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Geschrieben von Kerl am 07.12.2025 um 14:28:

Ist eure betroffen, bekommt ihr dieses Schreiben. Werd ich mich Anfang der nächsten Saison drum kümmern, die Sportster hält momentan Winterschlaf...



Gruß Achim

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CoffeRacer on tour.


Geschrieben von SHA Tom am 09.12.2025 um 16:46:

Exakt, das ist das Schreiben, das ich auch bekam.

Ich hab gleich den Dealer angerufen und den Termin für April ´26 ausgemacht.

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Awake. Not woke.


Geschrieben von 996ST am 21.01.2026 um 18:22:

Ich habe es auch bekommen
hat jemand ne Idee wie lange der Tausch dauern kann? 
mein dealer ist leider etwas weiter weg, wird es auch abgeholt? Oder bekomme ich nen Leih mopped wie beim Auto wenn ein Rückruf ist?


Geschrieben von Dox am 21.01.2026 um 18:40:

Also bei Harley Davidson stuttgart  haben die gesagt ich muss das mopped selber bringen wie es wo anders aus sieht kein Ahnung


Geschrieben von Scirocco am 22.01.2026 um 00:24:

Als Halter bist du leider gesetzlich in der Pflicht das Fahrzeug zeitnah zur kostenlosen Instandsetzung zum Vertragspartner zu bringen.
Alles andere führt evtl. zum Verlust der Betriebserlaubnis durch das KBA, wenn der behobene Sicherheitsrückruf dann nicht eingepflegt wird. Gesetzlich vorpflichtet ist der z.Zt. eingetragene Fahrzeughalter eben, (Eigenverantwortlicher Halter, wie bei Mängelkarte), so mein Wissensstand.


Geschrieben von Moos am 22.01.2026 um 05:26:

So isses.
Dafür muß das auch jeder offizielle Händler machen soweit ich weiß, auch wenn das Bike wo anders gekauft wurde.

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von FaTappi am 05.03.2026 um 22:31:

Also mein Winterservice hat dieses Jahr überhaupt nicht geklappt. 3 Monate angemeldet, immer wieder zugesagt, aber keine Abholung. Naja, kein Händler mehr da in Thüringen und darüber hinaus ist die Entfernung doch sehr groß. 
Ich könnte mir auch vorstellen die Gabelbrücke selbst zu wechseln. Hat jemanden Erfahrungen damit? 
Man müsste das Teil ja irgendwoher bekommen und dann auch entsprechend fertig melden? 

Danke für Eure Rückinfo! 👍


Geschrieben von Moos am 05.03.2026 um 22:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von FaTappi
Man müsste das Teil ja irgendwoher bekommen und dann auch entsprechend fertig melden?

Die Meldung ans KBA können mMn nur offizielle Händler machen und da wird sich wohl keiner finden wo das macht ohne das Teil selbst eingebaut zu haben.

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Geschrieben von Dox am 06.03.2026 um 08:30:

Also ich wollte das teil  auch selber wechseln aber es ist nicht möglich harley davidson besteht drauf das Teil selber zu wechseln. Sehr wahrscheinlich Einordnung von harley davidson USA.


Geschrieben von FaTappi am 06.03.2026 um 08:59:

Alles klar, danke für Eure Info. 
Habe ich mir schon gedacht. 
Saurer Apfel. Die nächste Werkstatt ist mindestens 100 km entfernt.


Geschrieben von Sunglow am 06.03.2026 um 10:19:

Eher Anordnung des KBA.

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Der Sonne entgegen,

Micha

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Geschrieben von Dox am 06.03.2026 um 18:42:

Ok Viel Erfolg


Geschrieben von Frejus2 am 09.03.2026 um 20:48:

@996ST : Im Normalfall bekommst du ein Leihmotorrad, damit du wieder heimfahren kannst, nachdem du dein
Motorrad zur Reparatur abgegeben hast.
Dafür musst du ein Formular unterschreiben, und bestätigst mit deiner Unterschrift,
dass du mit 1500 Euro Selbstbeteiligung bei selbstverschuldetem Unfall- Schaden einverstanden bist.
Das Leihmopped bekommst du erstmal aber nur für 10 Tage.
Wenn die Reparatur länger dauert ?...Mal schauen.

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Lass meine Maus los !


Geschrieben von Dox am 09.03.2026 um 21:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sunglow
Eher Anordnung des KBA.

Ob der KBA entscheidet  weiß ich nicht .


Geschrieben von HeikoJ am 09.03.2026 um 22:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dox
Ob der KBA entscheidet  weiß ich nicht .

Der Fahrzeughersteller muss gegenüber dem KBA nachweisen das das betroffene Teil in einem vom Hersteller autorisierten Fachbetrieb getauscht worden ist. Die ausgewechselten Teile werden an den Fahrzeughersteller zur kontrollierten Vernichtung zurückgeschickt.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."