung droht.....So auch die ABE Card für die J&H plus die EU Confirm Decl. ausgedruckt 
Das Schreiben von Michelin (Früher Hersteller-Freigabe, Bauteil Genehmigung) ist eine Service Information für Reifenumrüstungen an Krafträdern mit EU-Typgenehmigung. Offizielle Bescheinigung gem. aller §§. Michelin empfiehlt diese Bescheingung immer mitzuführen.....die werden wissen warum.....
Mal ganz im Ernst: Welcher Sheriff kennt denn noch all den ganzen Sch......?
Also hat man besser alles an Papieren und Bescheinigungen etc. auch TÜV/AU immer alles dabei.....Deutschland / EU halt....Der §§ Dschungel u. der Welt....u. immer geht's um's Geld.
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4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder den Geist!