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Geschrieben von Eightball am 10.08.2012 um 13:09:

Void

LIes mal Abs. 7:

(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.

das hat der Scheinwerfer nicht also hast du Punkt 2 nie erreicht... ich kenn mich damit ganz gut aus Augenzwinkern...

Siehst du das große E mit der 13?

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Void am 10.08.2012 um 13:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Void

LIes mal Abs. 7:

(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.

das hat der Scheinwerfer nicht also hast du Punkt 2 nie erreicht... ich kenn mich damit ganz gut aus Augenzwinkern...

Siehst du das große E mit der 13?

Der Scheinwerfer ist so trotzdem nicht zugelassen in Deutschland... egal ihr könnts ja glauben oder auch nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass du den Versicherungsschutz verlierst.
Einfach lesen und glücklich sein, ich hab mir das ja nicht ausgedacht Augenzwinkern

http://www.kfzhaftpflichtversicherung.com/wann-muss-die-kfz-haftpflicht-nicht-zahlen/


Geschrieben von Eightball am 10.08.2012 um 13:17:

Der Scheinwerfer hat eine EG Typgenehmigung. In welchem Land der EU diese erteilt wurde ist völlig uninteressant. Allerdings müsstest du zum Fahren in deutschland den entsprechend abkleben.

Nicht alles was man im Netz so findet an Aussagen ist 100% richtig. Also vorsicht.

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Geschrieben von diShmO am 10.08.2012 um 13:19:

Zitat von Void
Zitat von diShmO
Die Versicherung MUSS zahlen, denn wenn jemand anderes geschädigt wird, kann der nix dafür das du ohne ABE rumfährst!! Ggf werden sie was von dir zurückfordern und das ganze geht mit Sicherheit vors Gericht und auch da gibts wieder ne Regressbegrenzung von 5000 €

sorry aber das ist einfach Falsch:
lies mal:
http://www.kfzhaftpflichtversicherung.com/wann-muss-die-kfz-haftpflicht-nicht-zahlen/

Zitat:
Fahren ohne Betriebserlaubnis führt dazu, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn das Fahrzeug verändert wird, sodass es ein anderes Fahrzeug wird, wenn Verkehrsteilnehmer durch die Veränderungen gefährdet werden oder wenn die Absonderung an Abgasen oder Lärm steigt. Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass der Fahrer die notwendige Sicherheit ohne Grund außer Acht lässt und sich und andere gefährdet. Beispiele hierfür sind...

Zitat Ende:

und JEDE Versicherung wird genau das Einklagen. Warum sollten sie auch nicht... die sind genau gegen solche dinge Rechtsschutzversichert... Meistens bekommen sie auch noch recht, da DU nachweisen musst, dass deine Veraenderung nicht zum Unfall gefuehrt hat. Gerade bei Licht ist das so eine Sache, da das Gegenueber immer sagen kann er wurde geblendet. Denn genau deswegen, wegen Blendgefahr, sind die englischen Scheinwerfer hier nicht erlaubt...

Und das der Andere nichs dafür kann.. sorry aber so funktioniert unser Rechtssystem nicht. Dann bist DU in der Haftungspflicht. Heißt du kansnt bis zum Ende deines Lebens blechen.

Dann müsste ich also Angst haben, das mich ein keine Ahnung Hartz IV ler (nur als Beispiel jemand der kein Geld hat) der evtl keine ABE hat weil keine Ahnung was an seinem Fahrzeug verändert würde, mich über den Haufen fährt und ich da er nicht flüssig ist auf meinem Schaden sitzen bleibe ??? Genau das ist ja wohl nicht der Sinn in unserem Rechtsstaat!! Und für was benötigt man denn dann zwingend eine Versicherung wenn man ein KFZ anmeldet ??


Geschrieben von Eightball am 10.08.2012 um 13:25:

http://www.haftpflicht-wissen.de/grobe-fahrlaessigkeit-kfz-haftpflicht-regress.html

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Geschrieben von Void am 10.08.2012 um 13:31:

ich will da jetzt nicht weiter diskutieren. Es ist nur einfach so, dass man vor Deuschen Gerichten nicht Gamblen sollte...
Die meisten Versicherungen, gerade wenn es um heftige Fälle geht, z.B. es wurde jemand verletzt, suchen nach allen Möglichkeiten um nicht zu zahlen, oder sich das Geld zurück zu holen.
Und wenn einmal Dokumentiert ist, dass du vom TÜV gesagt bekommen hast, dass deine Lampe nicht zugelassen ist... wie auch immer.

Freund von mir ist mit ner nicht zugelassenen V&H in nen Äuto gefahren, hier war genau der Fall... Die Polizei hat direkt gesagt: Ist die Anlage zugelassen, wenn nein hätten sie gar nicht fahren dürfen.
Das ging dann vor Gericht, und er musste selbst zahlen und hatte keinen Versicherungsschutz.

Kommt auch drauf an, ob der Richter Mopped-Freund ist oder nicht, aber meistens bekommen Mopped-Fahrer die schuld.


egal zurück zum eigentlichen Thema... das ist eher nen eigener Thread...


Geschrieben von Fertsch77 am 10.08.2012 um 13:38:

...ich könnte platzen...

Na da hab ich ja was ins rollen gebracht ...Augenzwinkern

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Geschrieben von Milgauss am 10.08.2012 um 13:53:

...ich könnte platzen...

