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Geschrieben von Nightrider am 15.03.2026 um 10:13:

Muss man Drehmomente kennen, ich weiß wenigsten wo man recht vorsichtig Hand anlegen sollte.

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Geschrieben von Middach am 15.03.2026 um 21:06:

Ich halte es so wie Albert Einstein: Ich muss nicht alles wissen, Hauptsache ich weis wo ich es nachlesen kann.

Ansonsten gebe ich Dir beim Werkzeug recht und ein WHB hat.

Ich führe auch Buch, wann ( bei welchem km- Stand) ich was gemacht habe.

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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von Johnnybegood am 16.03.2026 um 12:20:

Das mit der Buchführung mache ich ebenso. Grundsätzlich ist es mir aber komplett egal ob es ein Serviceheft gibt oder nichts, der optische Zustand und der Technische nach Probefahrt geben m.M.n. generell mehr Aufschluss über den Gesamtzustand als ein Fetzen Papier den ich mir auch blanko im Internet ordern kann.. Augenzwinkern

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Taxation is theft.


Geschrieben von motorcycle boy am 16.03.2026 um 15:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
… als ein Fetzen Papier den ich mir auch blanko im Internet ordern kann.. Augenzwinkern

Das würde den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen.

Sicher ist es besser, sich die Rechnungen zeigen und mitgeben zu lassen. Machen Profis, die ich kenne. Und auch Wertgutachten werden dann höher …

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„I don‘t like valves that look like golf tees. Intake valves should be the size of trash can lids, and pistons should be the size of manhole covers“ (Jay Leno)


Geschrieben von Johnnybegood am 17.03.2026 um 10:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
… als ein Fetzen Papier den ich mir auch blanko im Internet ordern kann.. Augenzwinkern

Das würde den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen.

Sicher ist es besser, sich die Rechnungen zeigen und mitgeben zu lassen. Machen Profis, die ich kenne. Und auch Wertgutachten werden dann höher …

Laut schätzung des ADAC ist jedes 3. gebraucht KFZ das in in Deutschland verkauft wird von Tachomanipulation betroffen.. Augenzwinkern Ich denke das spricht Bände.

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Geschrieben von bestes-ht am 17.03.2026 um 12:13:

Wie ist das bei euch in der Schweiz? 100% Safe? 😉😂

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Johnnybegood am 17.03.2026 um 12:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Wie ist das bei euch in der Schweiz? 100% Safe? 😉😂

Gehe von 1:1 aus. Verkäufer Klientel ist ja die selbe 😉💁🏼‍♂️

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Geschrieben von DeeCee am 17.03.2026 um 17:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
… als ein Fetzen Papier den ich mir auch blanko im Internet ordern kann.. Augenzwinkern

Das würde den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen.

Nein!

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Geschrieben von motorcycle boy am 17.03.2026 um 19:20:

Chat-GPT bestätigt meine Aussage großes Grinsen  :

“Links  zu gefälschten Scheckheften oder anderen manipulierten Fahrzeugdokumenten würden direkt bei Betrug bzw. Urkundenfälschung [d.h. schon allein durch die Möglichkeit des Ausdruckens !!!] unterstützen. Wichtig ist: In Deutschland ist das Fälschen oder Verwenden solcher Dokumente eine Straftat („Urkundenfälschung“) und kann zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe führen.“

Dazu gibt es auch Urteile, aber die Mühe wollte ich mir für ein schlichtes „Nein“ jetzt nicht machen.

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Geschrieben von DeeCee am 17.03.2026 um 21:24:

Das Herunterladen von Blanko-Unterlagen aus dem Internet und das Ausfüllen derselben stellt keinesfalls den Tatbestand einer Urkundenfälschung dar. Bis dahin fehlt die komplette Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr – die tritt erst dann ein, wenn man z.B. einem potenziellen Käufer den Wartungsbeleg als "echt" vorlegt (z.B. mit gefälschtem Stempel einer Werkstatt inkl. Unterschrift), ohne auf die tatsächliche "Herkunft" hinzuweisen...

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Geschrieben von Franz-REMCM am 17.03.2026 um 21:25:

Scheckhefte sind KEINE Fahrzeugdokumente und die KI ist doof!

Gruß, Franz


Geschrieben von bestes-ht am 17.03.2026 um 22:25:

Was sollte ein blanko Scheckheft bringen?
Es liegt doch in der Sache, wenn ich mir ein blanko Scheckheft besorge, dieses dann auch auszufüllen.
Doch aber nicht für mich, sondern für einen Käufer. 😳😎😉
Somit schließt sich der Kreis und es wird zur Straftat sprich Urkundenfälschung.

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Geschrieben von Horst1 am 17.03.2026 um 22:27:

Ich mache meine Wartungen bei Bedarf selber. Kilometerstand kann man ja auch mit TÜV Belegen nachweisen.


Geschrieben von motorcycle boy am 18.03.2026 um 01:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
Das Herunterladen von Blanko-Unterlagen aus dem Internet und das Ausfüllen derselben stellt keinesfalls den Tatbestand einer Urkundenfälschung dar. Bis dahin fehlt die komplette Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr – die tritt erst dann ein, wenn man z.B. einem potenziellen Käufer den Wartungsbeleg als "echt" vorlegt (z.B. mit gefälschtem Stempel einer Werkstatt inkl. Unterschrift), ohne auf die tatsächliche "Herkunft" hinzuweisen...

Augen rollen

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Geschrieben von DeeCee am 18.03.2026 um 11:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Was sollte ein blanko Scheckheft bringen?
Es liegt doch in der Sache, wenn ich mir ein blanko Scheckheft besorge, dieses dann auch auszufüllen.
Doch aber nicht für mich, sondern für einen Käufer. 😳😎😉
Somit schließt sich der Kreis und es wird zur Straftat sprich Urkundenfälschung.

Warum kann ein heruntergeladene Blanko-Scheckheft nicht der eigenen Übersicht über die selbst ausgeführten "Services" dienen? Ist ja kein Nachteil, auch für einen potenziellen Käufer (natürlich mit entsprechendem Hinweis)...

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