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Geschrieben von mariovlopez am 14.08.2013 um 12:59:

Kennzeichenhalter seitl. Österreich

ich hab noch garkeinen gesehen, deswegen frag ich ja Augenzwinkern sorry...

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Too young to quit - Too old to change!


Geschrieben von Atreyu am 26.04.2021 um 13:26:

Grüß euch smile

welche Kennzeichenhalter habt ihr verbaut und eingetragen bekommen habt.
Es liegen ja doch ein paar Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland hinsichtlich Kennzeichengröße, Vorschriften und Tüv-Toleranz...

Bin aktuell auf der Suche nach einem passenden Halter mit Einschubmöglichkeit fürs Taferl, möchte jedoch vermeiden das Teil zu kaufen/verbauen und dann nicht eingetragen zu bekommen...


Geschrieben von Becks07 am 26.04.2021 um 13:33:

Servus,.

ich habe meinen bei MS - BIKETEC bestellt zur Montage beim Stoßdämpfer.
Prüfnummer und Teilegutachten dabei, aber Achtung für Eintragen benötigst du (für Wien) eine Einbau Bestätigung einer Werkstätte und der KZ Halter muss ist in Österreich Pflicht einen Abweisser (Einfädelschutz) haben.

Dieser ist beim KZ-Halter nicht dabei,hab mir aus einem Stück Edelstahl selbst einen gebastelt und Schwarz lackiert,Eintragung somit kein Problem. Kostenpunkt dafür waren glaub ich so um die 26€

Gruß

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Ride Harley - Feel Free


Geschrieben von Herr B. am 26.04.2021 um 17:13:

Sei gegrüßt,

Hatte meinen von Thunderbike, wird ebenfalls beim Dämpfer montiert. Diesen Einfädelschutz hat der schon dabei. Mit Prüfnummer und Teilegutachten -Eintragung kein Problem!

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Geschrieben von Chris SportyCB am 26.04.2021 um 21:49:

Meiner ist von 8 Ball aus DE, montiert wie die vorherigen aber ohne Abwehrstrebe, KZ Beleuchtung selber positionieren müssen da Taferl ja ein Dokument ist und nicht verunstaltet werden darf.
Selbst montiert ohne Bestätigung und auch keine Abwehrstrebe montieren müssen  da es so in DE abgenommen wurde lt. TÜV Austria Gutachten.

Aber ich denke derzeit brauchst schon für alles eine Einbaubestätigung also ohne Werkstattt wirst fast nicht auskommen.


Geschrieben von HD501 am 27.04.2021 um 08:04:

Das is ja bei euch noch schlimmer als in Deutschland🤦🏼‍♂️
Braucht ihr bei so vielen Änderungen auch noch eine Einbaubestätigung einer Werkstatt? Wahnsinn

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von Becks07 am 27.04.2021 um 08:47:

Ja wird in Wien von der TüV Stelle gefordert!!

Verstehs auch nicht,wie gesagt der KZ Halter wird mit einer Schraube am Däpfer mit geschraubt und dafür in ne Werkstatt wenn man niemanden kennt is schon Hardcore!!

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Geschrieben von Leon_ am 27.04.2021 um 08:56:

Ich finde diesen Heckmeck in Wien auch ziemlich befremdlich....wer sind die eigentlich, dass meinen, sich über geltendes Recht stellen zu dürfen? verwirrt
Auch für die Anbringung und Sichtbarkeit von Kennzeichen gilt das EU-Recht für dafür zugelassene Fahrzeuge. Also auch in Österreich und Wien. Ob es überhaupt rechtens ist, dass eine TÜV-Prüfstelle in Wien dies alles fordert, wage ich mal zu bezweifeln. Zumindest ist es reine Willkür, weil eben kein geltendes Recht. 
Auf der andere Seite würde ich mir, wenn ich denn unbedingt in Wien wohne und Motorrad fahren will überlegen, ob ich es denn wirklich verändern muss.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Tom1902 am 27.04.2021 um 09:51:

Ich galube es kommt in AT tatsächlich auf das Bundesland bzw. die Region an. Ich hatte vor etlichen Jahren einen Kennzeichenhalter von Thunderbike an meiner Yamaha Dragstar. Eintragung bei der Landesprüfstelle mit dem beiliegenden TÜV-Gutachten war kein Problem. An meiner Seventy Two einen No Name Kennzeichenhalter ohne Eintagung montiert. War über 7 Jahre damit bei uns in der Steiermark unterwegs und hatte nie Probleme. Wurde auch bei Kontrollen nie beanstandet bzw. auch nur nach einer Eintragung gefragt.
Also alles Ermessenssache. Österreich liegt eben nahe am Balkan. großes Grinsen

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Geschrieben von Becks07 am 27.04.2021 um 10:17:

Ja stimmt schon,..hatte auch lange Überlegt aber da ich in kürzester Zeit 2mal hintereinander Strafe bezahlt habe,habe ich mich dann doch endschieden eintragen zu lassen.

Weil Wohl oder Übel muss mann Sagen das sich die Beamten mittlerweile schon gut auskennen was erlaubt ist und was nicht!

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Geschrieben von HeikoJ am 27.04.2021 um 10:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
...wer sind die eigentlich, dass meinen, sich über geltendes Recht stellen zu dürfen?

Die EU Richtlinien sind die Mindestanforderung, es ist jedem Mitgliedsland (noch) freigestellt verschärfende Regelungen zu haben. Schönes Beispiel ist die HU Richtlinie in Deutschland wo über die Vorgaben der EU hinaus Prüfungen vorgenommen werden, freundlicherweise in der Richtlinie mit (D) gekennzeichnet, betrifft z.B die Überprüfung des Riemen- bzw Kettenschutz.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."