Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Inkognito - lieber 3 Jahre Knast als 15 Punkte (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=27053)
Zitat von Flintenmacher
Was ist wenn hinter dem klappbaren Nummernschild eine Box für die Warnweste ist, und ich durch herunter klappen des Nummerschild diese Box öffne um an die Warnweste zu gelangen ? Dann habe ich doch wie an meinem Golf die Heckklappe geöffnet um an den Kofferraum zu gelangen. Wenn das verboten ist, dann fahre ich einen Golf mit Vorsatz.![]()
![]()
![]()
__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Zitat von Mudman
Harleyfahrer im klassischen Sinne
__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
die mit den fahnen?
__________________
Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Zitat von George
Zitat von Mudman
Harleyfahrer im klassischen Sinne
Wer genau soll das sein?![]()
__________________
Endlich bist Du ohne Leid, wir sehen uns wieder in einiger Zeit...
Danke Dir für vielen schönen Jahre, unsere Liebe wird ewig weiterbestehen...
Eines Tages fahren wir "drüben" weiter...
interessiert wirklich nur die rennfraktion. besser als ihre kennzeichen hochzuknicken, denn allein der knick im blech soll eine strafe nach sich ziehen wie ich gehört habe, auch wenn es zum zeitpunkt der kontrolle nicht umgenickt gewesen ist. also wenn überhaupt dann für die jungs, zum schutz vor strafen wg des knicks. aber sinn macht das geheize auch so nicht...jedem das seine, aber für alle peace
Weil die Frage hier mal aufkam:
Gesetzestext:
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22.php
Ausführungen dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch
Betrifft das Thema hier, das Verbiegen, Hochstellen der verstellbaren Teile bei den "Ersatz-Rossis" u.U. die beliebten amerikanischen Kennzeichen an den Dickschiffen , Jeeps usw..
Dafür muss das Fzg. nicht bewegt werden!
__________________
"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes
zum zitierten Beitrag Zitat von Flintenmacher
Sammelbestellung für:
http://flipaplate.com
1. Flinte, der einen kennt und der kennt jemanden der es haben möchte![]()
is ja man gut, das fast jeder ironisch gemeinte beiträge auch erkennt. Würde ja sonst fast zu streit führen...
. 
__________________
Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder
Zitat von George
Zitat von Mudman
Harleyfahrer im klassischen Sinne
Wer genau soll das sein?![]()
Zitat von turbo
die mit den fahnen?
__________________
Gruß Andy c/o BRC No9
...gehaßt, verdammt, vergöttert...

Das war der beste Beitrag !!! Fransen!! 
__________________
Grüße aus dem Osten von DOLPH u.n.v.e.u.!!!!!!!! UND NIEMALS VERGESSEN EISERN U.N.I.O.N.
Ich muß mein statement von der vorherigen Seite etwas differenzieren:
Fahrzeug und "dazugehöriges" Kennzeichen werden als zusammengesetzte Urkunde angesehen (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/99/4-71-99.php3 http://www.fall-des-monats.de/file.php/inline/famos_2000_09_n.pdf?id=46933] BGHSt 11, 165; 18,70; 45, 197).
Daraus folgt, daß das Anbringen eines anderes Kennzeichens (und vice versa) ein Urkundsdelikt darstellt. Also schon lange kein Kavaliersdelikt mehr ... Heidenei ...
Das "Unblitzbarmachen" des Kennzeichen ist allerdings kein Urkundsdelikt (siehe die obigen links).
Beim allein des "Wegklappens" eines Kennzeichens könnte man neben Urkundenfälschung (§ 267 StGB) auch an Urkundenunterdrückung nach § 274 StGB denken; aber dies setzt die Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, voraus, und das liegt ja nicht vor. "Normale" Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erscheint zwar zunächst denkbar, scheidet aber deswegen aus, weil nicht der "Inhalt" der Urkunde verändert sondern "lediglich" die Erkennbarkeit der Urkunde beeinträchtigt oder gar die Zusammensetzung der Urkunde aufgehoben wird: Es entsteht ja keine Urkunde mit einem anderen Inhalt. Da auch keine Urkundenunterdrückung (s.o.) vorliegt, stellt das Wegklappen oder Verdecken des Kennzeichens letztlich doch kein Urkundsdelikt dar. Schon mal etwas.
Aber dafür ist dies ganz eindeutig ein Fall von Kennzeichenmißbrauch nach § 22 I Nr.3 StVG mit der Folge von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Holla, das ist kein Spaß mehr, auch wenn es höchst unwahrscheinlich ist, deswegen wirklich einzufahren (a) überhaupt Freiheitsstrafe und b) dann auch noch ohne Bewährung ...). Da ist es ungefährlicher, Bollertüten anzuschrauben ...
Fazit: So etwas sollte man wirklich sein lassen ...
Zitat von MudmanIch bin einer: Ich fahre eine Harley in klassischem Stil mit einer Technik, die nicht mehr gebaut wird und für mich ist Harley fahren das, was es war, bevor die Technik durch den Elektronikkram und anderen Änderungen ihren ursprünglichen Charakter verlor. Gemütliches Cruisen, das auch mal ein wenig zügiger geht,
Ich bin einfach so und fertig, das ist kein Klischee, das bin ich, über meiner Einfahrt hängen zwei rostige Harleyschalldämpfer, ein Paar abgetragene Bikerboots und ein langes Brett mit der Aufschrift Patchworkranch![]()
Zurück zum Thema: so eine Klappnummernschildhalterung ist illegaler als jeder laute Auspuff, wer das zum Fahren braucht, dem mag ich nicht im Straßenverkehr begegnen, weils nur ein Volldepp sein kann, der mit seiner Fahrweise sich und andere gefährdet.
Zitat von Boller-Andy
Zitat von George
Zitat von Mudman
Harleyfahrer im klassischen Sinne
Wer genau soll das sein?![]()
Zitat von turbo
die mit den fahnen?
ne die mit den Fransen...![]()
![]()
__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Der fährt angeblich nich mal ne Harley!!! 
__________________
Grüße aus dem Osten von DOLPH u.n.v.e.u.!!!!!!!! UND NIEMALS VERGESSEN EISERN U.N.I.O.N.
sfw 
__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.