Ich verstehe es wirklich nicht. Du kaufst es beim 'Freundlichen' in bielefeld. Und du Musst dich noch selber um diese Sache kümmern? Hab ja schon einiges von denen gehoert, aber dass die so arrogant sind ist ja der Hammer. Ich wuerde denen das Teil hinstellen und in drei Tagen lösen lassen. Wenn nicht... Fall für ne Rechtsschutzversicherung.

Man gehts mir gut da in nordostoberfranken...

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Geschrieben von Fertsch77 am 10.08.2012 um 14:27:

...ich könnte platzen...

Hab sie ja nur da gekauft weil sie zu dem Zeitpunkt schwer zu bekommen war und die in Bielefeld noch eine hatten ... Da bin ich gern die 100 km gefahren um da zu kaufen ...

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Geschrieben von Void am 10.08.2012 um 14:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Fertsch77
Hab sie ja nur da gekauft weil sie zu dem Zeitpunkt schwer zu bekommen war und die in Bielefeld noch eine hatten ... Da bin ich gern die 100 km gefahren um da zu kaufen ...

so oder so: der Fall ist absolut klar. Mach dir da echt keine Sorgen. Zur not Anwalt, aber das wird keiner vor Gericht kommen lassen Augenzwinkern


Geschrieben von Void am 10.08.2012 um 14:38:

Zitat von diShmO
Zitat von Void
Zitat von diShmO
Die Versicherung MUSS zahlen, denn wenn jemand anderes geschädigt wird, kann der nix dafür das du ohne ABE rumfährst!! Ggf werden sie was von dir zurückfordern und das ganze geht mit Sicherheit vors Gericht und auch da gibts wieder ne Regressbegrenzung von 5000 €

sorry aber das ist einfach Falsch:
lies mal:
http://www.kfzhaftpflichtversicherung.com/wann-muss-die-kfz-haftpflicht-nicht-zahlen/

Zitat:
Fahren ohne Betriebserlaubnis führt dazu, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn das Fahrzeug verändert wird, sodass es ein anderes Fahrzeug wird, wenn Verkehrsteilnehmer durch die Veränderungen gefährdet werden oder wenn die Absonderung an Abgasen oder Lärm steigt. Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass der Fahrer die notwendige Sicherheit ohne Grund außer Acht lässt und sich und andere gefährdet. Beispiele hierfür sind...

Zitat Ende:

und JEDE Versicherung wird genau das Einklagen. Warum sollten sie auch nicht... die sind genau gegen solche dinge Rechtsschutzversichert... Meistens bekommen sie auch noch recht, da DU nachweisen musst, dass deine Veraenderung nicht zum Unfall gefuehrt hat. Gerade bei Licht ist das so eine Sache, da das Gegenueber immer sagen kann er wurde geblendet. Denn genau deswegen, wegen Blendgefahr, sind die englischen Scheinwerfer hier nicht erlaubt...

Und das der Andere nichs dafür kann.. sorry aber so funktioniert unser Rechtssystem nicht. Dann bist DU in der Haftungspflicht. Heißt du kansnt bis zum Ende deines Lebens blechen.

Dann müsste ich also Angst haben, das mich ein keine Ahnung Hartz IV ler (nur als Beispiel jemand der kein Geld hat) der evtl keine ABE hat weil keine Ahnung was an seinem Fahrzeug verändert würde, mich über den Haufen fährt und ich da er nicht flüssig ist auf meinem Schaden sitzen bleibe ??? Genau das ist ja wohl nicht der Sinn in unserem Rechtsstaat!! Und für was benötigt man denn dann zwingend eine Versicherung wenn man ein KFZ anmeldet ??

die benötigst du einfach, weil sie 99% der Fälle abdeckt. Trotzdem: Die Versicherungen sind nicht immer dazu verpflichtet zu zahlen und WENN sie zahlen und dein Fahrzeug hatte keine Betriebserlaubnis, dann holen sie es sich von dir wieder und zwar jeden Cent...


Geschrieben von Eightball am 10.08.2012 um 14:46:

Das wird ganz schön Ot hier und hat mit dem eigentlichen Thread nichts mehr zu tun. Außerdem stimmt von dem was du so schreibst nur die Hälfte. Baby

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Geschrieben von Ralf31 am 10.08.2012 um 15:25:

So habe mal von meinen Scheinwerfer Bilder gemacht den einzigsten Unterschied sehe ich in der Nummer 1150 und das ich über dem HD noch eine Nummer zu stehen habe.

Gruß Ralf

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Jeden Tag wächst die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können! Freude


Geschrieben von HD-Forty8 am 10.08.2012 um 15:34:

oh mann oh mann....

das ist aber kein Kundenservice... Baby Baby wenn das mit passieren würde hätten die schon ein Problem..

die wollen wohl keine Kundenbindungen... in Bielefeld ... Baby

das hört man nicht gerne und nicht oft das ein HD-Händler so mit seinen Kunden umgeht, und sie einfach so im Regen mit einem Problem stehen lässt...
die spinnen doch...

....... verwirrt verwirrt verwirrt .......


Geschrieben von Fertsch77 am 10.08.2012 um 22:02:

...ich könnte platzen...

In meinem Scheinwerfer sieht man dann noch den Pfeil bei genaueren hinschauen

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